Guten Morgen,
ich meine es hätte mal jemand danach gefragt...hier ein Urteil:
Leistungen aus einer Restschuldversicherung können nicht länger in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird.
Das hat das OLG Schleswig in einem entsprechenden Urteil entschieden (Aktenzeichen: 16U 5/09)
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
ich meine es hätte mal jemand danach gefragt...hier ein Urteil:
Leistungen aus einer Restschuldversicherung können nicht länger in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird.
Das hat das OLG Schleswig in einem entsprechenden Urteil entschieden (Aktenzeichen: 16U 5/09)
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau