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Richterin lehnt Gutachten wegen Befangenheit ab

Pizza24

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Nov. 2014
Beiträge
125
Hallo Ihr Lieben,

ich bin total durch den Wind. Einige kennen meinen Fall, ich hoffe, dass man mir auch jetzt weiter helfen kann.

Kurz mein Thema:
Unfall unverschuldet 2012
1. Gutachten von der Versicherung in Auftrag gegeben, wurde durch die Versicherung wegen Befangenheit abgelehnt.
2. Klageeinreichung
3. 2. Gutachten BG Ludwigshafen, wurde durch einen Arzt erstellt, der nicht beauftragt war, dass Ganze hat lediglich 20 min gedauert, außer das mein Bein vermessen wurde, fanden keine medizinischen Untersuchungen statt. Das Gutachten wurde dann vom beauftragten Gutachter unterzeichnet. Ergebnis, alles hatte ich schon vor meinem Unfall und somit, war nichts unfallbedingt.
4. erneutes sehr ausführliches Gutachten, der Gutachter kam zur Erkenntnis, dass alles was er diagnostizierte, unfallbedingt ist.

Laut Gerichtsauftrag, sollte er sich auch mit dem ersten Gutachten befassen. Er bestätigte es.

Der gegenerischen Partei, wird durch eine Anwältin vertreten. Sie griff, den Gutachter stark an. Er erstellte ein Ergänzungsgutachten (wieder sehr ausführlich) und lies sich den scharfen Ton nicht gefallen, schoss ebenso zurück.

Im Gutachten sollte er sich dann mit dem BG Gutachten auseinander setzen, hier kam er zur Erkenntnis, dass es im Sinne der Versicherung erstellte wurde. Er verwies darauf hin, dass der Gutachter das Gutachten nicht selbständig ausführte und sein Ergebnis falsch war.

Die gegnerische Anwältin, stellte darauf den Antrag auf Befangenheit des Gutachters.

Heute kam Post vom Gericht, die Richterin hat dem Antrag statt gegeben.

Hierzu muss ich noch etwas anfügen. Ich habe mittlerweile den 5. Richter. Seit dem die jetzige Richterin meinen Fall hat, ist sie schon mehrfach den Schreiben der gegnerischen Partei gefolgt. Mehrmals habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, dass sie meines Erachtens nicht unparteiisch ist. Sie scheint sich auch nicht die Mühe zu machen, alles zu lesen. Mehrfach sind ihr schon in Schreiben Fehler unterlaufen, worauf man schließen kann, dass sie mit dem Fall nicht fachgerecht vertraut ist.

Ich könnte gerade k......mein Anwalt ist im Urlaub, (blöder Fasching) und ich drehe hier vollkommen am Rad. WER kann mit fachlichen Argumenten, mir etwas Beruhigung geben.

Zu der Behauptung, dass ich angeblich nichts habe, muss ich hinzufügen, dass ich auf Grund des Unfalls eine Pflegestufe habe. Mein Anwalt sagt, dass es keine Rolle spielt für das laufende Verfahren.

Sollten mir beim Schreiben Fehler unterlaufen sein und es grammatikalisch nicht ok ist, bitte ich um Nachsicht, bin total durch den Wind.

LG Pizza
 
Hallo Pizza24,

wenn die Richterin eindeutig Partei ergreift, dann wäre ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu stellen.

Ausserdem würde mich interessieren, mit welcher Begründung die Richterin den Befanheitsantrag gegen den Gerichtsgutachter stattgegeben hat, weil es von Seiten der Geschädigten erheblich schwieriger ist, einen Befangenheitsantrag durchzubekommen.

