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Das Deutsche Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de) berichtet heute über das bevorstehende Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegekräfte.
Zugegeben, ich kenne den Inhalt der Richtlinie nicht, lediglich die Meldung des Ärzteblattes. Was mich aber daran stört, ist dieser Passus:
Nachzulesen unter http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49189
Gruss
Sekundant
Zugegeben, ich kenne den Inhalt der Richtlinie nicht, lediglich die Meldung des Ärzteblattes. Was mich aber daran stört, ist dieser Passus:
Dies macht ganz besonders dann Sinn, wenn man den nächsten Satz liest:Sie ist laut G-BA ein Kompromiss, der den Bedenken vieler Ärzte Rechnung trage: In Modellvorhaben können Ärzte Pflegekräften heilkundliche Tätigkeiten übertragen, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten.
Ich vermute, dass diese Kombination neue Streitigkeiten auf Kosten und dem Rücken der Patienten zur Folge haben wird.Der Arzt jedoch stellt die Diagnose und die Indikation. Er entwirft einen Therapieplan, an den sich die Pflegekraft halten muss.
Nachzulesen unter http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49189
Gruss
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