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Richterin hat sich schon Urteil gebildet

hallo nessa,

wenn du mehr Klagen durch hast, dann erkennst du:
wie bei Behörden und Gerichten und Gutachtert usw. gearbeitet werden kann

Verlass dich nicht allein auf den Anwalt.

Habt ihr noch einmal ein Gutachten beantragt in der mündl. Verhandlung

Lg. Rolandi
 
Hallo Nessa,

Du musst unbedingt Butter bei die Fische tun!
Habt ihr ausführlich das Gutachten zerpflückt und die gegensätzlichen Aussagen des Gutachters gegenübergestellt?! Das Gutachten abgelehnt und ein weiteres angefragt?

Wenn das weder schriftlich noch mündlich gemacht wurde, habt ihr wahrscheinlich wenig Chancen. Leider! Was sagt denn euer Anwalt dazu?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hi @All,

habt alle vielen Dank für eure aufmunterden Antworten und Beiträge. Wir haben vor der Verhandlung nochmal mit unserer Anwältin gesprochen und auch die war der Meinung, daß die Richterin sich schon festgelegt hatte (so wie diese meiner Mum schon in einem Schreiben mitteilte) und NIEMALS anders entscheiden würde, weil sie ja sonst "ihr Gesicht verlieren könnte". Nach einer Nacht drüber geschlafen,viel geredet,diskutiert und nachgedacht, hat die Richterin mehr oder weniger, meinem behandelnden Arzt und gleichzeitig auch1. D-Arzt nach dem Unfall, die Schuld an dieser Klageabweisung gab, weil er NUR geschrieben hatte (dafür aber mehrmals), daß die Verletzungen ganz sicher und unstreitbar Unfallkausal seien.
Das hat der Richterin halt nicht genügt. Eigentlich wollte sie ein paar Seiten geschriebenes von ihm haben. Unsere Anwältin sagte ihr, daß dies ja schon fast ein Gutachten wäre und das Gericht den Auftrag dazu dann hätte erteilen sollen. Außerdem sagte unsere Anwältin zur Richterin,wundere sie sich warum sie die Schreiben des behandelnden Arzt meiner Mum erst auf ausdrücklicher und mehrfacher Anfrage ins Gespräch brachte. Diese seien doch sehr wichtig für die Urteilsfindung, da dieser Arzt der einzige Arzt war, der zeitnah, Amnese,vorläufige Diagnosen usw. bei meiner Mum vorgenommen hatte. Diese ganze Verhandlung war eine Farce.
Bitte schreibt mir doch, ob euch bekannt ist, daß eine Arthrose, eine Luxation mit knöchernen Abrissen verursachen kann. Unseres Erachtens und Wissens wird umgekehrt ein Schuh draus. Stellt euch mal vor, du hast Arthrose in den Fingern und da würden dann ständig die Finger luxieren oder wie sieht es mit anderen Gelenken aus. Wäre das nicht seltsam?
Es wurde auch über Die Depressionen meiner Mum gesprochen und da war die Richterin der Meinung auch lt. Gutachten von Dr. Schnüttgen/Mannheim, daß die Depressionen meiner Mum von einer vor beinahe 60 Jahre zurückliegender fast Vergewaltigung und fast Ermordung
käme. Meine Mum war damals 2 1/2 Jahre jung. Natürlich hat sie das nicht vergessen (leider), aber wenn sie Depressionen nach so vielen Jahren bekommt, dann muß ich gut auf meine Mum aufpassen, daß sie sich nicht das Leben nimmt, denn wie viele von euch oder sagen wir mal, fast alle hier Forum, haben in all in ihren Lebensjahren soviel durchgemacht und trotzdem dadurch keine Depressionen bekommen.
Ach Leute, wir könnten doch alle hier mittlerweile Bücher schreiben über soviel Lug und Trug in der weltweit ach so sehr gelobten und bewunderten Gerichtsbarkeit.
Wurde denn nicht vielen hier und auch da draußen, der Glaube an Gerechtigkeit genommen?

Ich wünsche euch allen zunächst einmal ein "Gute Nacht". Gottseidank ist meine Mum jetzt auch eingeschlafen und ich habe Zeit mich ein wenig hier bei euch.....Sorry...."auszukotzen"
Vielen vielen Dank dafür.