Daraus könnten die Geschädigten eventuell lernen, in Zukunft die Anträge mit angepassten Wortlaut zu formulieren.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Pizza24,

erst einmal zur Beruhigung: Alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bitte sei so nett und stelle uns die Anonymisierte Fassung des Schreibens des LG zur Verfügung. Ändern wirst Du diese Entscheidung erst einmal nicht. Es heißt jetzt Argumente sammeln. Dabei können wir nur helfen, wenn wir wissen wie die Begründung ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Pizza24,

erst einmal zur Beruhigung: Alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bitte sei so nett und stelle uns die Anonymisierte Fassung des Schreibens des LG zur Verfügung. Ändern wirst Du diese Entscheidung erst einmal nicht. Es heißt jetzt Argumente sammeln. Dabei können wir nur helfen, wenn wir wissen wie die Begründung ist.

Gruß von der Seenixe


Die
"Die Vorausetzungen für die Ablehnung wegen Befangenheit, (§§ 406 Abs.2 ZPO) liegen vor. Die Beklagte hat die Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht, die von Ihrem Standpunkt geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit vernünftiger Weise rechtfertigen kann (BGH NJW 75, 1363) Dies ist stark von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig (BHG MDR 2013, 739) und kann sich wie hier u.a. daraus ergeben , dass sich der Sachverständige unsachlich über eine Partei oder Prozesskostenbevollmächtigen (Nürnberg MDR 2012, 365) oder andere Gutachter äußert (Saarbrücken MDR 2007 1393 vgl. auch Zöller/Greger ZPO 31 Aufl. §§ 406, Rn. 8).

Vorliegend unterstellt der Sachverständige, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, nicht nur dem orthopädischen Vorgutachter ......., dessen Feststellung er (außerhalb seines Auftrages) als falsch bewertet, unmissverständlich Partei zu Gunsten der Beklagten. vielmehr äußert er sich im Ergänzungsgutachten, wie die Beklagte in ihrem Ablehnungsgesuch aufgezeigt hat, auch erkennbar moralisierend und abwertend über die Prozessbevollmächtige der Beklagten.
Dabei stellt er sich, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, sogar offen auf die Seite der Klägerin. indem er für "berechtigte Belange" eintritt. Dieses Verhalten des Sachverständigen stellt nicht nur ein völlig unangemessene Reaktion auf kritische Fragen, der Beklagtenvertreterin vom .....in ihrem Schriftsatz dar. sondern ist darüber hinaus auch geeignet, bei der Beklagten den Verdacht entstehen zu lassen, dass der Sachverständige ihr gegenüber voreingenommen ist und sein Gutachten nicht auf einer objektiven Grundlage beruht. "

Dies ist das Urteil:

Zum besseren Sachverstand, beantworte ich gerne Fragen. Ich muss mir noch einmal alles der Anwältin durchlesen. Mir ist gerade dazu eingefallen. Als die Richterin den Auftrag zur Begutachtung gab, hat die Anwältin schon rebelliert. Ihr haben einige Worte nicht gepasst. Sie stellte einen Antrag einen neuen Gutachter zu beauftragen, was die Richterin nicht machte. Mein Anwalt musste die Fragen neu stellen, dann gab sie den Auftrag.
Anwältin hat den Prof. ...... sehr angegriffen, worauf seine Reaktion genauso war. (erst im Zusatzgutachten)

Vielen Dank an euch.
 
Hallo Pizza,

na sauber, da macht mal ein Gutachter genau dass, was die 08/15-Sachverständigen die ganze Zeit für die Kostenträger, immer gegen uns UOs fabrezieren und schon ist der Gutachter als befangen zu erklären. M.E. nach so einer definition müssten alle Gutachten gegen uns UOs dann als befabgen gelten, das geht doch ncht böses UO.

Wenn die Herrschaften sich so streng an die Vorschriften halten würden, wie Sie es hier selbst einfodern und auch noch Recht gesprochen bekommen, dann hätten die Sozialgericht nur eine Auslastung von 25% und nicht eine Überlastung von 250%.

Folgerichtig müssten sich die Gutachter dann an die allgemeinen Vorgaben zur Begutachtung im Sozial- und Entschädigungsrecht halten, aber nein es kann sich nicht einmal an die min. GdB/MdE gehalten werden, immer wie beim Teppichbasar in Bagdat möglicht max. wenig % vergeben mit Pauschalbehauptungen. Eine einheitliche Rechtssprechung wird es da wohl nie gegeben, damit die Herrschaften machen können was Sie wollen.

