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Richterbefangenheit - wg. derber Wortwahl und Anderes

buchfreundin

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
12 Dez. 2012
Beiträge
787
Moin moin!

Mir ist heute morgen im Rahmen meiner Bettflucht etwas in die Finger gefallen, was ggf. zukünftig bei unsachlichen Äußerungen des Richters helfen könnte.

Das Allerwichtigste, zumindest soweit ich es verstanden habe, ist sofortige Beschwerde noch im Gerichtssaal zu formulieren.
Nicht aus dem Gerichtssaal gehen, überlegen wie formuliere ich und dann irgendwann tätig werden. Sondern sofort.
Zumal, soweit ich es aus einigen Forumsbeiträgen verstanden habe, es später schwierig wird, da im Protokoll Nichts dazu steht, sich keine Zeugen finden etc.

Dafür sollte man allerdings wenigstens grob Wissen, wann es Sinn macht und wann es schlicht Zeitverschwendung ist.

Da dies zwar den Richter aber eigentlich alle betrifft und ich nun mal vorallem mit dem SG beschäftigt bin, habe ich den Post hier eingebastelt.
Falls ein Moderator da einen besseren Platz hat und verschiebt, sag ich nur Attacke.

Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Mitglied des Forums sogar über eine fast analoge Formulierung des Richters berichtet hat. Hilft diesem Mitglied jetzt nicht mehr aber ggf. einem zukünftigen.

BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“.

Der unten stehende Link hat noch einige andere Urteile mit Wortzitaten. Und er erklärt zumindest im Ansatz im ersten Teil des Berichts anhand eines echten Falles, wann ggf. trotz derber Wortwahl der Richters an sich ein Befangenheitsantrag nicht durchkommen wird.

http://www.haufe.de/recht/weitere-r...-keine-ablehnung-des-richters_206_119724.html

Und zum Stöbern für oder gegen Gründe einer möglichen Befangenheit eines Richters und damit ggf. auch Klärung eigener Überlegungen bzw. der Vermeidung von Zeitverschwendung.

http://www.rechtscentrum.de/search....&feld=Proze%DFrecht&gebiet=Befangenheitsrecht

Sind nicht nur Richter sondern auch Sachverständigengründe. Da sich aus meiner Sicht für das Sachverständigengutachten auf der Basis Befangenheit etwas Wichtiges ergibt, mache ich dazu im entsprechenden Unterforum einen zusätzlichen Post auf.

Und noch ein Links mit entsprechendem Hinweis:
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1584.htm

Gruß
 
Hallo Buchfreundin,
vielen Dank für den wertvollen Beitrag. Die Mühe, die Du Dir machst, ist wirklich bewundernswert. Gruß Rehaschreck
 
HALLO @ ALLE

Ihr habt das Recht das alles egal von wem im Verfahren Vorgetragen wird Wort für Wort in Protokoll diktiert wird.

Von allein wird das der „ehrenwerte“ Richter natürlich nicht machen aber dann müsst ihr darauf bestehen und nicht locker lassen!

Am besten immer Versteckt ein gutes Aufnahmegerät mitlaufen lassen!

Grüssle

Der Charly
 
Am besten immer Versteckt ein gutes Aufnahmegerät mitlaufen lassen!

Genau, sehr guter Rat :rolleyes:

Foto- Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung, also auch während des Plädoyers und der Urteilsverkündung sind gem. § 169 S. 2 GVG ausnahmslos verboten. Ein Verstoß kann in der Revision zur Urteilsaufhebung führen.
Quelle:
http://www.amtsgericht-hannover.nie...vigation_id=15635&article_id=63429&_psmand=74

§ 169

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig
Mannmann, manchmal sollte man sich wirklich gut überlegen was man schreibt.
 
Das mit dem Diktiergerät ist zwar eine Gute Idee, nur wie Fahrradunfallopfer es richtig erwähnt hat, ist es nur bedingt hilfreich.

Aber man kann es vielleicht intern (vorm Anwalt) gegen den Richter verwenden.

Nur ist die Frage, ob der Anwalt sich darauf einlässt.

Aber man kann es trotzdem verweden, vielleicht hilft es trotzdem.
 
hallo buchfreundin und alle,

Hier nachfolgend meine persönliche Meinung zu dem Thema:

Beispiel:
Befangenheitsantrag gestellt.
Die als befangen erklärten Richter vor der Abstimmung über Ihren eigenen Befangenheitsantrag drauf hingewiesen, ob Sie die Gründe für den Befangenheitsantrag wissen wollen.
Keine Reaktion, Keine Beachtung - Ignoranz - und ab ins Zimmerchen um in ca. 2-3 Min. zu erklären, dass der Befangenheitsantrag rechtsmißbräuchlich ist.

