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Richterin befangen

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo,

Google spuckte aus, das die hauptverantwortliche Richterin in meinem
Verfahren gegen die Klinik bei einer " lauschigen Abendveranstaltung"
einen Vortrag hält über die Bedeutung der Haftpflichtversicherung im
klinischen Alltag. Der Vortrag wird nicht etwa am ganzen Klinikkomplex
gehalten sondern explizit in der Abteilung gegen die ich klage sprich
"Transplantation". Sprich es wird wohl auch Transplantationen betreffen.
Ich bin einer der Fälle, der die Haftpflichtversicherung notwendig macht.

Ich halte daher die Richterin für Befangen.

Mein Anwalt äußerte sich so " das ist natürlich schon kritisch zu sehen, das ist ein schlauer Schachzug der Klinikleitung die Richterin mit ins Boot zu holen, die kämpfen natürlich mit allen Mitteln als internatinale angesehene Universitätsklinik ".

Ich muss schon sagen ich weis gar nicht so genau was ich nun davon halten soll. Einen Befangenheitsantrag hält mein Anwalt für nicht aussichtsreich.
 
Hallo Espresso,

ob es Sinn macht oder nicht kann ich Dir auch nicht sagen. Wir warten jetzt ja schon seit 16 Monaten auf die Bearbeitung der Berufung zum Arzthaftungsverfahren vor dem OLG.

Was ich weiß, das der gerichtlich bestellte Gutachter vom vorsitzenden Richter vor der Verhandlung beiseite genommen wurde und dann sein eigenes Gutachten als unrichtig dargestellt hat und genau das Gegenteil behauptete als das was er nieder geschrieben hatte.

Auch die Aufklärungsproblematik war bei uns ein Verhandlungspunkt. Wörtlich: "da wir keinen Nachweis/Beweis für unsere Behauptung eine unzureichenden Aufklärung erbringen konnten ist es einer dahingehenden Beweisaufnahme nicht zugänglich (es gibt keine Diagnose-, Alternativ- und Verlaufs- Aufklärung da keine gemacht wurde).
Gerade das liegt nicht in der Beweislast des Klägers. Wir sollten also einen Beweis erbringen das es nicht gemacht wurde und erst dann würde eine Beweisaufnahme mit der Beweislast des Arztes erfolgen......:mad:
 
Moin moin!

Rajo und warum bitte hat euer Anwalt den Spieß dann nicht entsprechend umgedreht.

Im Sinne von:

Die Vortragslast hinsichtlich einer ausreichenden Aufklärung liegt bei der Beklagten (vgl Urteil Schlag-mich-tot).

[FONT=&quot]Ihrer diesbezüglichen den gestzlichen Vorgaben entsprechenden Vortragslast [/FONT][FONT=&quot][FONT=&quot]hinsichtlich einer substantiierten und konkretisierten Darlegung einer ausreichenden Aufklärung [/FONT]hat die Beklagte mangels nicht Vorhandensein eines einzigen Beweises dazu nicht genügt.[/FONT][FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot] Nach den allgemeinen Regeln liegt die Beweislast für rechtsvernichtende Einwendungen bei demjenigen, der sich hierauf beruft. Dementsprechend muss den Eintritt der Unmöglichkeit die Partei beweisen, die hieraus eine ihr günstige Rechtsfolge herleiten will (Palandt/Heinrichs, § 282 BGB Rz. 1, BGH, Urteil v. 23.11.2011 - Az. IV ZR 70/11).

Unrichtiger Prozeßvortrag reicht allein nicht aus, um leistungsfrei werden zu lassen.

[FONT=&quot]Sollte d[FONT=&quot]er Richter dann [FONT=&quot]weiter der Meinung sein, nicht die Gegenseite sondern ihr müßt [FONT=&quot]E[/FONT]ntsprechendes beweisen, habt ihr den Ansatz [FONT=&quot]spätestens in der Berufung eine[FONT=&quot]n Verfahrensfehler im Sinne soweit ich weiß Verletzung des rechtlichen Gehörs und Ve[FONT=&quot]rletzung der Amtsermittlungspfllicht in der Hand zu haben.
[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
So als Vorschlag/Denkansatz für eine Gegenargumentation.

Gruß[/FONT]
 
Hallo Buchfreundin,

1. weil das mit der Aufklärung erst im Urteil so formuliert wurde und wir das bereits vorher mehrfach dazu vorgetragen hatten, es gab das Protokoll zur mündlichen Verhandlung (Gutachteranhörung mehr wurde da nicht gemacht) und dann gleich das Urteil - ist aber auch nochmals (unter Bezug auf unseren Vortrag) in die Berufung gegangen

2. weil das Gericht einen Behandlungsfehler bestätigt hat, aber diesen dann wieder weg geredet hat - sinngemäß könnte man abwarten, wenn man klinisch und pathologisch anstatt eines Meniskusrisses (das wäre die angebliche Arbeitsdiagnose gewesen) eine akute Entzündung vorfindet. Das muss nicht abgeklärt werden und wenn, dann hätte man die Ursache der Entzündung eh nicht gefunden.....

Der Gutachter wurde gezielt durch die richterliche Befragung gesteuert, mit solchen Fragen "ist es nicht so, das ......" / "kann ich das so verstehen, das......"

Das war schon relativ Genau und ausführlich was wir geschildert hatten, sowohl zur nicht erfolgten Aufklärung als auch zum Op-Vorgang.
 
Unbedingt Befangenheitsantrag stellen

Hallo Espresso,

mich wundert, dass die Richterin sich nicht selbst für befangen erklärt hat, bei einer derartigen Verbindung. Das nämlich ist in Hamburg bei einem anderen Richter erfolgt.

Die Tatsache, dass die Richterin ausgerechnet in der Abteilung einen Vortrag gehalten hat, gegen die sie entscheiden soll, bringt sie defintiv in Interssenskonflikte.

Soll heißen, Deinen RA ausdrücklich anweisen, Befanheitsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit mit dem Hinweis auf den Vortrag stellen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekordbär,
danke Dir und an alle die geantwortet haben.
Ich bin drauf gekommen, weil ein Befangenheitsantrag meinerseits über
ein ganz schlechtes Gutachten mit Argumenten von Fehlern über 40 Seiten
nieder gebügelt wurde.

Das Gutachten war wirklich heftigst Parteiisch. Ich habe dann die
unterzeichnenden Richter gegoogelt uns siehe da.....

Im Moment läuft eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages. Ich bin auch der Meinung das die Richterin befangen sein müsste. Ich warte jetzt aber erst mal die Entscheidung der Beschwerde ab, hier entscheidet ja das OLG.

Hast Du zufällig einen Link oder ähnliches zu dem Hamburger Fall.

Wenn die nicht sogar meinen Fall als "Praxisfall" ohne Nennung von Namen mit der Richterin diskutiert haben. Ich kenne solche Veranstaltungen, da stellt man ja auch Fragen und bekommt Tipps.
 
Schicke mir mal eine E-Mail

Hallo espresso,

das Dokument will ich nicht öffentlich machen, aber Du kannst mir eine E-mail schicken. Dann schicke ich >Dir den Beschluss als PDF-Datei.

info@unfallreko.de

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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