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Restschuldversicherung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Guten Morgen,
ich meine es hätte mal jemand danach gefragt...hier ein Urteil:

Leistungen aus einer Restschuldversicherung können nicht länger in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird.
Das hat das OLG Schleswig in einem entsprechenden Urteil entschieden (Aktenzeichen: 16U 5/09)

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo @Kai-Uwe`s Frau,
ich habe Probleme mit meiner Restschuldversicherung, mein Anwalt der sich
Fachanwalt für Versicherungsrecht schimpft sagt das die das so einfach nicht
dürften.
So da wären wir wieder bei den Anwälten, Klage hat er schon eingereicht!

Ich schau mir das Urteil mal an, werde es Ihm dann vorlegen und sehen was er
dazu sagt.
Danke für das Urteil !

ondgi
 
Hallo Ondgi,

Kai-Uwe und ich haben uns gefragt wozu ist denn eine Restschuldversicherung überhaupt gut:confused:.

Berufsunfähigkeit sucht man sich doch nicht aus.

Ich wünsche Dir Glück, schreib mal wie es ausgegangen ist.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Na die Restschuldversicherung ist für ein laufendes Darlehen, wenn man wegen
Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht merh die Raten zahlen kann. War ja auch
alles oaky bis zur 78KW ! Da kündigte mir meine Restschuldversicherung den
Vertrag und hat nach einem Gutachten festgestellt das ich Berufsunfähig bin.
Somit brauchen die ncith mehr zahlen, nur bin ich Arbeitslos gemeldet seit
der Einstellung der Verletztengeldzahlung und noch nirgends mit Bescheid
als Berufsunfähig dargestellt. Zumal ja immer noch Behandlungen am laufen
sind und eine klare Feststellung meiner Zukunft erst zum Abschluss dieser
erfolgen kann.

ondgi
 
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