Hallo Oerni,
es ist ja nun mal so, dass unsereiner, als Nichtjurist keine Erfahrungen mit irgendwelchen Gerichten hat. Deshalb nimmt man sich ja einen Anwalt.
Nun bin ich der Meinung, dass ein Urteil nur so gut wie der Anwalt ist; denn der sollte sich mit dem Procedere auskennen, wenn der Prozess in die falsche Richtung läuft, sollte er gegensteuern können; denn bei der heutigen SG-Gebung ist der Zeitmangel der entscheidende Faktor und wenn für wirklich komplexe Sachen nur 30 Min. angesetzt werden, bleibt die Gerechtigkeit eben auf der Strecke; denn 500 und mehr Seiten Akten können in der Zeit nicht erschöpfend behandelt werden.
Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Richter immer zur BG-Seite neigen und deren Argumente übernehmen und der Kläger in eine Pseudoangeklagtenrolle gedrängt wird und sich, seine Unfallfolgen bzw. Berufskrankheit verteidigen muss.
Richtiger wäre es, meiner Meinung nach, BG bzw. Versicherung und Kläger tragen ihre Argumente vor; denn so halten sich die Richter an die Vorgaben von TAD und Gutachtern, die ja "parteiisch" sind und die wenigsten von uns haben soviele Gegenargumente wie die Versicherungen, scheinbar wissenschaftlich begründet.
Schön wäre die anglo-amerikanische Methode, wo der Richter nach Vortrag beider Parteien entscheidet oder weitere Beweise/Gegenbeweise verlangt. Durch die Akte, meistens von Juristen der Versicherungsseite gefüttert, ergibt sich je nach scheinbarer Plausibilität ein "Vorurteil", da er Juristendeutsch nu mal besser versteht, wie UO/BK-Opferdeutsch.