• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rentenstreit-VdK nimmt Klage zurück- was nun?

disappear

Nutzer
Registriert seit
18 Juni 2007
Beiträge
1
:confused:
Gescheiterter Rentenantrag (Erwerbslosenrente) im Berufungsweg durch zurücknehmen der Klage vom VdK!

Hallo zusammen, ich wende mich heute an die Öffentlichkeit, weil ich das Ergebnis so nicht hinnehmen will!
Ich habe im November 2004 aufgrund stärkster Gesundheitlicher Probleme und Länger anhaltender Krankheit einen Erwerbslosenrentenantrag bei der LVA eingereicht.
Mein Krankheitsbild:
Nach schwerem Motorradunfall im August 1983 (habe bis Anfang 2004 durchgehalten!) ist mir mein linkes Knie zerstört worden (Knieluxation) mit einem Bewegungsspielraum von 0°- 90° und bekam demzufolge auch einen Schwerbehindertenausweis mit 40%.
Ich habe in der Zeit zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen (Informationselektroniker 1985-1987 und letzt
IT-Systemelektroniker 2000-2004) jedoch leider keine Arbeit in diesem letzten Beruf bekommen. So habe ich nach Arbeitslosigkeit nach der letzten Umschulung wieder die zuletzt ausgeführte Tätigkeit als Kraftfahrer ausgeübt. Leider habe ich im Laufe der Zeit meine Lendenwirbel L1-L3 beschädigt bis zerstört.
Und Februar 2004 war dann wegen starker Kreuzschmerzen Schluss mit der Fahrerei und es folgte eine AU bis heute. Auch hatte ich dann eine Reha Maßnahme, die meinen Gesundheitszustand natürlich nicht wiederhergestellt hat. Der Nov. 2004 gestellte Rentenantrag wurde abgelehnt und ich habe Berufung eingelegt. Das ganze zog sich bis Ende 2006 und ich wurde zu zwei Gutachter eingeladen. Erst ein Orthopädisches und im Anschluss ein Psychiaterisches. Beide Gutachter kamen zu dem Entschluss trotz starker Krankheit ist mir noch vollschichtig 6-8 Stunden leichte Tätigkeit mit diversen Einschränkungen zumutbar. Ich habe dann die letzte Möglichkeit des §§ 109 Gutachten genutzt. Da dieses Privat ist musste ich 1500€ an das Gericht bezahlen- glücklicherweise hatte ich eine Rechtschutzversicherung die das übernommen hat. Dieses Gutachten von einem anerkannten Chirurg viel positiv für meinen Rentenantrag aus, nämlich bis drei Stunden Arbeit.
Leider bin ich auf der ganzen Linie veralbert worden- am 14.05.06 war mündliche Verhandlung in München, der ich aus Gesundheitlichen Gründen leider nicht beiwohnen konnte. Ich fühlte mich jedoch in guten Händen, da durch den VdK vertreten.
Dies sollte sich als Irrtum herausstellen. Ich bekam ca. drei Wochen später das Gerichtsprotokoll- das Gericht empfahl die Klagerücknahme mit folgender Begründung:

„Das Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 16.02.2007 vermag das Gericht nicht zu überzeugen, da Dr. Löster erkennbar für die Kammer eher auf eine mehr in der Zukunft liegenden Verschlechterung hinsichtlich der orthopädischen Leiden des Klägers abstellt.“

Hinzuzufügen sei noch dass ich 1962- also nach 1961 geboren bin und die Ausgangsposition in der Rentenangelegenheit verschlechtert hat
Der VdK nahm prompt die Klage zurück, und ich solle in 10 Monaten erneut einen Antrag stellen- und weitere Reha Maßnahmen nicht zu vergesen.
Ich bin seit auslaufen meines Krankengeldes – knapp 2 Jahre Hartz4 Bezieher und weiß mir keinen Rat mehr.
Auf Rückfrage bei der VdK wurde mir mitgeteilt wegen mangels an Erfolgsausicht war die Rücknahme der Klage in Ordnung!
Ich habe dem VdK auch empört mitgeteilt, dass ich nicht bei einem Hellseher sondern bei einem Facharzt war der meine gegenwärtige Situation zu Papier gebracht hat.
Mittlerweile erstärkt sich in mir das Gefühl, die Arbeiten alle zusammen.
War dass das Ende der Fahnenstange? Oder gibt es noch Möglichkeiten was zu tun? :eek:
Gerne gebe ich falls erforderlich weitere Information.
Andi
 
Hallo disappear,

soviel zum VdK in Bayern!

Ich kann es nicht glauben, dass alle VdK-Mitarbeiter der Beklagen -Seite zuarbeiten!
Sie sind dann ganz schnell in Verruf, keine Behindertenhilfsorganisation zu sein, sondern eine Behindertenverschaukelungsorganisation.

Vor Gericht ist es so, dass das Gericht einer Seite sag, dass sie verlieren wird, und die sollte dann tunlichst ihre Klage zurückziehen.

In deinem Fall sehe ich aber eher, dass der VdK-Vertreter, nicht vorbereitet war, für diese mündliche Verhandlung.

Ein Anwalt hätte mit der gleichen schlechten Vorbereitung den gleichen Mist verzapft.

Die Lehre daraus, dass vor der Verhandlung alle Argumente gründlich überprüft werden müssen, und stellt sich das Gericht gefällig auf die Gegenseite ohne sachliche Begründung, dann ist es wegen Befangenheit anzulehenen.

Der VdK müsste dir sagen können, welche Möglichkeiten dir noch offen stehen. Aber bei Klagerückziehung, sieht es m.E. schlecht aus, da du nichts durchgekämpft hast, kein Urteil und keinen Beschluss hast.

Das Gefühl, in deinem vorletzten Satz, das teile ich mit dir absolut, und es täuscht dich nicht!

Gruß Ariel
PS: Es gibt doch Rechtsberatung für Einkommensschwache, beim Amtsgericht?, Versuch es!
 
Zuletzt bearbeitet:
Top