Was sind das für Richter?

Entscheiden über Ihren eigenen Befangenheitsantrag und wollen noch dazu rechtsmißbräuchlich nicht die Gründe dazu vorher wissen, obwohl die Richter vor der Abstimmung über den Befangenheitsantrag darauf hingewiesen worden sind!
Die umgehende sofortige Beschwerde - was denkt ihr - wurde rechtsmißbräuchlich umgedeutet auf nur eine Beschwerde usw. usw. usw., die natürlich unzulässig ist usw. usw.

Die lieben Richter wissen doch auch, dass kein Anwalt gegen Sie vorgeht und die Kollegialität der übrigen Richter ist Ihnen sicher - wer keine Bestrafung fürchten muss, was macht der wohl?
Tja und wen jemand ständig sowas macht, verliert die Sichtweise gänzlich, dass der liebe Richter gegen das Gesetz verstößt.

Aus meiner Sicht, müssten die Richter kontrolliert und wir beschützt werden. Gibt es hier ein Gesetz?

Die lieben Richter schützen sich indem auch die Tonbandaufnahme als Beweis unzulässig sind usw..
Wir sind beweispflichtig - wie sollen wir dies anstellen.
Sollten tatsächlich Zeugen sein, werden die auch nicht angehört und vorgeladen im anschließend Beschwerde-Dienstverfahren usw...

So und jetzt - was kann man gegen solche Richter tun - man wird doch neben dem Unfall durch die BG usw. selbst durch die Richter weiter traumatisiert?

Im übrigen:
Das Wort für Wort Protokoll wurde beantragt - Antwort: Die Prozessordnung sieht es nicht vor
und die lieben Richter machen weiter, indem ins Protokoll nur das aufgenommen wird, was und wie es denen past........
Eine Protokollberichtigung führte zu dem Ergebnis, das der befangene Richer selbst darüber mit Beschluss entschieden hat, das Ergebnis ist wohl jedem klar. Ein Anwalt ist dagegen nicht zu finden. Super Rechtssystem.

Ich stelle hier die Frage auf:
Wieso wird anderen Täter/Beschuldigten nicht das gleiche Recht eingeräumt und die sollen doch auch über Ihre eigene Straftat/TAT/Vergehen selbst entscheiden:
Was denkt ihr was rauskommt: unschuldig - es sei den, diese Täter sind ehrlicher und haben noch ein Gewissen im Gegensatz zu manchen Richter.....

Frage: Diese Mißstände müßten doch längst von der Politik geändert werden, wieso passiert hier nichts? Gewollt? So kann man doch leicht alles druchbringen, was gegen das Gesetz verstößt.
Nach außen Demokratie und Real tatsächlich?

In Ergebnis: Man ist doch gegen die Richter hilflos - bringen Strafanzeigen tatsächlich Erfolg?

Ein weiterer Vergleichsbeispiel der falsch verstandenen Kollegialität:
Ein Zahnarzt hat falsch sein Handwerk ausgeführt - was sagt der Zahnart: dieser muss eine Lanze brechen für den Kollegen - über die Blumen gibt er zu, dass es sich um ein Fehler des Kollegen handelt aber wird es nie offen sagen und bestätigen - toll
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Rolandi, verzeih wenn ich das sage, aber falscher post.

Dies sollte kein Diskussionsbeitrag mit dem Thema "Meinung dazu" werden - siehe dazu dein erster Satz "Hier nachfolgend meine persönliche Meinung zu dem Thema" - sondern eine Hinweissammlung mit Hilfestellungen die "zukünftig bei unsachlichen Äußerungen des Richters helfen könnte.".

Sollte ich das zu zu undeutlich formuliert haben, bitte ich um Entschuldigung.

Vllt wäre einer der Moderatoren so nett, deinen Post in ein eigenes Fenster oder zu deinen schon zu dieser Meinung vorhandenen Post zu verschieben?
Das würde dort im Sinne eines Meinungsaustausches wesentlich mehr Sinn machen.

gruß
 
hallo buchfreundin,

entschuldige - habe ich überlesen.

Danke für deine Tipps!
 
