Gast11
Nutzer
- Registriert seit
- 4 Apr. 2008
- Beiträge
- 54
Liebe Leute,
einen Interessanten Artikel habe ich aus der Ecke der Richterschaft zur Unfallreform vom 27. April 2007 gefunden.
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Reformgesetz - UVRG), 2. Teil: Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung (Stand: 27. April 2007)
http://www.drb.de/cms/index.php?id=89
Das interessate in der Stellungnahme ist die Beschreibung, wie die Richterschaft der Bundesregierung darstellt, dass die Unfallopfer bisherige Arbeit der Gerichte in Bezug auf Unfallrenten positiv einschätzen.
Zitat
[FONT=Nimbus Mono L, Courier New, monospace]«..Die grundsätzliche Akzeptanz des bisherigen Rentensystems ist jedenfalls bei den Versicherten, wie sich in den Gerichtsverfahren zeigt, groß, und zwar auch bei den in der Begründung des AE als benachteiligt angesehenen Schwerverletzten.»[/FONT]
Wer den Entwurf zur Reform noch nicht kennt, kann hier die Seiten ansehen.
http://209.85.135.104/search?q=cach...g+der+UV+Reform+wann&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de
besonders begehrt sind die Artikeln § 56 - 62 über die die BG-enmit allen Bandagen kämpfen, um der konkrete Berechnung der Renten (Erwerbs-und Gesundheitsschaden) zu entkommen.
Es wäre interessant zu erfahren, in wie weit jemand von den Verletzten schon seine Ansprüche aus dem Erwerbs -und Gesundheitsschaden nach der 26. Woche nach dem Unfall in der ersten Instanz früher erhalten hat und wie er diese possitive Erfahrung zu beurteilen kann.
Gibt es hier schon diese Personen. Oder ist die Darstellung der Richterschaft nur eine Fars, um die Regierung auf Erlass der BG freundlichen Gesetzte zu täuschen.
Gruss
Gast11
einen Interessanten Artikel habe ich aus der Ecke der Richterschaft zur Unfallreform vom 27. April 2007 gefunden.
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Reformgesetz - UVRG), 2. Teil: Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung (Stand: 27. April 2007)
http://www.drb.de/cms/index.php?id=89
Das interessate in der Stellungnahme ist die Beschreibung, wie die Richterschaft der Bundesregierung darstellt, dass die Unfallopfer bisherige Arbeit der Gerichte in Bezug auf Unfallrenten positiv einschätzen.
Zitat
[FONT=Nimbus Mono L, Courier New, monospace]«..Die grundsätzliche Akzeptanz des bisherigen Rentensystems ist jedenfalls bei den Versicherten, wie sich in den Gerichtsverfahren zeigt, groß, und zwar auch bei den in der Begründung des AE als benachteiligt angesehenen Schwerverletzten.»[/FONT]
Wer den Entwurf zur Reform noch nicht kennt, kann hier die Seiten ansehen.
http://209.85.135.104/search?q=cach...g+der+UV+Reform+wann&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de
besonders begehrt sind die Artikeln § 56 - 62 über die die BG-enmit allen Bandagen kämpfen, um der konkrete Berechnung der Renten (Erwerbs-und Gesundheitsschaden) zu entkommen.
Es wäre interessant zu erfahren, in wie weit jemand von den Verletzten schon seine Ansprüche aus dem Erwerbs -und Gesundheitsschaden nach der 26. Woche nach dem Unfall in der ersten Instanz früher erhalten hat und wie er diese possitive Erfahrung zu beurteilen kann.
Gibt es hier schon diese Personen. Oder ist die Darstellung der Richterschaft nur eine Fars, um die Regierung auf Erlass der BG freundlichen Gesetzte zu täuschen.
Gruss
Gast11
Zuletzt bearbeitet: