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Richterliche Unabhängigkeit aus anderer Perspektive

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
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Von der richterlichen Unabhängigkeit war hier schon die Rede
Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle

Nun zur etwas anderen Perspektive:
Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des BSG zur Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2017

Abschließend nahm Präsident Dr. Schlegel zu den Vorgängen um die Strafanzeige eines Berliner Krankenhauses gegen Richter des 1. Senats des Bundessozialgerichts wegen Rechtsbeugung und die Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu einem in der Zeitschrift "das Krankenhaus" veröffentlichten Artikel eines früheren Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Stellung. Er betonte, das in diesem Artikel unter anderem zum Ausdruck gebrachte Ansinnen, das Präsidium des Gerichts möge Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung einem anderen Senat zuweisen, wiege schwer. Denn die richterliche Unabhängigkeit sei verfassungsrechtlich verbürgt und schütze Richterinnen und Richter gerade auch davor, Zuständigkeiten zu verlieren, nur weil die Entscheidungen Beteiligten unliebsam sind. In einem mit der Leitung der Deutschen Krankenhausgesellschaft geführten Gespräch habe diese deutlich gemacht, dass sie zwar an ihrer inhaltlichen Kritik festhalte, aber die richterliche Unabhängigkeit respektiere. Sie fordere weder eine Umverteilung der Geschäfte des Bundessozialgerichts noch teile sie den Vorwurf der Rechtsbeugung.

Bundessozialgericht Kassel - Homepage - Pressemitteilung 4/2018 vom 7. Februar 2018 - Vorstellung des Geschäftsberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2017

Wie war das nochmals mit der Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis Ende 2014?
http://up.picr.de/30920628jm.pdf
Die Autorität des 1. BSG-Krankengeld-Senates ? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
Krankgengeld-Probleme – wie ist die Fiktions-Lage? - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum

Beim Krankengeld hat die Zuständigkeits-Verlagerung ab 01.1.2015 vom 1. zum 3. BSG-Senat zu relevanten Rechtsprechungs-Korrekturen geführt. Weitere sind denkbar:
Krankengeld-„Recht“sprechungs-Chaos und kein Ende - Revision B 3 KR 22/17 - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum
„VERWALTUNGSAKT MIT DAUERWIRKUNG“ auf dem Weg zum BSG - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum

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Hallo Machts Sinn,

an eine Unabhängigkeit von Richterinnen und Richter egal bei welchen SG / LSG oder BSG glaube ich schon lange nicht mehr.
Die Weiterbildung obliegt dem Staat, dieser hat kein Geld hierfür und dafür übernehmen Sozialversicherungsverbände die
Schulungen.
Daher der Umkehrschluss, dort wo ich Leistungen "spendiert" bekomme, da muss ich dann auch Gegenleistung erbringen.

Das BSG hat ja schon mal so einen "nicht willigen" Richter entsorgt, der Richter Mayer hatte seinerzeit ein Urteil zur
Abschlag bei den Renten gesprochen, Zugunsten der Versicherten. Danach macht die DRV eine Musterklage, ein anderer
Senat wurde beauftragt und siehe da, seither ist der Rentenabschlag mit 0,3 %/ Min bzw 10,8 % fix, festgelegt.
Richter Meyer wurde galant "entsorgt"!
 
Hallo Oerni,

dasselbe gilt auch in Zivilrechtssachen. Am OLG Nürnberg habe ich solch eine Praxis auch schon erlebt. Schießt eine Richterin quer zugunsten der Klägerin, einer Unfallgeschädigten und das passt der in Anspruch zu nehmenden Versicherung nicht, dann wird die Richterin halt ausgetauscht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

da würde ich ggf gegen den Entscheidungsträger Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstatten.
Sowas geht gar nicht in meinen Augen, allerdings weiß die Bevölkerung längst, dass wir in D keinen Rechtsstaat,
sondern einen Geldstaat haben, es wird auch nicht nur in D so sein :))!

Es stellt sich die Frage: beherrscht die Geldmafia bereits die Justiz, die 3`te Amtsgewalt?
 
Kann die Datei nicht herunter laden.

Ich kKage gerade gegen die BG ETEM vor dem SG Augsburg und ich muss festhalten, dass meine Gewinnaussichten bei ca. 1 % stehen.
Die Richterin des 18 Senates behandelt mich (aus meiner Sicht) unfair.
Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
Auf Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Einschätzung sowie unter Beachtung der einschlägigen Begutachtungsliteratur
sieht das Gericht eine rentenberechtigende MdE vonmindestens 10 v.H. nicht als gegeben an.

Festzuhalten ist, es gibt kein §106 SGG Gutachten, dieses verweigert Frau Richterin ,
aber ich könnte den Joker § 109 SGG einsetzen, werde ich nicht tun!
Die gutachterlichen Einschätzung:
Dr. B (Arbeitsmedizinerin) BK 2113 beidseitig und MdE 10
Dr. K in einem anderen Verfahren BK 2113 beidseitig und MdE 10
Beratungsärztliche Stellungnahme (orthopädisch) Dr. Hierholzer BK 2113 beidseitig MdE 0

Nun stellt sich natürlich die Frage:
ist die beratungsärztliche Stellungnahme (Mitarbeiter der BG) das Nonplusultra oder gibt es Geheimabsprachen zwischen dem
SG und der Beklagten zum Ausgang des Verfahrens?
 
Hallo Oerni,

hast du dir beim SG Augsburg-Bayern noch keinen Namen gemacht:D
oder warum spielt das SG mit dir das Michele.............


