harzfan09
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- Registriert seit
- 17 Jan. 2008
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- 16
Hallo,
war diese Woche beim Schmerzarzt und wollte die üblichen BTM/Normalverordnungen abholen. Darunter war auch wie immer "Beofenac100"(=Auclofenac).
Urplötzlich teilt er mir mit, dass er Letzteres nicht mehr rezeptieren könne, die BG(BGHW) werde ihn in Regress nehmen, ich solle das vergleichbare "Ibuhexal800" nehmen. Von diesen Tabl. hatte ich früher immer Magenprobleme bekommen.
Nur: vor 2 Monaten hatte er der BG noch geschrieben, dass der Patient (also ich) vom entzündungshemmenden und schmerzlindernden "Beofenac" insbesondere profitiere.
Nun verstehe ich die Welt nicht: Wie kann man sich denn derart widersprechen? Steht der Arzt etwa unter der Fuchtel der BGHW?
Ist die Tablettenzusammenstellung schlussendlich der Beliebigkeit anheimgestellt?
tschüss
harzfan09
war diese Woche beim Schmerzarzt und wollte die üblichen BTM/Normalverordnungen abholen. Darunter war auch wie immer "Beofenac100"(=Auclofenac).
Urplötzlich teilt er mir mit, dass er Letzteres nicht mehr rezeptieren könne, die BG(BGHW) werde ihn in Regress nehmen, ich solle das vergleichbare "Ibuhexal800" nehmen. Von diesen Tabl. hatte ich früher immer Magenprobleme bekommen.
Nur: vor 2 Monaten hatte er der BG noch geschrieben, dass der Patient (also ich) vom entzündungshemmenden und schmerzlindernden "Beofenac" insbesondere profitiere.
Nun verstehe ich die Welt nicht: Wie kann man sich denn derart widersprechen? Steht der Arzt etwa unter der Fuchtel der BGHW?
Ist die Tablettenzusammenstellung schlussendlich der Beliebigkeit anheimgestellt?
tschüss
harzfan09