Kämen diese Textbausteine als Begründung zur Befabgenheit von einem UO, schert sich das Gericht einen Dreck darum und selbst wenn es ganz deutlich aus dem Gutachten hervorgeht, würde ein UO meist keine Befabgenheit durch bekommen.

Kommt aber ein Kostenräger daher,genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit vernünftiger Weise rechtfertigen kann, aber kaum zu gunsten für uns UOs. Außer der Raw hat richtig Biss und einen ********** in der Hose.

Als UO muss man doch alles zu 300% "Beweisen" und "Begründen" können, selbst wenn man dem Gericht die Akz. nennt in denen der SV per Beschluss schon als befangen erklärt wird, stellen die erst mal nur auf "Durchzug".

Ansonsten liese es sich kaum erklären, warum gewisse SV zb. Dr. G. aus Mü. trotz das "Er/Sie" per Beschluss mehrfach die Befangenheit festgestellt werden konnte, immer wieder neue Aufträge bekommen.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Pizza24,

danke für das Einstellen des Beschlusses der Richterin. Nun gut, es wird ein neues Gutachten geben müssen. Sonst kämpfen wir immer mit den Gutachtern, hier war es die Versicherung, die erfolgreich das Gutachten angegriffen hat. Der Gutachter hat Dich gegen Angriffe verteidigt, aber damit eindeutig gegen Regeln der Begutachtung verstoßen. Allerdings sind die medizinischen Fakten, die der Gutachter festgestellt und beschrieben hat jetzt dokumentiert und auch das Gericht liegen diese Sachverhalte vor. Es bedeutet auch weitere Verzögerung bis ein Unteil gesprochen wird. Während die Versicherung dies gerne aussitzt, stehst Du wahrscheinlich auf dem Schlauch, aber so gut verzinst wird zu Zeit nirgendwo.
Ihr müßt nun die gleichen Maßstäbe beim nächsten Gutachten anlegen.
Auch ich hatte gegenüber der privaten Unfallversicherung erfolgreich einen Gutachter abgelehnt, der parteilich sein Gutachten erstellt hatte.
Du mußt Dich erneut in Geduld über.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo RekoBär,

ich habe das Schreiben der Richterin eingestellt. Schau es dir an und sage mir was du denkst. Seenixe hat es kommentiert, was auch mein Gedanke war. Alles zum heulen :-(

LG Pizza

[QUOTE="seenixe

Vielen Dank für deine Worte. Was mache ich, wenn sie keinen neuen Gutachter beauftragen? Das erste Gutachten zählt für das Gericht nicht und das Zweite hat der beauftragte Gutachter nicht gemacht. Hier hatte ich die Ärztekammer angeschrieben und den Sachverhalt geschildert. Herr Prof. hat bei seiner Stellungsnahme nicht die Wahrheit gesagt, für die Ärztekammer, war der Fall erledigt. Wer glaubt schon einem Patienten :-(

Der Gutachter hat sicherlich scharf geschossen, ich denke, dass er angekratzt war, da sie ihm nach dem Gutachten in seiner fachlichen Kompetenz sehr angegriffen hat. Ihre Worte (die Anwältin der Versicherung) hat sich während des ganzen Verfahren verbal sehr oft im Ton vergriffen, falsche Behauptungen aufgestellt, die meines Erachtens schon Verleumdung sind.

Ich bin knapp davor, mal wieder alles hin zu schmeißen. Mal schauen was mein Anwalt sagt.

Och menno, geschädigt und mittlerweile im Kopf total kaputt.

Hab vielen Dank

Gruß zurück

[QUOTE="IsswasDoc,

Hallo und vielen Dank für deine Nachricht.

Du bringst es auf den Punkt, endlich hatte ich ein Gutachten in der Hand, was Hand und Fuß hatte. Ich hatte danach ein gutes Gefühl, endlich hat Jemand alles erkannt und sich bei der Begutachtung auch Zeit genommen. Ich war fast 5 Stunden bei ihm und jetzt der Knall.

