Hallo,
auf einem BTM Rezept darf immer nur die Verschreibung für 30 Tage sein!
Es gibt Ausnahmen, wie z.B. wenn der Patient in den Urlaub fährt! Dann muss es aber dabei stehen!
Da man aber so oder so mit BTM´s nur eine Bescheinigung für 30 Tage bekommt, wenn man ins Ausland fährt, ist man wieder bei der gleichen Menge gelandet!
...und so dreht es sich im Kreis!
So ich versuche mal was rein zu Kopieren!
Betäubungsmittelverkehr in Apotheken
Erlaubnis
Für den Rahmen des Betriebs einer Apotheke ist keine Erlaubnis zum Verkehr mit BtM not-wendig; jedoch muss eine Anzeige an die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arznei-mittel und Medizinprodukte erfolgen. Der Apothekenleiter/die Apothekenleiterin erhält eine siebenstellige BtM-Nummer zugeteilt, die an die Betriebsstätte gebunden ist.
Erlaubte Handlungen von Apotheken (Andere Handlungen sind erlaubnispflichtig!):
Herstellung von BTM der Anlagen II oder III BtMG und ausgenommenen Zubereitungen
Erwerb von BtM
Abgabe von BtM der Anlage III auf ärztliche, tier- oder zahnärztliche Verschreibung
Retouren
Abgabe von BtM an den Nachfolger im Betrieb der Apotheke
Weiterleitung von BtM zur Untersuchung an eine berechtigte Stelle
Entgegennahme von BtM zur Vernichtung
Eine andere Abgabe von BtM (z. B. kollegiale Aushilfe, Gemeinschaftseinkauf) ist unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.
§ 3 und 4 Abs. 1 BtMG
Erwerb von BtM
Jeder Lieferung von BtM ist ein Begleitschreiben beigelegt. Es besteht aus Lieferschein (ein Lieferscheindoppel verbleibt beim Lieferanten) und Empfangsbestätigung.
Die Empfangsbestätigung wird umgehend dem Lieferanten unterzeichnet zurückgegeben. (Eine Abgabemeldung erfolgt vom Lieferanten an die Bundesopiumstelle.)
Unterschrift der Empfangsbestätigung in der Apotheke
Der "Erwerber" hat den Empfang von Betäubungsmitteln per Unterschrift zu bestätigen. Erwerber ist in diesem Fall der Apothekenbetrieb als juristische Person. Es wird durch die Verordnung also nicht zwingend vorgeschrieben, dass diese Tätigkeit dem Apothekenleiter als Verantwortlichen für den Betäubungsmittelverkehr vorbehalten ist. Aus betäubungs-mittelrechtlicher Sicht hält es die Bundesopiumstelle für zulässig, wenn eine vom Apothekenleiter beauftragte Person (z. B. PTA oder PKA) den korrekten Empfang von Betäubungsmitteln durch ihre Unterschrift auf der Empfangsbestäti-gung des BtM-Abgabebelegs bestätigt. Ein Betriebsleiter hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass bei den mit der Abwicklung des Betäubungsmittelverkehrs beauftragten Personen die notwendigen Voraussetzungen wie Sachkunde, Zuverlässigkeit etc. gegeben sind. Es empfiehlt sich auch, dass der Apothekenleiter in einer schriftlichen Verfügung festhält, welche seiner Mitarbeiter/innen er für diese Tätigkeiten autorisiert hat. Weiterhin wird er sich durch regelmä-ßige Kontrollen davon überzeugen müssen, dass alle betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Betäu-bungsmittel-Binnenhan-delsverordnung
Vierteilige Durchschrei-besätze für BtM-Lieferun-gen sind zu beziehen bei:
Bundesanzeiger Verlagsges. mgH Postfach 10 05 34 50445 Köln
Deutscher Apotheker Verlag, Postfach 10 10 61 70009 Stuttgart Tel. (0711) 2582-0
Mindest-Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
Name, Vorname und Anschrift des Patienten
Ausstellungsdatum
Arzneimittelbezeichnung, soweit nicht eindeutig bestimmt, zusätzlich: - Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen BtM je Packungseinheit oder bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form - Darreichungsform - bei Rezepturen: Gewichtsmenge des BtM
Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgaben oder der Vermerk "Gemäß schriftlicher Anweisung"
"A" bei "Ausnahme"-Verordnungen, z. B. Anzahl der zulässigen BtM überschritten oder Höchstmengen für 30 Tage überschritten "S" bei Verschreibungen von Substitutionsarzneimitteln "N" wenn einer BtM-Verordnung eine Notfallverordnung ohne BtM-Rezept vorausgegangen ist
Name, Berufsbezeichnung, Anschrift einschließlich Telefonnummer des Arztes
Unterschrift des Arztes, gegebenenfalls "i.V." bei Arztvertretungen
Bei "Take-home"-Verordnungen (Substitutionstherapie) zusätzlich die Reichdauer der Arzneimittel
Neben einem BtM können auf dem BtM-Rezept auch andere Arznei- oder Hilfsmittel verordnet werden.
