buchfreundin
Gesperrtes Mitglied
- Registriert seit
- 12 Dez. 2012
- Beiträge
- 787
Moin moin!
Mir ist heute morgen im Rahmen meiner Bettflucht etwas in die Finger gefallen, was ggf. zukünftig bei unsachlichen Äußerungen des Richters helfen könnte.
Das Allerwichtigste, zumindest soweit ich es verstanden habe, ist sofortige Beschwerde noch im Gerichtssaal zu formulieren.
Nicht aus dem Gerichtssaal gehen, überlegen wie formuliere ich und dann irgendwann tätig werden. Sondern sofort.
Zumal, soweit ich es aus einigen Forumsbeiträgen verstanden habe, es später schwierig wird, da im Protokoll Nichts dazu steht, sich keine Zeugen finden etc.
Dafür sollte man allerdings wenigstens grob Wissen, wann es Sinn macht und wann es schlicht Zeitverschwendung ist.
Da dies zwar den Richter aber eigentlich alle betrifft und ich nun mal vorallem mit dem SG beschäftigt bin, habe ich den Post hier eingebastelt.
Falls ein Moderator da einen besseren Platz hat und verschiebt, sag ich nur Attacke.
Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Mitglied des Forums sogar über eine fast analoge Formulierung des Richters berichtet hat. Hilft diesem Mitglied jetzt nicht mehr aber ggf. einem zukünftigen.
BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“.
Der unten stehende Link hat noch einige andere Urteile mit Wortzitaten. Und er erklärt zumindest im Ansatz im ersten Teil des Berichts anhand eines echten Falles, wann ggf. trotz derber Wortwahl der Richters an sich ein Befangenheitsantrag nicht durchkommen wird.
http://www.haufe.de/recht/weitere-r...-keine-ablehnung-des-richters_206_119724.html
Und zum Stöbern für oder gegen Gründe einer möglichen Befangenheit eines Richters und damit ggf. auch Klärung eigener Überlegungen bzw. der Vermeidung von Zeitverschwendung.
http://www.rechtscentrum.de/search....&feld=Proze%DFrecht&gebiet=Befangenheitsrecht
Sind nicht nur Richter sondern auch Sachverständigengründe. Da sich aus meiner Sicht für das Sachverständigengutachten auf der Basis Befangenheit etwas Wichtiges ergibt, mache ich dazu im entsprechenden Unterforum einen zusätzlichen Post auf.
Und noch ein Links mit entsprechendem Hinweis:
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1584.htm
Gruß
Mir ist heute morgen im Rahmen meiner Bettflucht etwas in die Finger gefallen, was ggf. zukünftig bei unsachlichen Äußerungen des Richters helfen könnte.
Das Allerwichtigste, zumindest soweit ich es verstanden habe, ist sofortige Beschwerde noch im Gerichtssaal zu formulieren.
Nicht aus dem Gerichtssaal gehen, überlegen wie formuliere ich und dann irgendwann tätig werden. Sondern sofort.
Zumal, soweit ich es aus einigen Forumsbeiträgen verstanden habe, es später schwierig wird, da im Protokoll Nichts dazu steht, sich keine Zeugen finden etc.
Dafür sollte man allerdings wenigstens grob Wissen, wann es Sinn macht und wann es schlicht Zeitverschwendung ist.
Da dies zwar den Richter aber eigentlich alle betrifft und ich nun mal vorallem mit dem SG beschäftigt bin, habe ich den Post hier eingebastelt.
Falls ein Moderator da einen besseren Platz hat und verschiebt, sag ich nur Attacke.
Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Mitglied des Forums sogar über eine fast analoge Formulierung des Richters berichtet hat. Hilft diesem Mitglied jetzt nicht mehr aber ggf. einem zukünftigen.
BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“.
Der unten stehende Link hat noch einige andere Urteile mit Wortzitaten. Und er erklärt zumindest im Ansatz im ersten Teil des Berichts anhand eines echten Falles, wann ggf. trotz derber Wortwahl der Richters an sich ein Befangenheitsantrag nicht durchkommen wird.
http://www.haufe.de/recht/weitere-r...-keine-ablehnung-des-richters_206_119724.html
Und zum Stöbern für oder gegen Gründe einer möglichen Befangenheit eines Richters und damit ggf. auch Klärung eigener Überlegungen bzw. der Vermeidung von Zeitverschwendung.
http://www.rechtscentrum.de/search....&feld=Proze%DFrecht&gebiet=Befangenheitsrecht
Sind nicht nur Richter sondern auch Sachverständigengründe. Da sich aus meiner Sicht für das Sachverständigengutachten auf der Basis Befangenheit etwas Wichtiges ergibt, mache ich dazu im entsprechenden Unterforum einen zusätzlichen Post auf.
Und noch ein Links mit entsprechendem Hinweis:
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1584.htm
Gruß