Ich hoffe, dass alles gut wird, woran ich im Moment nicht glaube.

Ich wünsche dir eine gute Zeit.

LG Pizza
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pizza24,

ich habe es so verstanden, dass du
- ein GA im Auftrag der BG hast, was deine Schäden als unfallkausal bestätigt (und von BG nicht anerkannt wurde)
plus
- ein (daraufhin erfolgtes) weiteres GA im Auftrag der BG, das deine Schäden als unfallkausal verneint
plus
- ein GA im Auftrag des Gerichts, das - insb. wg. Äußerungen im Nachgang - deine Schäden als unfallkausal bestätigt, wobei der GA aber wg. oben dargelegter Gründe als befangen abgelehnt wurde.

=> In der Summe hast du mehr GA für als gegen dich bzw. 1:1.

Hattest du bei der letzten Begutachtung eine Begleitperson dabei?
Wie machst du das bei der vermutlich kommenden neuen Begutachtung?

So wie ich dich verstanden habe, ist der GA tatsächlich "übers Ziel hinaus geschossen", hat also die Regeln der Begutachtung / eines Gutachtens, z.B. Sachlichkeit , nicht eingehalten - kannst du das bestätigen?
Ohne diese Info ist das Verhalten der Richterin/ des Richters schwer einzuschätzen.

Evtl. auch ein Ansatzpunkt:
Hat der GA Kenntnis davon, dass er als befangen abgelehnt wurde und die Richterin dies bestätigte?
Was sagt er dazu?

Vielleicht könnte es sinnvoll sein, in der Zwischenzeit die Facharztbesuche "aufzufrischen", falls du nicht sowieso unter regelmäßiger ärztl. Kontrolle stehst ...

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pizza

im Gegensatz zu anderen Unfall Opfern hast du zwei positive Gutachten, läuft bei dir, das Gericht wird ein neues Gutachten in Auftrag geben, dazu ist es verpflichtet.

Es ist dein Verfahren und in dem trägst du dem Gericht vor was für dich Positiv ist, was die Gegenseite vorträgt wird präzise und nüchtern entkräftet.

Am Ende wird das Landgericht ein Urteil fällen, mit dem du höchstwahrscheinlich kein Geld bekommst, da die Versicherung in Berufung gegen wird oder wenns schlecht läuft, du, wovon ich bisher nicht ausgehe.

Erst beim Oberlandesgericht fängt dein Verfahren richtig an, da sitzen drei Richter die Ahnung von der Sache haben, die werden wenn Zweifel an den Gutachten vorliegen ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

Du kannst ganz entspannt bleiben es läut doch bei dir, es dauert nur seine Zeit.

MFG Marima
 
Guten Morgen HWS Schaden,

ich beginne erst mal von vorne.

Ich bekomme 100 % EU Rente ohne zeitliche Befristung. hatte zu diesem Zeitpunkt einen Minijob,

Das erste Gutachten hatte die Versicherung in Auftrag gegeben. Es viel positiv aus, sie gingen davon aus, dass der Gutachter befangen war. Dieser Gutachter arbeitete in einem Krankenhaus.

Das zweite in der BG wurde durch das Gericht beauftragt, Gutachter nie gesehen und negativ

Das dritte auch durch das Gericht, was dabei raus kam, ist bekannt.

Zur Begutachtung war mein Sohn dabei, er wurde vom Gutachter auch befragt. Ich selbst, empfand seine Worte nicht übers Ziel hinaus geschossen, er hat sich meiner Meinung nach, nur gegen die spitzen Worte der Anwältin verteidigt. Man muss wissen, dieser Gutachter ist ein sehr anerkannter Prof. Als Arzt hat er nur den besten Ruf. ER ist ein anerkannter Gutachter, der schon weit über 1000 Gutachten für das Gericht erstellt hat. Ich hatte das Gefühl, dass es für ihn das erste Mal war, dass er so in seiner Berufsehre angegangen wurde. Was denkst du, was die Anwältin schon für Schreiben geschickt hat, wo ich aus dem weinen nicht mehr raus kam.
Gib mir deine Emailadresse und ich schicke es dir.