§ 9 Abs. 1 BtMVV
Substitutionstherapie: spezielles Merkblatt (LAK-Homepage:
www.lak-bw.de Service Formulare)
Praxisbedarf
Verschreibungsmenge: die in § 2 Abs. 1 BtMVV genannten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain (zu Eingriffen am Kopf, Lösung max 20 %ig, Salbe 2%ig), Remifentanil und Sufentanil für einen durchschnittlichen Zweiwochenbedarf; sonstige BtM der Anlage III BtMVV: Monatsbedarf
BtM-Rezept-Angaben: statt Patientenangaben der Hinweis "Praxisbedarf",
eine Gebrauchsanweisung ist nicht anzugeben
§ 2 Abs. 3 BtMVV
Abgabe
Keine Abgabe auf BtM-Rezepten
die vor mehr als sieben Tagen ausgestellt wurden!
die erkennbar nicht ausgefertigt werden durften.
wenn die Vorschriften über die Angaben auf dem BtM-Rezept nicht eingehalten wurden.
Der Apotheker ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt Änderungen vorzunehmen. Patientendaten können ohne Rücksprache bei Bedarf korrigiert werden.
Das Ausstellungsdatum darf nicht verändert werden.
Angaben auf dem BtM-Rezept (Teil I) durch die Apotheke
Name und Anschrift der Apotheke, Abgabedatum, Namenszeichen des Abgebenden
§ 12 Abs. 1 BtMVV
§ 12 Abs. 2 BtMVV
§ 12 Abs. 3 BtMVV
Höchstmengen bei bestimmten Betäubungsmitteln
für den Bedarf von 30 Tagen maximal zwei der beschriebenen BtM (s. nachfolgende Tabelle) verschreibbar (Wird die Höchstmenge nicht erreicht, kann der Bedarfszeitraum län-ger als 30 Tage sein.) Ausnahme: „Take-home“-Verordnungen/Substitutionstherapie: max. 7 Tage
Ausnahme: Überschreitung der Höchstmengen und/oder Anzahl der verschriebenen Betäu-bungsmittel ist möglich, Rezepte sind mit „A“ zu kennzeichnen.
Für andere Betäubungsmittel der Anlage III BtMG und für den Praxisbedarf gelten keine Höchstmengen.
§ 2 Abs. 1 BtMVV
Nachweisführung
Bezeichnung des BtM bzw. des Arzneimittels (für jede Stärke getrennte Aufzeichnungen)
Datum des Zugangs oder des Abgangs
zugegangene bzw. abgegangene Menge und sich ergebender Bestand (in Stückzahl, Gramm, Milligramm oder Millilitern)
Name und Anschrift des Lieferanten bzw. des Empfängers, sonstige Herkunft bzw. Verbleib
bei Abgabe auf Verschreibung: Name und Anschrift des verschreibenden Arztes, Zahn- oder Tierarztes, Nummer des BtM-Rezeptes
Festgestellte Überfüllungen (Abgang ist höher als Zugang) bei flüssigen Fertigarzneimitteln sind bei Differenzen als Zugang mit "Überfüllung" auszuweisen.
§ 14 BtMVV
Amtliche Karteikarten und EDV-Programme sind bei den Fachverlagen erhältlich.
Vernichtung von BtM
Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen oder nicht mehr benötigten BtM hat auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen diese BtMs in der Weise zu vernichten, dass sie auch teilweise nicht wiedergewonnen werden können. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss dabei sichergestellt sein. Über die Vernichtung ist ein Protokoll anzufertigen, dass von dem Vernichter und den zwei Zeugen unterzeichnet sein muss.
Der Apotheker darf BtM zur Vernichtung entgegennehmen.
Die LAK bietet ein Muster-Vernichtungsprotokoll an (LAK-Homepage:
www.lak-bw.de Service Formulare).
