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Richter und Gerichte

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo


mich würde mal interessieren wie Ihr über die Sozialgerichtbarkeit, also SG und Richter denkt.

Sind Gerichte Neutral?

Sind Richter unabhängig?

Gibt es Möglichkeiten einen Misstand in Deutschland aufzudecken?
 
Hallo oerni,

bezeichnend ist doch die Aussage eines mir bekannten VDK-Bezirksvorstand und langjährigen Laienrichters beim LSG in Düsseldorf, die ich schon mal in einem früheren Beitrag zitiert hatte. Dabei ging es um die Begründung, warum mich das Gericht zum Gutachter Dr. Visé geschickt hatte:

Sinngemäss: "Dieser Gutachter wird vom Richter beauftragt, wenn das Gericht ein Gutachten in ihrem Sinne will!" Auf die Frage, was in deren Sinne ist sagte er: "Wenn den Institutionen und Verbänden Geld gespart werden soll!"

Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oerni,
es ist ja nun mal so, dass unsereiner, als Nichtjurist keine Erfahrungen mit irgendwelchen Gerichten hat. Deshalb nimmt man sich ja einen Anwalt.
Nun bin ich der Meinung, dass ein Urteil nur so gut wie der Anwalt ist; denn der sollte sich mit dem Procedere auskennen, wenn der Prozess in die falsche Richtung läuft, sollte er gegensteuern können; denn bei der heutigen SG-Gebung ist der Zeitmangel der entscheidende Faktor und wenn für wirklich komplexe Sachen nur 30 Min. angesetzt werden, bleibt die Gerechtigkeit eben auf der Strecke; denn 500 und mehr Seiten Akten können in der Zeit nicht erschöpfend behandelt werden.
Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Richter immer zur BG-Seite neigen und deren Argumente übernehmen und der Kläger in eine Pseudoangeklagtenrolle gedrängt wird und sich, seine Unfallfolgen bzw. Berufskrankheit verteidigen muss.
Richtiger wäre es, meiner Meinung nach, BG bzw. Versicherung und Kläger tragen ihre Argumente vor; denn so halten sich die Richter an die Vorgaben von TAD und Gutachtern, die ja "parteiisch" sind und die wenigsten von uns haben soviele Gegenargumente wie die Versicherungen, scheinbar wissenschaftlich begründet.
Schön wäre die anglo-amerikanische Methode, wo der Richter nach Vortrag beider Parteien entscheidet oder weitere Beweise/Gegenbeweise verlangt. Durch die Akte, meistens von Juristen der Versicherungsseite gefüttert, ergibt sich je nach scheinbarer Plausibilität ein "Vorurteil", da er Juristendeutsch nu mal besser versteht, wie UO/BK-Opferdeutsch.
 
Hallo,

ich kann mir leider noch keine richtige Meinung bilden, da mein Termin noch aussteht.
Ich kann aber mit Gewissheit sagen, das die Gerichte komplett überlastet sind und sich daher zeitnahe Entscheidungen dramatisch verzögern.
Es müssten mehr Richter für die SG berufen werden, denn auch die Klagen wg. Hartz IV sind emens.
Ich sehe die Gefahr das durch die Last der noch zu erledigen Aufgaben das gesprochene Recht leidet. Ich meine hiermit das es zu einer Massenabfertigung nach Fahrplan kommt und der Richter nicht mehr die Zeit hat individuell auf den Einzelnen einzugehen.
Ich glaube man müsste eher zB. der BG ein`s zwischen die Hörner hauen, da man den Eindruck bekommen kann, den Fakt der Überlastung noch zu forcieren und die Gerichte im Rahmen ihrer Zermürbungstaktik zu missbrauchen. Wenn die Jungs und Mädels von der BG nicht so stur wie ein Panzer wären, müsste man ja auch nicht so oft das Gericht bemühen.
 
Schöffenwahl 2008

Wir alle haben in den vergangenen Jahren schmerzhaft spüren müssen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Wir haben aber die Möglichkeit die Zukunft mitzugestalten, in dem wir uns 2008 zur Schöffenwahl stellen.

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein.

Während der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter. Das wird etwa daran deutlich, dass für die Verurteilung ebenso wie für die Festsetzung der Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.


Schöffen sitzen u.a. auch den Sozialgerichten bei.


Dies gibt uns die einzigartige Möglichkeit hinter die Fassade der Justiz zu schauen und ein wenig zur Verbesserung der Rechtsprechung im bisherigen Sinne von Einsparoptimierung beizutragen.

Bitte informiert euch hier: http://www.schoeffen.de und nehmt soweit möglich diese Chance wahr.
 