In Bayern bzw. deutlich im Bayern werden-sind viel Gutachter gebrieft...sie
wissen gerade in BG-Angelegenheiten, wo der Weg hinführt.
Dito auch die SG-Gerichte in Bayern sind doch eher beim "Nein - Minimal" bei BG Angelegenheiten.
Absprachen brauchen die Gerichte-BG-Gutachter nicht mehr zu treffen, die verstehen sich blind.


Dann auch bei einem § 106 SGG Gutachten, wird für dich, nichts postitives heraus kommen. Der
Dr. Mapuse ...Haus und Hof-Schlechtgutachter ....wird es schon gut hinzu drehen wissen!


Die Volkskrankheit-Seuche und gerade die neue BK 2113, neben WS- Bandscheiben, HWS, psychische Angelegenheiten muss man
wegbügeln, klein halten, deziemieren €€€€€:oops:


§109 SGG Gutachter: Handchirurg, Neurologe?

Urteile zu Feststellungs- und Anerkennungsverfahren - REHADAT-Recht

http://www.dguv-forum.de/files/594/12_2015_Standard_1.pdf

Grüße
 
Hallo Oerni,
was versprichst du dir davon, das 109er Gutachten aufzusparen? Der Sachlage nach, wird die Richterin einen Gerichtsbescheid ergehen lassen. Dann kannst du zwar eine mündliche Verhandlung (nach § 105 SGG Absatz 3) beantragen, aber diese Verhandlung wird - ohne positives Gutachten für dich - kein anderes Ergebnis bringen. Für eine (evtl.) Berufung brauchst du ja auch erstmal eine Begründung.
Viel Glück
Gruß Prowler
 
Hallo Prowler,

es ist vollkommen egal ob ich ein § 109 SGG Gutachten beauftrage und ob es positiv für mich ausfällt,
beim SG Augsburg sind meine Erfolgschancen bei ca. 2-3 % (Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren).
Beim SG Augsburg egal bei welchem Senat werde ich mit oder ohne Rechtsanwalt(in) sinngemäß vergewaltigt,
weil man dort mit der BG ETEM uralte Verbindungen pflegt.
Erfolgsaussichten aller Verunfallten und Berufserkrankten gegen die BG ETEM -wobei das T für Textil steht-
liegen in den letzten 30 Jahren bei unter 5 %. Muss ich noch deutlicher werden?

hast du dir beim SG Augsburg-Bayern noch keinen Namen gemacht
Hallo Siegfried,

ja natürlich kennt man mich dort vom einfachen Angestellten bis zum Direktor!

Aber weisst was ich gut finde, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg ihr Verfahren nach § 339 StGB Rechtsbeugung
gegen die beiden Ehrenrichter (AG Diez und AN Bier) und der Richterin Reif 4´ter Senat meines Wissen nach, bisher nicht eingestellt hat.
Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft selbst eingeleitet ohne meine Anzeige.

Im Prinzip müssten diese Richter eigentlich bis zum Abschluss des Verfahrens ihre Arbeit ruhen lassen, ist zumindest meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ja, die SG- Erfolgsaussichten sind bei BG-Angelegenheiten oft sehr dünne,
und ja, hier herrscht ein Sumpf:mad::oops: (gerade sehr ausgeprägt in Bayern) , die arme €€€ BG muss man schützen, vor zur großen Volksk. Forderungen €€€€ - Rattenschwanz. Die armen Arbeitgeber, stöhnen ja schon lange wegen den BG Abgaben.
Beim kleinen Fuzzi Arbeitgeber kann ich dies verstehen, aber bei manchen größeren:D

VW kann da mal 25 Millia. in Nord Amerika den Bach runter lassen.

Wir waren auch mal in den SG-Fängen, aber der Erfahrene RA hatte den jüngeren Richter gleich
in den Senkel gestellt, und durch zwei positive 109 Prof. Gutachten, den Haus und Hof Gutachter, Schema F nach Schönberger und Banditen:D:p
gleich an die Wand genagelt. So musste der Richter wohl oder übel, eine andere- richtige Richtung maschieren.
Das zog sich denne..... bis zum BSG positiv für uns durch;)

Grüße
 
Hallo Siegfried

wir in Bayern, mir san mir.

In den Fängen des Sozialgerichtes Augsburg, ich habe gestern mal so die Urteile der letzten 7 Jahre
des SG Augsburg durchsucht ( S 4 U, S 5 U, S 8 U, S 18 U) und bin immerhin auf 5 % Erfolg der Klagenden gekommen.
Dazu noch mal 6 % beim LSG
Einer meiner Klagen gegen die BG landete auch beim LSG
Die Beschwerde gegen Ziff. III des Gerichtsbescheides vom 19. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) begehrte mit der Klage vor dem Sozialgericht Augsburg die Gewährung von Akteneinsicht in elektronischer Form oder Papierform hinsichtlich seiner freiwilligen Versicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheit bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Bg).
Mit Gerichtsbescheid vom 19. Juli 2011 verwarf das Sozialgericht die Klage als unzulässig.
Unter Ziff. III des Tenors setzte es den Streitwert auf 5.000.-EUR fest. Der Streitwert bemesse sich entsprechend § 197 a Abs. 1 S. 1 HS 1 Sozialgerichtsgesetz(SGG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) nach dem Regelstreitwert in Höhe von 5.000.- EUR.

Ich musste also auch die Sozialgerichtskosten (SG Augsburg) begleichen.

Es ist nur ein Beispiel wie sehr man mich beim SG Augsburg ins Herz geschlossen hat.
 
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