GlG i.A. Nessa
 
hallo Nessa,

es wäre müssig die "regeln" zu beschreiben, wie es hätte laufen müssen. willkür ist an der tagesordnung, aber es ist auch ein revisionsgrund.

es ist für dich momentan kein nutzen, aber solch eindeutige verstösse sollten wirklich einmal zusammengestellt und an geeigneter stelle vorgebracht werden. ich denke da insbesondere an meldungen wie sie immer wieder und saisonal erscheinen, ohne die hintergründe zu beleuchten, wie

BMJV vergibt unmet-legal-needs-Studie

https://www.focus.de/finanzen/recht...-lange-verfahren-wie-noch-nie_id_9891056.html

in denen jährlich wiederkehrend die eigene arbeitsbeschaffungsmassnahmen durch solche "entscheidungen" gesichert werden. es wäre schön, wenn man die entscheidung dieser richterin dafür als beleg nutzen könnte. so bleibt nur der weitere weg, den eure RAin hoffentlich einschlägt.


gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant,

ich habe mir die Links noch nicht durchgelesen,weil zu müde. Jeder Tag ist anstrengend, wie bei den meisten hier.Ist dir bekannt ob eine Arthrose eine
Luxation mit knöchernem Abriss verursachen kann? Ich habe nichts im Net gefunden,nur immer anderherum. Luxation kann im laufe der Zeit Arthrose verursachen.
Meine Mum hatte vor dem Unfall keine Arthrose. Vor einigen Jahren wurde ihr auf einem neueren MRT eine beginnende Omarthrose bescheinigt.
Es macht mich/uns kirre, daß die Gutachter ihre kriminellen Machenschaften einfach so ausleben können und die doofen oder vielleicht auch cleveren Richter lassen das alles zu.
Vielleicht muß ich doch noch einmal mit Dr. Gysi über das kriminelle Gutachterwesen schreiben/sprechen oder wie auch immer, aber einfach mal wieder kontaktieren.
Hoffe er Zeit.
Dir und allen anderen zunächst einmal vielen vielen Dank

glG i.A.Nessa
 
nein, dazu "ob eine Arthrose eine Luxation mit knöchernem Abriss verursachen kann" ist mir nichts bekannt. aber das lässt sich auch nur aus med erkenntnisssen ableiten. und das hätte nach m.A. gefordert werden müssen.

die links musst du nicht aufrufen, sie sind zugangsbeschränkt, aber ich kann dir das bisherige zusenden. und zu Dr. Gysi - da würde ich mich gerne mit éinschalten.


gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant,

erstmal vielen Dank. Habe mich bei Depol mit Email adr. meiner Mum angemeldet (läuft ja sowieso alles für sie).
Zu Dr. Gysi kam ich, weil dieser schon mal eine Vorabpetition über das deutsche Gutachter(un)wesen an den Bundestag? geschrieben hatte. Natürlich mit dem Erfolg (wie er mir sagte) daß dieses Schreiben bei irgendjemandem in der Schreibtischschublade verschwand und zwar ganz unten. Habe eine ganze Weile mit ihm einige Worte ausgetauscht Er ist ein kluger und für mich persönlich netter Zeitgenosse. Sollte ich es schaffen, wieder mit ihm in Kontakt zu kommen, werde ich es dir gerne mitteilen. Vielleicht wäre es dann auch ratsam über die richtigen Personendaten (natürlich nicht sichtbar).

Erst mal Gute Nacht. Wird eh wieder kurz. Muß halt ein bisschen schneller schlafen ;-)

glG i.A.Nessa
 
hallo Nessa,

Dein Zitat:
Es macht mich/uns kirre, daß die Gutachter ihre kriminellen Machenschaften einfach so ausleben können und die doofen oder vielleicht auch cleveren Richter lassen das alles zu.

Überlege mal, ob es möglich ist, dass womöglich alle gut zusammenarbeiten können. Bist du mit deiner Rechtsanwältin zufrieden? Habt Ihr in der mündlichen Verhandlung noch Anträge gestellt auf Gutachten oder überhaupt nichts mehr?

