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Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,250
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Forumsteilnehmer,


hier mal der Link zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ab/0/



Der gemeinsame Bundesausschuss


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.


Gibt allerhand Literatur dort zu lesen.
 
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