Habe gestern versucht den GA anzurufen, er ist am 20. wieder da. :-(

LG Pizza

Guten Morgen Marima,

vielen Dank für deine Antwort, zum Einen kam ein strahlen über mich, zum Anderen sind die Mundwinkel nach unten gegangen.

Noch ein Gutachten und noch ein Gutachten, ach menno, wem sage ich das, es geht ja hier fast allen so, man kommt an seine Grenzen. Irgendwie stimmt mich deine Antwort zuversichtlich, so werde ich jetzt ins WE gehen.

Hab vielen Dank

LG Pizza
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @pizza!
So wie du es beschreibst, hat der Gutachter tatsächlich einige Inhalte formuliert, die ihm nicht zustehen.

Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, dass Problem dabei ist, wäre es für die Beklagte gewesen und du hättest Befangenheitsantrag gestellt – dann hätte das Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dem Befangenheitsantrag entsprochen.

Dazu sind Fehler auf deiner Seite passiert, die du/deine Anwältin hätte monieren müssen.
Ich fange mal von vorne an zu erklären:

1) „3. 2. Gutachten BG Ludwigshafen, wurde durch einen Arzt erstellt, der nicht beauftragt war … Das Gutachten wurde dann vom beauftragten Gutachter unterzeichnet.“

Allerspätestens mit Erhalt des Gutachtens und in Abgleich mit dem Beweisbeschluss zum Gutachten hätte von deiner Seite/deiner Rechtsvertretung gegen das Gutachten erst einmal mit dem Hinweis auf Bitte um erweiterte Stellungnahmefrist bis gerichtliche Klärung Widerspruch wg. Verstoß gg den Beweisbeschluss und Unverwertbarkeit des Gutachtens eingelegt werden müssen.

Begründung: Der im Beweisbeschluss bestellte Gutachter entspricht nicht dem vom Gericht genannten und bestellten Gutachter. Dies dazu ohne Vorab-Information des zu Begutachtenden

Und zwar allerspätestens mit Erhalt des Gutachten.

Am besten wäre es gewesen, wenn du sobald sich der Gutachter vorgestellt hatte, erst einmal um Unterbrechung bis Klärung zumindest ob eines geänderten Beweisbeschlusses mit deiner Rechtsvertretung erbeten hättest. Wäre deine Rechtsvertretung nicht erreichbar gewesen, dann Bitte um Verschiebung des Gutachtentermins bis Klärung über deine Rechtsvertretung.

Hätte der Gutachter diesem nicht zugestimmt, dann wäre der nächste Schritt
- dass du entweder ein Unterbrechen des Gutachtentermins mit Verschiebung bis gerichtliche Klärung vollziehst. Dazu dann deinerseits sofortige Information des Gerichts über deine Rechtsvertretung.

Alternativ wenn deine Rechtsvertretung nicht aber das Gericht noch erreichbar ist, dann erst einmal das Gericht informieren und am nächsten Tag dann deine Rechtsvertretung zur weiteren Klärung.
- oder erst einmal Unterbrechung des Gutachtentermins und Information deiner Rechtsvertretung und dann Teilnahme des Gutachtentermins – und dann aber bitte korrekt sonst Verstoß gg deine Mitwirkungspflicht – und sofort nach dem Termin Einspruch gg das Gutachten wg. Verstoß gg den Beweisbeschluss

Wichtig – nicht Abbrechen oder grundsätzliche Verweigerung sondern immer nur Unterbrechung mit Angebot einer Verschiebung des Gutachtentermins bis Klärung durch deine Rechtsvertretung , da ansonsten Verstoß gg deine Mitwirkungspflicht sondern nur Unterbrechung bis erneutem Termin –

2) Wenn denn dann ein anderer Gutachter unterschrieben hat als der, der dich vermessen hat, hätte spätestens mit Erhalt des Gutachtens dagegen Widerspruch ebenfalls eingelegt werden müssen, da es dafür klare Regeln gibt was die Übernahem von Tätigkeiten von Hilfskräften untergeordneter Art gibt.

Sowohl hinsichtlich des Umfangs dessen, was sie tun dürfen als auch dessen, was der Gutachter zu kontrollieren hat und was und wie er dies zu unterschreiben hat.

Die für das Gutachten wesentliche körperliche Untersuchung gehört zu den Dingen, die der Gutachter zumindest am Probanden kontrollieren muß. Auch dazu gib es Urteile und Rechtsprechung.

Dazu muss der Gutachter im Gutachten unter Namensnennung angeben, dass er Hilfskräfte und wenn für welche Tätigkeiten eingesetzt hatte.

Dazu muß er dann das Gutachten unterschreiben mit speziellen Formulierungen, die ergeben, dass er für die Korrektheit der Aussagen die Verantwortung übernehmen kann. Auch dazu gib es Urteile und Rechtsprechung.

Entsprechendes Wissen um diese Inhalte und die dazu wesentliche Urteile muss deine Rechtsvertretung haben.

Diese Inhalte festzustellen und zu monieren ist in keinem Fall Aufgabe des Gerichtsgutachters. Tut er dies trotzdem – und mit der Aussage „Er verwies darauf hin, dass der Gutachter das Gutachten nicht selbständig ausführte und sein Ergebnis falsch war.“ hat er dies letztendlich. Und damit seinen Gutachtenauftrag in ihm mehr als nicht zustehender Weise überschritten.

3) „lies sich den scharfen Ton nicht gefallen, schoss ebenso zurück.“

Das nennt man emotionale Beteiligung und so leid es mir tut, steht einem Gutachter im Rahmen einer rein sachlichen Auseinandersetzung nicht zu. Und erlaub der Gegenseite tatsächlich nach Rechtsprechung die Besorgnis der Befangenheit. Auf derartige Angriffe hat der Gutachter wenn nur sachlich und rein mit neutrale Argumentation zu reagieren.

Beispiel: „Sofern die Anwältin formuliert „XXY“ wirddarauf hingewiesen, dass nach Fachliteratur (Zitat der Fachliteratur) folgender Sachverhalt vorliegt/relevant ist. Die Formulierung der Anwältin ist daher nicht mit den medizinischen Tatsachen in Einklang zu bringen und daher unbeachtlich“.

Was er stattdessen hätte machen müssen, wenn er sich angegriffen gefühlt hätte, sich an das Gericht wenden und sachlich darauf hinweisen, dass die Angriffe der Anwältin über das Ziel hinausgehen, sie statt sachlich zu argumentieren auf persönlicher Ebene versucht anzugreifen und er darum bittet, dass das Gericht im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung die Anwältin um Mäßigung anhält.

Stattdessen ist er genau in die Falle gelaufen, die die Anwältin gestellt hat.

4) „hier kam er zur Erkenntnis, dass es im Sinne der Versicherung erstellte wurde.“ und „sein Ergebnis falsch war.“

S. o. – seinen Gutachtenauftrag weit überschritten und damit das Gutachten unverwertbar gemacht.

Was er stattdessen hätte machen können, wäre auf Basis einer sachlichen Argumentation mit Angabe von Gründen und Nachweisen argumentieren, wo welche Inhalte des Vorgutachten mit der Fachliteratur/mit Fachwissen/medizinischen Befunden nicht vereinbar sind/in Widerspruch stehen.
Und darauf dann begründet hätte er nur formulieren dürfen, dass die dazu relevanten Ergebnissen des Vorgutachter seiner medizinisch-fachlichen Meinung nach nicht nachvollziehbar/begründet sind und er diese daher nicht bestätigen kann bzw. aus seiner Sicht im Widerspruch zur genannten, einschlägigen Fachliteratur stehen.