Lg. Rolandi
 
Hallo Nessa,

ich versuche mal eine laienhafte Erklärung einer z.B. Patella-Luxation: Durch eine Fehlstellung des Fußes und der Verlagerung des Gewichtes springt die Kniescheibe aus dem Kniegelenk „raus“. Sie sitzt dann nicht mehr mittig, sondern ist seitlich verschoben. Betroffene haben starke Schmerzen und können den Unterschenkel nicht mehr bewegen. Oft gleitet die ausgerenkte Kniescheibe zwar von alleine wieder zurück in die Ausgangsposition. Bei diesem Vorgang wird die Bänderstruktur stark beansprucht und die Knorpelschicht stark beschädigt. Gelegentlich können im Zuge einer Patellaluxation kleinere Knochenstücke von der Kniescheibe oder dem Oberschenkelknochen abbrechen. Die Knochenfragmente treiben dann lose im Gelenk. Auch die Haltebänder um die Kniescheibe können reißen.
Dies sind sehr gute Bedingungen für die Entstehung von Arthrose.
Bei mir war ein Gutachter der BG der Meinung, dass nicht der Unfall, sondern die Form der Kniescheibe bereits seit Geburt die Grundlagen für eine Luxation gelegt hat. Diese Luxation hätte also zu jedem anderen Zeitpunkt auch passieren können und weil dies also eine Gelegenheitsursache wäre, wäre das kein Unfallschaden. Arthrose entwickelt sich bei jedem Menschen mehr oder weniger. Wenn aber verletzte Strukturen vorhanden sind, setzt er dort besonders gerne an. Deshalb schreiben viel Gutachter, dass die jetzt auftretende Arthrose auch ohne den Unfall entstanden wäre.

Sehr geschickt werden hier Vorgänge miteinander verknüpft, die ohne den Unfall überhaupt nicht in diesem Maße entstanden wären. Der Gutachter behauptet aber , dass dies so wäre und Du als Patient hast eigentlich wenig Chancen dagegen zu argumentieren.

Dieses Verfahren wird bei einer Vielzahl von Sachverhalten einfach angewendet und genau dazu finden die "Gutachterschulungen" statt.....

Essoll Dir eigentlich nur helfen, den Mechanismus dahinter zu verstehen. Beweise einem Gutachter mal, dass das Knie zum Beispiel vor der Luxation keine Schädigung hatte....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Nessa,

tut mir leid für Euch, dass das Verfahren abgewiesen wurde.
Wieso fand das überhaupt erst nach 14 Jahren statt? Was ist denn zwischenzeitlich passiert?

Gibt es noch ein anderes Gutachten? Denn der behandelnde Arzt darf nur nach § 109 SGG ein Gutachten erstellen. Wenn die Richterin trotzdem eines in Auftrag gab, ist das ein Verfahrensfehler... m.M.


LG Christiane
 
Hallo Nessa,

tut mir leid für Euch, dass das Verfahren abgewiesen wurde.
Wieso fand das überhaupt erst nach 14 Jahren statt? Was ist denn zwischenzeitlich passiert?

Gibt es noch ein anderes Gutachten? Denn der behandelnde Arzt darf nur nach § 109 SGG ein Gutachten erstellen. Wenn die Richterin trotzdem eines in Auftrag gab, ist das ein Verfahrensfehler... m.M.


LG Christiane
Wieso darf der Gutachter nur nach § 109 SGG ein Gutachten erstellen? Wie kommt hier ein Verfahrensfehler zustande, wenn doch die Richterin doch den Gutachter beauftragt hat?
 
Hallo Nessa,

kann man eventuell in Sachen des Gutachters etwas unternehmen wenn man nicht wusste dass der behandelnde Arzt kein Gutachten machen durfte, und das Gericht nicht darauf hingewiesen hat?
Natürlich kennen sich die meisten Richter und Gutachter persönlich, den Rest kann man sich denken.

Grüße
Sonnenschein56
Nessas Mutter hat den Gutachter selbst benannt im Rahmen von § 109 SGG.
Dabei handelt es sich um “den Gutachter des Vertraues des Klägers“.
Dies kann selbstverständlich der behandelnde Arzt sein.

In der Regel kennen sich Richter und Gutachter nicht persönlich..
Die Frage ist immer, ob ein Gutachten inhaltlich überzeugt.
 
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