Hallo,
wer weiß von Euch Bescheid? Ich bin im Schadensersatzprozess mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wegen eines unverschuldeten Autounfalles mit Personenschaden vor einigen Jahren.
Meine Arbeitsstelle konnte ich damals nicht antreten, weil ich Wochen davor einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatte mit der Folge einer 100%igen Erwerbsunfähigkeit und Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich weiß zwar, dass normalerweise die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) den Rentenschaden bei der egnerischen Haftpflichtversicherung regressiert, wenn das Arbeitsverhältnis bereits bestand. Doch wie ist das in meinem Fall, wenn zur Zeit des Unfalles ich noch gar nicht pflichtversichert - wie nachweislich dem neuen Arbeitgeber vereinbart - angestellt war.
Ich habe gehört, dass in so einem Fall das Unfallopfer den Rentenschaden bei der gegnerischen HPV selbst geltend machen muß und nicht die DRV den Rentenschaden bei der HPV regressiert??.
In meiner Klage habe ich bei der HPV nur den entgangen Bruttoverdienst abzüglich bezogene Erwerbsunfähigkeits-Bruttorente (inkl. Zuschuß des KK-Beitrages durch die DRV) geltend gemacht, nicht aber den Rentenschaden.
Weiß da jemand von Euch Bescheid?
Viele Grüße Bobb
wer weiß von Euch Bescheid? Ich bin im Schadensersatzprozess mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wegen eines unverschuldeten Autounfalles mit Personenschaden vor einigen Jahren.
Meine Arbeitsstelle konnte ich damals nicht antreten, weil ich Wochen davor einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatte mit der Folge einer 100%igen Erwerbsunfähigkeit und Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich weiß zwar, dass normalerweise die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) den Rentenschaden bei der egnerischen Haftpflichtversicherung regressiert, wenn das Arbeitsverhältnis bereits bestand. Doch wie ist das in meinem Fall, wenn zur Zeit des Unfalles ich noch gar nicht pflichtversichert - wie nachweislich dem neuen Arbeitgeber vereinbart - angestellt war.
Ich habe gehört, dass in so einem Fall das Unfallopfer den Rentenschaden bei der gegnerischen HPV selbst geltend machen muß und nicht die DRV den Rentenschaden bei der HPV regressiert??.
In meiner Klage habe ich bei der HPV nur den entgangen Bruttoverdienst abzüglich bezogene Erwerbsunfähigkeits-Bruttorente (inkl. Zuschuß des KK-Beitrages durch die DRV) geltend gemacht, nicht aber den Rentenschaden.
Weiß da jemand von Euch Bescheid?
Viele Grüße Bobb