§ 16 BtMG
§ 4 Abs. 1 Nr. 1.e) BtMG
Höchstmengen
Betäubungsmittel
Höchstmenge/30 Tage( erste mg Zahl)
Höchstmenge/7 Tage: "Take home" für Betäubungsmittel-abhängige zur Substitution (zweite mg Zahl)
Amfetamin 600 mg
Buprenorphin 800mg
Temgesic Amp. 1 ml 0,324 mg
Temgesic sublingual-Tabletten, 0,216 mg
Temgesic forte sublingual-Tabl. 0,432 mg
Transtec 35 μg/h Pflaster (entspr. 20 mg)
Transtec 52,5 μg/h Pflaster (entspr. 30 mg)
Transtec 70 μg/h Pflaster (entspr. 40 mg)
Subutex 0,4 mg
Subutex 2 mg
Subutex 8 mg 800 mg
2 469 Amp.
3 703 Tabl.
1 851 Tabl.
40 Pflaster
26 Pflaster
20 Pflaster
2 000 Tabl.
400 Tabl.
100 Tabl.
186,67 mg
466 Tabs.
93 Tabl.
23 Tabl.
Codein (als Substitutionsmittel)
z. B.
Codein phosphoricum Tabl. 30 mg
Codein phosphoricum forte Tabl. 50 mg
Codi Opt Tabl. 76,82 mg
40 000 mg
1333 Tabl.
800 Tabl.
520 Tabl.
9333,33 mg
311 Tabl.
186 Tabl.
121 Tabl.
Dihydrocodein (als Substitutionsmittel)
Rezeptur: DHC-Saft 1,5 % (m/V)
DHC-Saft 1,8 % (m/V)
DHC Retardtabl. 60 mg
DHC Retardtabl. 90 mg
DHC Retardtabl. 120 mg
Remedacen Kaps. 130 mg
40 000 mg
2 666,66 ml
2 222,22 ml
666 Tabl.
444 Tabl.
333 Tabl.
307 Kaps.
9 333,33 mg
622,22 ml
518,51 ml
155 Tabl.
103 Tabl.
77 Tabl.
71 Kaps.
Dronabinol
500 mg
Fenetyllin
Captagon Filmtabl. 50 mg (Import)
2 500 mg
50 Tabl.
Fentanyl
ACTIQ 200 μg Lutschtabl. (entspr. 0,3142 mg Fentanyl-Base)
ACTIQ 400 μg Lutschtabl. (entspr. 0,6284 mg Fentanyl-Base)
ACTIQ 600 μg Lutschtabl. (entspr. 0,9426 mg Fentanyl-Base)
ACTIQ 800 μg Lutschtabl. (entspr. 1,2568mg Fentanyl-Base)
ACTIQ 1200 μg Lutschtabl. (entspr. 1,8852 mg Fentanyl-Base)
ACTIQ 1600 μg Lutschtabl. (entspr. 2,5136 mg Fentanyl-Base)
Durogesic SMAT 12 μg/h (entspr. 2,1mg/Pflaster)
Durogesic SMAT 25 μg/h (entspr. 4,2 mg/Pflaster)
Durogesic SMAT 50 μg/h (entspr. 8,4 mg/Pflaster)
Durogesic SMAT 75 μg/h (entspr. 12,6 mg/Pflaster)
Durogesic SMAT 100 μg/h (entspr. 16,8 mg/Pflaster)
Fentanyl 0,1 Amp. 0,157 mg
Fentanyl 0,5 Amp. 0,785 mg
Fentanyl 2,5 mg Curamed Amp.
340 mg
1 082 Lutschtabl.
541 Lutschtabl
360 Lutschtabl.
270 Lutschtabl
180 Lutschtabl
135 Lutschtabl
161 Pflaster
80 Pflaster
40 Pflaster
26 Pflaster
20 Pflaster
2 165Amp.
433 Amp.
136 Amp.
Hydrocodon
Dicodid Tabl. 10 mg
Dicodid Amp. 15 mg
1200 mg
120 Tabl.
80 Amp.
Hydromorphon
Dilaudid 2 mg Amp.
Palladon 4 mg Retardkaps.
Palladon 8 mg Retardkaps.
Palladon 16 mg Retardkaps.
Palladon 24 mg Retardkaps.
5 000 mg
2 500 Amp.
1250 Kaps.
625 Kaps.
312 Kaps.
208 Kaps.
Levacetylmethadol
2 000 mg
466,66 mg
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Levomethadon
L-Polamidon Amp. 2,5 mg
L-Polamidon Amp. 5 mg
L-Polamidon Tropfen 20 ml (5 mg/ml)
L-Polamidon Lösung zur Substitution (5 mg/ml)
1 500 mg
600 Amp.
300 Amp.
15 Flaschen (300 ml)
3 Flaschen (300 ml)
350 mg
70 ml (mit Viskositätserhöher!)
