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Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten kann in Kraft treten

Sekundant

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24 März 2009
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5,671
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hier, links von dir
Das Deutsche Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de) berichtet heute über das bevorstehende Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegekräfte.

Zugegeben, ich kenne den Inhalt der Richtlinie nicht, lediglich die Meldung des Ärzteblattes. Was mich aber daran stört, ist dieser Passus:

Sie ist laut G-BA ein Kompromiss, der den Bedenken vieler Ärzte Rechnung trage: In Modellvorhaben können Ärzte Pflegekräften heilkundliche Tätigkeiten übertragen, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten.
Dies macht ganz besonders dann Sinn, wenn man den nächsten Satz liest:

Der Arzt jedoch stellt die Diagnose und die Indikation. Er entwirft einen Therapieplan, an den sich die Pflegekraft halten muss.
Ich vermute, dass diese Kombination neue Streitigkeiten auf Kosten und dem Rücken der Patienten zur Folge haben wird.

Nachzulesen unter http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49189


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

dabei geht es meines Wissens nach um die Pflegekräfte die bisher in diesem Bereich in der Grauzone tätig waren rechtlich abzusichern.
Wenn es um die Pflegekräfte geht, die die Tägliche Haushaltsbesuche machen und dabei auch Spritzen geben, weil die Patienten nicht mehr mobil genug sind um zum Arzt zu kommen.

Gruß
Dahlie
 
Hallo,

diese Tätigkeiten waren ja bisher schon zulässig. Inwiefern es hier auch Massnahmen gab, die darüber hinaus gingen oder wie Du sagst in einer Grauzone liegen, sei mal dahingestellt.

So wie ich die Intention der kleinen Reform in Erinnerung habe, werden aber dadurch weitere Möglichkeiten geschaffen, die zB im ambulanten Bereich in Eigenverantwortung durchgeführt werden dürfen. Es handelt sich quasi um solche medizinschen Massnahmen, die eine Krankenschwester bisher auch im KH, allerdings unter "Aufsicht" und Verantwortung eines anordnenden Arztes durchführt.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen die Möglichkeit; in einigen Gebieten zumindest kennt man dies noch aus früheren Zeiten oder auch in einigen europäischen Ländern.

Was ich als überaus problematisch ansehe, sind die von mir fett markierten Passagen, nämlich dass die Pflegekraft heilkundliche Tätigkeiten übertragen bekommt, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich zu verantworten haben. Im gleichen Atemzug des Textes sind sie jedoch konsequent an die ärztlichen Vorgaben gebunden.

Abgesehen davon, dass dies die Bereitschaft der Pflegekräfte sicher gegen Null tendieren lässt, stellt sich früher oder später die Haftungsfrage bei Fehlentscheidungen und -behandlungen. Die aber wird in jedem Fall zu Lsten des Patienten ausgetragen.


Gruss

Sekundant
 
Ärztliche Arbeiten

Hallo Sekundant,

meine Lebensgefährtin ist Pflegedienstleiterin und meine ältere Tochter als Krankenschwester in einem stationären Pflegedienst (Beatmungs- und Intensivpflege) tätig. Spritzen geben ist nicht das Problem, aber das Legen von Kanülen oder Katedern ist durchaus in der Grauzone. Insofern ist die Neuregelung, soweit sie vertretbar ist und die Pflegekräfte tatsächlich dafür ausgebildet sind, schon eine Erleichterung des Pflegealltags. Letztendlich ist trotz dieser Regelung die Anweisung des Arztes bindend und damit Voraussetzung für die Arbeiten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

nicht, dass ich falsch verstanden werde:

ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Verlagerung der Tätigkeiten, wo sie sinnvoll und möglich sind.

Meine Bedenken und Einwände richten sich gegen die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht und dem damit verbundenen Risiko der Haftung gegenüber dem Patienten, auf dessen Rücken sicher aufkommende Streitigkeiten ausgetragen werden. Ich habe die Passagen ja fett hervorgehoben, auf die ich abstelle.


Gruss

Sekundant
 
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