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Richter und Verletzte , Unfallrente

Gast11

Nutzer
Registriert seit
4 Apr. 2008
Beiträge
54
Liebe Leute,

einen Interessanten Artikel habe ich aus der Ecke der Richterschaft zur Unfallreform vom 27. April 2007 gefunden.
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Reformgesetz - UVRG), 2. Teil: Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung (Stand: 27. April 2007)

http://www.drb.de/cms/index.php?id=89

Das interessate in der Stellungnahme ist die Beschreibung, wie die Richterschaft der Bundesregierung darstellt, dass die Unfallopfer bisherige Arbeit der Gerichte in Bezug auf Unfallrenten positiv einschätzen.

Zitat
[FONT=Nimbus Mono L, Courier New, monospace]«..Die grundsätzliche Akzeptanz des bisherigen Rentensystems ist jedenfalls bei den Versicherten, wie sich in den Gerichtsverfahren zeigt, groß, und zwar auch bei den in der Begründung des AE als benachteiligt angesehenen Schwerverletzten.»[/FONT]

Wer den Entwurf zur Reform noch nicht kennt, kann hier die Seiten ansehen.
http://209.85.135.104/search?q=cach...g+der+UV+Reform+wann&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de
besonders begehrt sind die Artikeln § 56 - 62 über die die BG-enmit allen Bandagen kämpfen, um der konkrete Berechnung der Renten (Erwerbs-und Gesundheitsschaden) zu entkommen.

Es wäre interessant zu erfahren, in wie weit jemand von den Verletzten schon seine Ansprüche aus dem Erwerbs -und Gesundheitsschaden nach der 26. Woche nach dem Unfall in der ersten Instanz früher erhalten hat und wie er diese possitive Erfahrung zu beurteilen kann.

Gibt es hier schon diese Personen. Oder ist die Darstellung der Richterschaft nur eine Fars, um die Regierung auf Erlass der BG freundlichen Gesetzte zu täuschen.

Gruss

Gast11
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gast,
Der zweite Teil ist derzeit nicht mehr im Gesetzgebungsverfahren. Es wurde abgetrennt und wir auch wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen.
Wie man der Stellungnahme der Richter entnehmen konnte sind sie für die Beibehaltung des abstrakten Modells. Sie haben zu Recht Angst, dass sich die Katastrophe wie bei Hartz4 auf die Gerichte gestürzt hat, sich wiederholt.
Natürlich ist das jetzige Verfahren nicht das Beste und auch nicht das Gerechteste, aber wer sich die Zahlen der laufenden Gerichtsverfahren ansieht und die Fälle Hartz4 nimmt, der versteht sofort was ich meine.
Vielleicht sind es nicht ganz so viele Unfallopfer, wie Hartz4 Empfänger, dafür kommen bei den Unfallopfern noch die Gutachter als Variable dazu.

Ehrlich, ich bin mir wirklich nicht sicher, welche Auswirkungen die Abkehr vom jetzigen System haben würde.
Ich muß sagen, ja, ich bin ein Nutznießer des jetzigen Systems, weil ich trotz der Unfallfolgen wieder arbeiten gehen kann. Aber ich habe mal versucht mir vorzustellen, wie das andere Modell funktionieren soll und würde. Nur Diskussionen und Streit.

Gruß von der Seenixe
 
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