Hallo Ihr Lieben,
ich bin total durch den Wind. Einige kennen meinen Fall, ich hoffe, dass man mir auch jetzt weiter helfen kann.
Kurz mein Thema:
Unfall unverschuldet 2012
1. Gutachten von der Versicherung in Auftrag gegeben, wurde durch die Versicherung wegen Befangenheit abgelehnt.
2. Klageeinreichung
3. 2. Gutachten BG Ludwigshafen, wurde durch einen Arzt erstellt, der nicht beauftragt war, dass Ganze hat lediglich 20 min gedauert, außer das mein Bein vermessen wurde, fanden keine medizinischen Untersuchungen statt. Das Gutachten wurde dann vom beauftragten Gutachter unterzeichnet. Ergebnis, alles hatte ich schon vor meinem Unfall und somit, war nichts unfallbedingt.
4. erneutes sehr ausführliches Gutachten, der Gutachter kam zur Erkenntnis, dass alles was er diagnostizierte, unfallbedingt ist.
Laut Gerichtsauftrag, sollte er sich auch mit dem ersten Gutachten befassen. Er bestätigte es.
Der gegenerischen Partei, wird durch eine Anwältin vertreten. Sie griff, den Gutachter stark an. Er erstellte ein Ergänzungsgutachten (wieder sehr ausführlich) und lies sich den scharfen Ton nicht gefallen, schoss ebenso zurück.
Im Gutachten sollte er sich dann mit dem BG Gutachten auseinander setzen, hier kam er zur Erkenntnis, dass es im Sinne der Versicherung erstellte wurde. Er verwies darauf hin, dass der Gutachter das Gutachten nicht selbständig ausführte und sein Ergebnis falsch war.
Die gegnerische Anwältin, stellte darauf den Antrag auf Befangenheit des Gutachters.
Heute kam Post vom Gericht, die Richterin hat dem Antrag statt gegeben.
Hierzu muss ich noch etwas anfügen. Ich habe mittlerweile den 5. Richter. Seit dem die jetzige Richterin meinen Fall hat, ist sie schon mehrfach den Schreiben der gegnerischen Partei gefolgt. Mehrmals habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, dass sie meines Erachtens nicht unparteiisch ist. Sie scheint sich auch nicht die Mühe zu machen, alles zu lesen. Mehrfach sind ihr schon in Schreiben Fehler unterlaufen, worauf man schließen kann, dass sie mit dem Fall nicht fachgerecht vertraut ist.
Ich könnte gerade k......mein Anwalt ist im Urlaub, (blöder Fasching) und ich drehe hier vollkommen am Rad. WER kann mit fachlichen Argumenten, mir etwas Beruhigung geben.
Zu der Behauptung, dass ich angeblich nichts habe, muss ich hinzufügen, dass ich auf Grund des Unfalls eine Pflegestufe habe. Mein Anwalt sagt, dass es keine Rolle spielt für das laufende Verfahren.
Sollten mir beim Schreiben Fehler unterlaufen sein und es grammatikalisch nicht ok ist, bitte ich um Nachsicht, bin total durch den Wind.
LG Pizza
ich bin total durch den Wind. Einige kennen meinen Fall, ich hoffe, dass man mir auch jetzt weiter helfen kann.
Kurz mein Thema:
Unfall unverschuldet 2012
1. Gutachten von der Versicherung in Auftrag gegeben, wurde durch die Versicherung wegen Befangenheit abgelehnt.
2. Klageeinreichung
3. 2. Gutachten BG Ludwigshafen, wurde durch einen Arzt erstellt, der nicht beauftragt war, dass Ganze hat lediglich 20 min gedauert, außer das mein Bein vermessen wurde, fanden keine medizinischen Untersuchungen statt. Das Gutachten wurde dann vom beauftragten Gutachter unterzeichnet. Ergebnis, alles hatte ich schon vor meinem Unfall und somit, war nichts unfallbedingt.
4. erneutes sehr ausführliches Gutachten, der Gutachter kam zur Erkenntnis, dass alles was er diagnostizierte, unfallbedingt ist.
Laut Gerichtsauftrag, sollte er sich auch mit dem ersten Gutachten befassen. Er bestätigte es.
Der gegenerischen Partei, wird durch eine Anwältin vertreten. Sie griff, den Gutachter stark an. Er erstellte ein Ergänzungsgutachten (wieder sehr ausführlich) und lies sich den scharfen Ton nicht gefallen, schoss ebenso zurück.
Im Gutachten sollte er sich dann mit dem BG Gutachten auseinander setzen, hier kam er zur Erkenntnis, dass es im Sinne der Versicherung erstellte wurde. Er verwies darauf hin, dass der Gutachter das Gutachten nicht selbständig ausführte und sein Ergebnis falsch war.
Die gegnerische Anwältin, stellte darauf den Antrag auf Befangenheit des Gutachters.
Heute kam Post vom Gericht, die Richterin hat dem Antrag statt gegeben.
Hierzu muss ich noch etwas anfügen. Ich habe mittlerweile den 5. Richter. Seit dem die jetzige Richterin meinen Fall hat, ist sie schon mehrfach den Schreiben der gegnerischen Partei gefolgt. Mehrmals habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, dass sie meines Erachtens nicht unparteiisch ist. Sie scheint sich auch nicht die Mühe zu machen, alles zu lesen. Mehrfach sind ihr schon in Schreiben Fehler unterlaufen, worauf man schließen kann, dass sie mit dem Fall nicht fachgerecht vertraut ist.
Ich könnte gerade k......mein Anwalt ist im Urlaub, (blöder Fasching) und ich drehe hier vollkommen am Rad. WER kann mit fachlichen Argumenten, mir etwas Beruhigung geben.
Zu der Behauptung, dass ich angeblich nichts habe, muss ich hinzufügen, dass ich auf Grund des Unfalls eine Pflegestufe habe. Mein Anwalt sagt, dass es keine Rolle spielt für das laufende Verfahren.
Sollten mir beim Schreiben Fehler unterlaufen sein und es grammatikalisch nicht ok ist, bitte ich um Nachsicht, bin total durch den Wind.
LG Pizza