oerni
Erfahrenes Mitglied
Scheint ein wichtiges Thema zu sein!
Richterablehnung:
https://www.juris.de/jportal/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/leseproben/leseprobe_juris_pk_sgg.pdf
RN 151 :
Über Ablehnungsgesuche, die sich nicht ohne Eingehen auf die Begründung des Ablehnungsgesuchs ablehnen lassen, ist ebenso wie über Ablehnungsgesuche, die nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich sind, ohne den oder die abgelehnten Richter zu entscheiden.
Im Falle einer unzulässigen Selbstentscheidung ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.
Im Revisionsverfahren ist dies ein absoluter Revisionsgrund (§ 202 Satz 1 SGG i.V. m. § 547 Nr. 1 ZPO), denn eine unzulässige Selbstentscheidung verkennt Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Garantie des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend, wenn und weil der Richter über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheidet.
68
BSG v. 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - juris Rn. 6, 10, 12;
BSG v. 09.04.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris Rn. 2, 4;
BSG v. 16.12.2015 -B 14 AS 191/15 B - juris Rn. 2, 4.
RN 165 :
Ein Verfahrensmangel ist es, wenn bei der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache Richter mitgewirkt haben, die zuvor abgelehnt worden waren und unzulässig selbst über ihre Ablehnung entschieden haben. Im Revisionsverfahren ist dies ein absoluter Revisionsgrund (§ 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 547 Nr. 1 ZPO), denn eine unzulässige Selbstentscheidung verkennt Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Garantie des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend, wenn und weil der Richter über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheidet.75
Hierauf ist auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin 76
die Begründung für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu überprüfen. 77
75 BSG v. 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - juris Rn. 6, 10, 12;
BSG v. 09.04.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris Rn. 2, 4;
BSG v. 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - juris Rn. 2, 4.
76 Zur Beachtung der Falschbesetzung des Gerichts von Amts wegen - ohne Verfahrensrüge - nur bei strukturell fehlerhafter Besetzung
des Gerichts BSG v. 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - juris Rn. 13 f. (Urteil LSG nur durch Berichterstatter);
BSG v. 19.10.2016 - B 14 AS 33/15 R - juris Rn. 16 (Entscheidung LSG durch Beschluss ohne ehrenamtliche Richter).
77 Vgl. BVerfG v. 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 20.
Richterablehnung:
https://www.juris.de/jportal/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/leseproben/leseprobe_juris_pk_sgg.pdf
RN 151 :
Über Ablehnungsgesuche, die sich nicht ohne Eingehen auf die Begründung des Ablehnungsgesuchs ablehnen lassen, ist ebenso wie über Ablehnungsgesuche, die nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich sind, ohne den oder die abgelehnten Richter zu entscheiden.
Im Falle einer unzulässigen Selbstentscheidung ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.
Im Revisionsverfahren ist dies ein absoluter Revisionsgrund (§ 202 Satz 1 SGG i.V. m. § 547 Nr. 1 ZPO), denn eine unzulässige Selbstentscheidung verkennt Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Garantie des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend, wenn und weil der Richter über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheidet.
68
BSG v. 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - juris Rn. 6, 10, 12;
BSG v. 09.04.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris Rn. 2, 4;
BSG v. 16.12.2015 -B 14 AS 191/15 B - juris Rn. 2, 4.
RN 165 :
Ein Verfahrensmangel ist es, wenn bei der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache Richter mitgewirkt haben, die zuvor abgelehnt worden waren und unzulässig selbst über ihre Ablehnung entschieden haben. Im Revisionsverfahren ist dies ein absoluter Revisionsgrund (§ 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 547 Nr. 1 ZPO), denn eine unzulässige Selbstentscheidung verkennt Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Garantie des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend, wenn und weil der Richter über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheidet.75
Hierauf ist auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin 76
die Begründung für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu überprüfen. 77
75 BSG v. 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - juris Rn. 6, 10, 12;
BSG v. 09.04.2014 - B 14 AS 363/13 B - juris Rn. 2, 4;
BSG v. 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - juris Rn. 2, 4.
76 Zur Beachtung der Falschbesetzung des Gerichts von Amts wegen - ohne Verfahrensrüge - nur bei strukturell fehlerhafter Besetzung
des Gerichts BSG v. 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - juris Rn. 13 f. (Urteil LSG nur durch Berichterstatter);
BSG v. 19.10.2016 - B 14 AS 33/15 R - juris Rn. 16 (Entscheidung LSG durch Beschluss ohne ehrenamtliche Richter).
77 Vgl. BVerfG v. 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 20.