So – wat nun?
1) Was ihr versuchen könnt, ist das Vor-Gutachten auf Grund oben genannter Gründe als unverwertbar zu beantragen.
Um es klar zu sagen, es wird schwierig werden, da die Stellungnahmefrist dazu abgelaufen ist. Vllt. ein Ansatz wäre in etwa die Argumentation, dass dir vor dem Gutachten des 2. Gerichtsgutachters nicht bewußt gewesen war, dass der Arzt nicht hätte untersuchen dürfen, dass es hätte genannt werden müssen und dass der Gutachter entsprechendes über seine Unterschrift hätte bestätigen müssen (s. oben)
Allerdings fußt dies auf sehr dünnem Eis – denn du hast eine Rechtsvertretung und diese hätte das Wissen müssen.

Das Eis würde etwas dicker werden, wenn du das Argument ins Land führen könntest, dass du deine Rechtsvertretung mangels Wissen um dessen Wichtigkeit zum Vor-Gutachten über den anderen Arzt nicht informiert hast und erst jetzt – nachdem der 2. Gutachter darauf hingewiesen hat –mit deiner Rechtsvertretung dazu Kontakt und Austausch erfolgt ist.
Da Wahrheitspflicht besteht, geht diese Argumentation aber nur, wenn dem tatsächlich so ist.

2) Der medizinische Inhalt des 2. Gutachtens bleibt euch doch.
Und es gibt etwas, dass sich qualifizierten Parteivortrag nennt. Heißt, es steht jeder Partei zu, zu den auch fachlichen Inhalten eines Verfahrens inhaltlich Stellung zu nehmen.. Sprich auch wenn du kein Arzt bist, kannst du selbstverständlich zu medizinischen Inhalten Aussage machen – sie müssen in diesem Fall nur auf jeden Fall durch wenigstens einen Nachweis der Fachliteratur/ärztliche Aussage belegt werden – vllt hilft dir da der Gutachter oder aber er hat schon in seinem Gutachten dazu Nachweise erwähnt auf die du dich beziehen kannst. Dazu reichen aber auch Internetartikel aus der Fachpresse – und sonstige Inhalte ärztlicher Aussagen, ergo auch das Gutachten.
Nimm das Gutachten, seine medizinische Argumentation, formulier diese mit entsprechenden Nachweisen aus dem Internet und greif damit das Vorgutachten an.

Und formuliere auf Basis dieses Gutachtens einen Schriftsatz, in dem du anfängst:
„Auf Grund jetzt erst zur Kenntnis gelangten Wissens und Inhalte wird erneut und ergänzend Stellungnahme zum Gutachten von Dr. XY eingereicht.“

Um es klar zu sagen, es wird nicht einfach. Ich weiß es.
Aber – ich habe es auf diese Weise auch geschafft, einen Gerichtsgutachter aus dem Verfahren zu kicken und ein Ersatzgutachten zu erreichen.
Kopf hoch – und ran an die Bouletten.
 
hallo Pizza,

die bisherigen beiträge halte ich für zutreffend, soweit es die reaktion des SV betrifft - schlicht in die falle getappt.

wenn es nun um die anhörung des SV geht und den hinweis dazu von

„Auf Grund jetzt erst zur Kenntnis gelangten Wissens und Inhalte wird erneut und ergänzend Stellungnahme zum Gutachten von Dr. XY eingereicht.“

könnte evtl eine weitergehende prüfung helfen, an der ich mich zZt abarbeite, wenn es um die mündliche anhörung geht, in der der SV seinen unwillen zum ausdruck brachte. es beseitigt nicht die befangenheitsgründe, aber lässt vll spielraum für weiteres und vor allem den inhalt des GA.
es geht darum, dass der SV mündlich gehört wurde und das mündlich vorgetragene erst mal mit fachlicher untertützung abgeglichen werden muss. das ist naturgemäss im rahmen der anhörung und eines nicht-juristischen problems nicht sofort möglich.

wende dich mit folgendem inhalt an deinen RA, inwieweit dies noch anwendbar ist

Schriftsatznachlass – und der verspätete Schriftsatz | Rechtslupe
Der nicht nachgelassene Schriftsatz – und die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung | Rechtslupe


gruss

Sekundant
 
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