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Rentenzahlung - Versicherung

speedy179

Nutzer
Registriert seit
3 Juni 2007
Beiträge
4
Hallo,

ich habe eine Frage,

bei mir wird es jetzt wohl auf EU Rente hinauslaufen, ich habe Post vom
Rentenversicherungsträger bekommen.

Ist es nicht so, dass die Versicherung der Unfallverursachers für diese
Rente einstehen muss? Wird die Versicherungsanstalt in Regress
gehen? Gibt es Hinweise (gesetzl. Bestimmungen) dazu, die hilfreich sein
können, um den Rentenversicherungsträger oder vielleicht die Krankenkasse
darauf hinzuweisen bzw. darum zu bitten, mich bei der Auseinandersetzung
mit der Versicherung des Unfallverursachers zu unterstützen.

Vielen Dank

Speedy
 
hallo speedy179,

die rentenversicherung nimmt regress bei der haftpflichtversicherung für die an dich geleistete rente, sollte dein unfall von dir nicht verschuldet worden sein. der rentenregress erfolgt nach §116 sgb X. zusätzlich hat dir der versicherer dein rentenkonto mit den fiktiven rentenbeiträgen gemäß § 119 sgb X aufzufüllen. deine erwerbsmidnerungsrente ist niederiger als dein bruttoverdienst, den du ohne den unfall erzielt hättest. da du für den beitragsregress nicht aktiv legitimiert bist, treibt der rentenversicherer diese bei der versicherung für dich ein. da du sonst mit dem eintritt in die altersrente einen rentenverkürzungschaden erleiden würdest, hat der gesetzgeber dich geschützt und daher wird von der drv-bund entsprechend so verfahren.
den rentenversicherer kannst du nicht bitten, dich in deiner zivilrechtlichen angelegenheit gegen die versicherung zu unterstützen. das musst du über deinen prozessbevollmächtigten selber in die wege leiten. sollte die versicherung einmal die verdienstausfallleistung einstellen, wird auch der beitragsregress von der drv-bund solange eingestellt, bis ein für dich positives ergebnis entweder in einem urteil oder vergleich zwischen dir und der versicherung zustande gekommen ist. der rentenversicherer tut in dieser hinsicht für dich nichts !

denke daran, wenn du den unfall nciht verschuldet hast, hast du einen anspruch auf eine differenzzahlung zwischen un fallbedingter rentenzahlung und dem fiktiven verdienstausfall (i.d.r. der nettoausfall). diesen solltest du bei der versicherung geltend machen !

tschüss

scooterplus
 
Hallo Speedy,

hast du wegen deines Unfalles Kranken- oder Veletztengeld bezogen?

Ich wurde ca. 1 Jahr nach dem Unfallereignis von der BfA angeschrieben und zu dem Ereignis befragt. Wortlaut des Briefes: "Ihre Krankenkasse / BG hat uns mitgeteilt, dass wegen eines Unfalls / Schadensfalls die Gehaltszahlung unterbrochen wurde. Die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenbersicherung ist dadurch gemindert.
Der zuständige Rententräger ist durch Gesetz verpflichtet, etwaige Beitragsersatzansprüche seiner Versicherten beim Ersatzpflichtigen geltend zu machen. Daneben haben wir zu prüfen, ob darüber hinausgehende künftige Ansprüche zu sichern sind."

Nachdem der ausgefüllte Fragebogen zurückgesendet wurde habe ich auch eine Mitteilung der BfA erhalten welche Beiträge von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt wurden. Meine Sachbearbeiterin gab stets bereitwillig Auskunft zum Verfahrensstand. Ich übersende ihr regelmäßig meine fiktive Jahreslohnabrechnung damit auch Gehaltserhöhungen bei der Beitragszahlung berücksichtigt werden.

Da du unfallbedingt verrentet wirst gehe ich mal davon aus dass du länger als 6 Wochen krank warst und auch Krankengeld bezogen hast! Deshalb wird es wohl ungefähr wie bei mir ablaufen.

Gruß
Divegirl

PS: Bis zur Mitteilung welche Einzahlung auf das Rentenkonto erfolgte vergingen nochmals 2 Jahre! Kommt wohl auch auf die gegnerische Versicherung an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Scooterplus,

vielen dank für die konkrete, hilfreiche Antwort auf meine Frage

Speedy
 
Hallo Divegirl,

danke das Du von Deinen Erfahrungen geschrieben hast, mal sehen, wie es bei mir laufen wird, das Du nochmal zwei Jahre gedauert hat ist echt lang,
ich wünsche Dir

Alles Gute

Speedy
 
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