Hallo,

während meines SG-Verfahrens hat sich der Richter durch einen IMB-GA und dessen veraltete Meinung über das belastungskonforme Schadensbild beeinflussen lassen.
Der Professor schickte ihm Literatur (die ich übrigens auch erhielt über meine Anwältin) von Ludolph und Weber, die sich auch mit dem "Schadensbild" beschäftigt haben.

Die Beweisanträge (Argumente) von meiner Seite wurden gar nicht mehr beachtet, da der Prof. den Richter mit dieser Literatur und seinem Schreiben überzeugt hatte.

SG=Klage abgelehnt, weil kein belastungskonformes Schadensbild (das war noch vor der Konsenskonferenz und den neuen Beurteilungskriterien für die BK 2108).
Das Urteil des SG allein ist schon ein Witz, wenn man es liest - aber damals war ich noch zu blöd, das zu erkennen.....

Ich denke schon, dass die Richter beeinflussbar sind und es auch am Richter liegt, ob ein GA positiv oder negativ ausfällt, denn der Richter sucht, denke ich, den GA aus. Entweder man hat das Glück einen neutralen zugeteilt zu bekommen oder man bekommt einen vom (z.B.) IMB.

Der IMB-GA, der mir vom SG zugeteilt wurde, beurteilte meine Gesundheit bereits schon einmal im Verwaltungsverfahren und das war der GA-Typ, der ohne einen angesehen oder selbst untersucht zu haben, gesagt hat: " Sie haben keine BK". Dann sah er die Rö-Bilder an und fand Gründe, die dagegen sprachen - die aber gar nicht vorhanden waren. Aber wie will man das als Laie beweisen?
Nur ein neutrales GA konnte mich damals "retten" - beim LSG-Verfahren.

Gruß Ramona
 
Hallo Zusammen,


vor einigen Tagen stand in der Augsburger Allgemeinen Zeitung sinngemäß:

Der Vorsitzende des dt. Richterbundes beklagt sich über die erhebliche Einmischung der Politik bei der Gerichtbarkeit.
Er fordert die Politik auf, das System ähnlich wie in Schweden, Frankreich zu ändern.

Den genauen Wortlaut habe ich leider nicht mehr.


Hier ein Link in dem ähnliches geschrieben steht:

http://www.dreigliederung.de/news/02013000.html

http://www.adf-inkasso.de/news/050706.htm

http://onnachrichten.t-online.de/c/12/41/72/00/12417200.html
 
Zuletzt bearbeitet:
BSG-Präsident scheidet Ende 2007 aus dem Amt

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Matthias von Wulffen, wird zum Jahresende aus dem Amt ausscheiden. Dies verlautete heute aus Kassel. Ein Nachfolger steht noch nicht fest.

Der jetzige Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Matthias von Wulffen, wird im Dezember 65 Jahre alt. Daher werde der Jurist in den Ruhestand gehen, bestätigte das Gericht heute in Kassel. Wer neuer höchster Sozialrichter der Bundesrepublik werden wird, stehe noch nicht fest. Wulffen war als vierter Präsident des 1954 gebildeten Bundessozialgerichts seit September 1995 im Amt. Das BSG hat 14 Senate mit je drei bis vier Richtern. (dpa)
http://www.sgb-office.de/SID103.ATSUcUb3mJI/newsDetails?newsID=1190625989.74&d_start:int=0&
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Den Ruhestand hat er verdient!
Sich ständig von „Müntefering & Merkel (GmbH) Gesellschaft mit „beschränkter Haftung " – jetzt und fortwährend – die Keule verpassen zu lassen, beschleunigt eine Versetzung in den Ruhestand.
Wir alle sollten DANKE sagen und wünschen einen verdienten Feierabend.

Was war – was gewesen – wissen WIR - was kommt, wissen wir nicht!
Für viele bedeutet eine Versetzung in den Ruhestand nicht das Ende einer Tätigkeit.
Vielleicht plaudert einmal Herr von Wulffen in einem späteren Buch über seine Erfahrungen und kann uns hilfreiche Hinweise geben
z.B. zu: SGB II bzw. SGB XII

Herr Dr. Peter Lange war auch langjähriger Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und ist Autor eines Buches: Gesetzliche Rente, Verbraucherzentrale ISBN:978-3-938174-64-7
Sehr zu empfehlen!


anaconda
 
Hallo
ich habe dieses Thema von der Umfragerubrik hierher verschoben. Ich denke das in der Rubrik Umfragen auch Umfragen sein sollten.
Vielleicht macht sich oerni die Mühe und macht zu dem Thema eine oder mehrere Umfragen in der Umfragenrubrik.
Ich schiebe diese Beiträge dann dorthin zurück.
Gruß

Micha
 
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