Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 13 Okt. 2010
- Beiträge
- 1,114
.
Von der richterlichen Unabhängigkeit war hier schon die Rede
Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle
Nun zur etwas anderen Perspektive:
Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des BSG zur Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2017
Wie war das nochmals mit der Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis Ende 2014?
http://up.picr.de/30920628jm.pdf
Die Autorität des 1. BSG-Krankengeld-Senates ? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
Krankgengeld-Probleme – wie ist die Fiktions-Lage? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
Beim Krankengeld hat die Zuständigkeits-Verlagerung ab 01.1.2015 vom 1. zum 3. BSG-Senat zu relevanten Rechtsprechungs-Korrekturen geführt. Weitere sind denkbar:
Krankengeld-„Recht“sprechungs-Chaos und kein Ende - Revision B 3 KR 22/17 - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
„VERWALTUNGSAKT MIT DAUERWIRKUNG“ auf dem Weg zum BSG - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
.
Von der richterlichen Unabhängigkeit war hier schon die Rede
Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle
Nun zur etwas anderen Perspektive:
Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des BSG zur Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2017
Bundessozialgericht Kassel - Homepage - Pressemitteilung 4/2018 vom 7. Februar 2018 - Vorstellung des Geschäftsberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2017Abschließend nahm Präsident Dr. Schlegel zu den Vorgängen um die Strafanzeige eines Berliner Krankenhauses gegen Richter des 1. Senats des Bundessozialgerichts wegen Rechtsbeugung und die Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu einem in der Zeitschrift "das Krankenhaus" veröffentlichten Artikel eines früheren Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Stellung. Er betonte, das in diesem Artikel unter anderem zum Ausdruck gebrachte Ansinnen, das Präsidium des Gerichts möge Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung einem anderen Senat zuweisen, wiege schwer. Denn die richterliche Unabhängigkeit sei verfassungsrechtlich verbürgt und schütze Richterinnen und Richter gerade auch davor, Zuständigkeiten zu verlieren, nur weil die Entscheidungen Beteiligten unliebsam sind. In einem mit der Leitung der Deutschen Krankenhausgesellschaft geführten Gespräch habe diese deutlich gemacht, dass sie zwar an ihrer inhaltlichen Kritik festhalte, aber die richterliche Unabhängigkeit respektiere. Sie fordere weder eine Umverteilung der Geschäfte des Bundessozialgerichts noch teile sie den Vorwurf der Rechtsbeugung.
Wie war das nochmals mit der Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis Ende 2014?
http://up.picr.de/30920628jm.pdf
Die Autorität des 1. BSG-Krankengeld-Senates ? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
Krankgengeld-Probleme – wie ist die Fiktions-Lage? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
Beim Krankengeld hat die Zuständigkeits-Verlagerung ab 01.1.2015 vom 1. zum 3. BSG-Senat zu relevanten Rechtsprechungs-Korrekturen geführt. Weitere sind denkbar:
Krankengeld-„Recht“sprechungs-Chaos und kein Ende - Revision B 3 KR 22/17 - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
„VERWALTUNGSAKT MIT DAUERWIRKUNG“ auf dem Weg zum BSG - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
.