Hallo @,

noch ein Wort zum Protokoll!
Die oder der Protokolldienst (Protokollführer) muss nicht Wort für Wort mit schreiben!
Bei der Ausbildung zum Protokolldienst wird z. B. darauf hingewiesen, dass das wesentliche vorhanden sein muss!
Zitat:
Im Verlauf der Sitzung schreiben die Protokollführer alle Aussagen von Zeugen und Sachverständigen mit. Ziel ist es, auch nachträglich den Prozessverlauf jederzeit rekonstruieren zu können. Genauigkeit ist also oberstes Gebot, damit keiner der Beteiligten eine mögliche Revision mit einem „unkorrekten Verfahrensablauf“ begründen kann. Deshalb wird übrigens auch schriftlich fixiert, dass zum Schluss der Verhandlung
eine Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist.
http://www.justizclub-dueren.de/Protokolldienst
 
Hallo Fahrradunfallopfer

Ich frag mich nach deinem naiven Kommentar hier ob du ein Spitzel oder wirklich so naiv bist.

Wieso soll ich mich an Gesetze und Vorschriften haltern wenn es gegen eine kriminelle und verlogene Justiz geht

Wenn du dem Richter natürlich erzählst dass du ein Diktiergerät dabei hast kann dir keiner helfen.

Ich konnte mit den Mitschnitten von zwei Sitzungen gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht 4 von 12 Lügen des Bundesministeriums für Justiz als solche beweisen!

Selbst wenn es nicht zu einem Internationalen Verfahren kommt kannst du es zumindest für die Presse verwenden um dort glaubhaft zu bleiben!

Also bevor du so Intelligente Kommentare hier von dir gibst solltest du überlegen was du schreibst!

@ptpspmb

Wenn du darauf bestehst das etwas im Protokol festgehalten werden soll muss das Gericht dies auch tun!

Ich hab dies in mehreren Verfahren so verlangt und dem wurde immer folge geleistet!

Grüssle

Der Charly
 
Moin moin!

Danke fürs Erklären ptpspmb.
Du hast damit den Grund genannt warum es so wichtig ist, direkt im Gerichtssaal erst einmal mündliche Beschwerde mit Hinweis auf Wortwahl einzulegen.
Denn die Beschwerde sowie ihr Grund muß protokolliert werden.

Ich hatte dies zwar in etwa genauso verstanden, war mir aber nicht sicher und noch Wesentlicher, ich hatte dazu nichts Genaues gefunden.

Gruß
 
Moin moin!

@ Der Charly und Fahrradunfallopfer

Ihr habt beide Recht zumindest soweit ich entsprechend recherchiert habe.
Aber vllt. kann dazu jmd. mit mehr juristischem Wissen ergänzen.

Wenn die Gerichtsverhandlung öffentlich ist und nur dann, gibt es ggf. so etwas wie eine Gesetzeslücke. Zumindest soweit ich die Erklärungen im Forum und im Internet verstanden habe.

§ 169 S. 2 GVG


Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

D. h., keine Weitergabe an irgendwelche Vervielfältigungsmedien oder irgendeine Form der Veröffentlichung. Ansonsten gibt es einen Haufen Ärger.

Wenn es allerdings nur dazu genutzt wird, Aussagen zu beweisen und dies auch nur im Rahmen einer Beschwerde/eines Beweises in einem Verfahren, dann kann Antrag gestellt werden, diesen Tonmitschnitt zu verwenden. Wenn man sehr mutig ist, kann man es auch ohne Antrag versuchen.

Im gerichtlichen Verfahren tritt der Richter den Verfahrensbeteiligten in Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt gegenüber. Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 mwN, BVerfGE 117, 202). Dabei können sich auch aus materiellen Grundrechten wie Art. 2 Abs. 1 GG Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben, wenn es um die Offenbarung und Verwertung von persönlichen Daten geht, die grundrechtlich vor der Kenntnis durch Dritte geschützt sind (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94 mwN, aaO).
Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21). Dieses Recht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen Rechnung (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 28).
(http://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-ungeeignet_057458.html)

Aber ...

geht man den Weg der direkten Beschwerde im Gerichtssaal, ist das Alles nicht nötig. Denn dann muß es protokoliert werden.


@Der Charly:

Verzeih mein Unverständnis, aber gibt es einen speziellen Grund, warum du derart beleidigend und unhöflich dich ggüber Fahrradunfallopfer äußerst?
Dieser Post ist als Sammlung für sachliche Hilfestellungen und nicht als Ort der persönlichen Beleidigungen gedacht. Wenn du dieses tun möchtest, geh bitte in den Eichentisch.
Ich bitte höflich darum, daß du deinen eigenen Wünsche auch auf dich anwendest.
"Also bevor du so Intelligente Kommentare hier von dir gibst solltest du überlegen was du schreibst!"

gruß
 
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