Methadon
Rezeptur:
Methadonhydrochlorid-Lösung 0,5 % (5 mg/1 ml)
Methadonhydrochlorid-Lösung 1 % (10 mg/ml)
Methaddict 5 Tabl.
Methaddict 10 Tabl.
Methaddict 40 Tabl.
3 000 mg
600 ml
300 ml
600 Tabl.
300 Tabl.
75 Tabl.
700 mg
140 ml
70 ml
140 Tabl.
70 Tabl.
17 Tabl.
Metylphenidat
Concerta 18 mg
Concerta 36 mg
Equasym 5 mg
Equasym 10 mg
Equasym 20 mg
Medikinet 10 mg
Ritalin Tabl. 10 mg
Ritalin SR 20 mg (Import)
2 000 mg
111 Tabl.
55 Tabl.
400 Tabl.
200 Tabl.
100 Tabl.
200 Tabl.
200 Tabl.
100 Tabl.
Modafinil
Vigil 100 mg
12 000 mg
120 Tabl.
Morphin
Ampullen 10 mg/1ml
Ampullen 15 mg/1 ml
Ampullen 20 mg/1 ml
Ampullen 100 mg/10 ml
Ampullen 200 mg/10 ml
Filmtabletten (z. B. Sevredol)
10 mg
20 mg
retard Granulat (z. B. MST)
20 mg
30 mg
60 mg
100 mg
200 mg
Retardkapseln (z. B. MSI, MST Continus, MSR, M Dolor, M-Long, Kapanol, Capros, M Beta, Mogetic, Morph, Morphanton, MSTW, M STADA)
10 mg
30 mg
50 mg
60 mg
100 mg
200 mg
Retardtabletten (z. B. MST)
10 mg
30 mg
60 mg
100 mg
200 mg
Suppositorien (z. B. MSR)
10 mg
20 mg
30 mg
...
20 000 mg
2 000 Amp.
1 333 Amp.
1 000 Amp.
200 Amp.
100 Amp.
2 000 Tabl.
1 000 Tabl.
1 000 Beutel
666 Beutel
333 Beutel
200 Beutel
100 Beutel
2 000 Kaps.
666 Kaps.
400 Kaps.
333 Kaps.
200 Kaps.
100 Kaps.
2 000 Tabl.
666 Tabl.
333 Tabl.
200 Tabl.
100 Tabl.
2 000 Supp.
1 000 Supp.
666 Supp.
…
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weiter Morphin
Morphin Merck Tropfen 0,5 %, 50 ml
Morphin Merck Tropfen 0,5 %, 100 ml
Morphin Merck Tropfen 2 %, 50 ml
Morphin Merck Tropfen 2 %, 100 ml
80 Fl. (4000 ml)
40 Fl. (4000 ml)
20 Fl. (1000 ml)
10 Fl. (1000 ml)
Opium, eingestelltes
Opiumextrakt
Opiumtinktur
Opium D 1 = ø
Opium D2
Opium D3, D4, D5
Opium ab D6
4 000 mg
2 000 mg
40 000 mg
40,0 g
400,0 g
BtM-Rezept!
nicht mehr verschreibungspflichtig!
Oxycodon
Oxygesic 10 mg Retardtabl.
Oxygesic 20 mg Retardtabl.
Oxygesic 40 mg Retardtabl.
Oxygesic 80 mg Retardtabl.
15 000 mg
1500 Tabl.
750 Tabl.
375 Tabl.
187 Tabl.
Pentazocin
Fortral 30 mg Amp.
Fortral 56,4 mg Kaps.
Fortral 65,78 mg Supp.
15 000 mg
500 Amp.
265 Kaps.
228 Supp.
Pethidin
Dolantin Ampullen 50 mg
DolantinAmpullen 100 mg
Dolantin Tropfen 20 ml (50 mg/ml)
Dolantin Zäpfchen 100 mg
Dolcontral Supp. 100 mg
10 000 mg
200 Amp.
100 Amp.
200 ml =10 Trfl.
100 Supp
100 Supp
Phenmetrazin
600 mg
Piritramid
Dipidolor Amp. (15 mg Piritramid, entspr. 22 mg Piritramid-Base)
6 000 mg
272 Amp.
Tilidin
Tilidin Amp. 102,9 mg
18 000 mg
174 Amp.
Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Stand: April 2005
ging nicht anders.....als Tabelle hab ich es als PDF...irgendwann mal bei Google gefunden...
LG moni