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Rentenneuberechnung JAV / BG

Überprüfung JAV / BG-Rente gem. RVO § 573 / SGB VII, § 90


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Kasandra

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Registriert seit
28 Sep. 2006
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8,670
Ort
Irgendwo im Nirgendwo
Hallo,

ich möchte gerne diese Umfrage starten um für uns alle etwas mehr Informationen zur Nachberechnung der Rente gemäß des § 573 / RVO oder § 90 / SGB der verunfallten in früheren Lebensjahren (unter 25 Jahre / unter 30 Jahre) zu bringen.

Wahrscheinlich kennen / kannten viele noch nicht den Anspruch dieser §.
Daher ist mir ein Austausch hier auch ein Anliegen.

Über eine konstruktive Teilnahme würde ich mich sehr freuen.

LG Kasandra
 
Hallo,

mir war das 'Neu' - das mit der Rentenanpassung.......

Ich hätte aber mal ne' Frage dazu:

Bei mir ist es etwas kompliziert, meinen Arbeitsunfall hatte ich nicht in meinem 'erlernten ' Beruf - da ich dort aufgrund meiner Kinder ausgesetzt habe. Meine Rentenhöhe ist also nach einem finanziel niedrigerem Job berechnet worden - dementsprechend fällt sie aus.
Ich habe aber einen 'neuen' Beruf erlernen müssen (aufgrund der Unfallfolgen) dort werde ich erheblich mehr verdienen. Müsste meine Rente dann auch nach diesem neuen JAV von der BG neu berechnet werden?

Gruß Gertrud

PS: Leider war ich zum Zeitpunkt des Unfalls schon 34 Jahre.......
 
Hallo @ all,

es haben ja einige User angegeben, dass die BG automatisch den JAV neu ermittelt hat.

Mich würde jetzt mal interessieren, wie ist die gelaufen?

Kanntet Ihr bereits die § und habt Ihr Euch an die BG gewandt oder hat die BG Euch ein Schreiben geschickt, dass Ihr nun das 25te o. 30te Lebensjahr erreicht habt und eine Überprüfung durchgeführt wird.

Und, welche Art von Nachweisen musstet Ihr der BG übermitteln (z. B. Auszug aus Lohnsteuernachweis, AG-Bestätigung über Verdienst, Tarifvertrag usw.).

Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasandra,

das Schreiben der BG kam ohne Aufforderung durch mich. Auch die jährliche Anpassung des Verletztengeldes bzw. Übergangsgeldes verlief genauso.

Nachweise brauch man doch keine Erbringen. Die Anpassung erfolgt durch den gleichen Faktor wie die Rentenerhöhung für die normale Altersrente. Und als Berechnungsgrundlage gilt doch der JAV der der Rentenberechnung zugrunde liegt.

Oder liege ich da falsch?

Gruß Jens
 
Hallo Kasandra

in der BG, in der ich von 80-84 gearbeitet habe, wurden diese Rentenfälle entsprechend auf Termin gesetzt. Die BG ist dann automatisch ihrer Amtsermittlungspflicht nachgekommen. Da sich die §§ dahingehend nicht geändert haben, müsste es heute genauso ablaufen wie vor 25 Jahren.

@ jens

Ich glaube, du hast keinen Unterschied zwischen Neuberechnung des JAV und Anpassung der Leistung p.a. gemacht und lägest damit tatsächlich falsch. Das sind zweierlei Dinge.

rainer1411
 
Hallo Rainer,

ja, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau das meine ich.
Kannst Du mir evtl. noch sagen, auf welche §§ ich mich wegen der Amtsermittlungspflicht berufen muss.
Die BG hat bei mir weder nach der alten RVO noch nach dem SGB VII eine Überprüfung vorgenommen.
Es ging weder eine Nachfrage der BG an meinen Arbeitgeber noch an mich, ob sich bei mir das Einkommen geändert hat.
Da ich keine Ahnung von den §§ hatte konnte ich mich ja auch nicht mit der BG in Verbindung setzen, dass dieses geklärt wird. Nun habe ich endlich hier im Forum davon erfahren und möchte gerne das was mir lt. Gesetz zusteht.

Grüße Kasandra
 
Hallo Kassandra

Das müsste §22 SGB X sein.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob dass was wir damals für unsere Versicherten getan haben, auch noch unsere Pflicht war.

Es gibt auch Grenzen der Amtsermittlungspflichten und entsprechend viele Kommentierungen und Rechtssprechungen dazu.

rainer1411
 
Hallöchen,
ich bin neu hier und ein bißchen verwirrt bei den ganzen Themen ;-)

Ich hatte einen Wegeunfall damals in der Schule, Ich habe Verletztenrente und inzwischen auch die Rente auf unbestimmt Zeit bekommen. Ich habe studiert und bin nun seit ca. 1 1/2 Jahren fertig. Ich hatte der BG das Ende meiner Studienzeit rechtzeitig mitgeteilt. Vor 2 Wochen bekam ich dann einen Brief zur Neufeststellung des JAV. Meine bisherige Rente orientiert sich an dem Mindest-JAV. Hier im Forum habe ich schon gelesen wie sich mein JAV berechnet und auch wie hoch meine zukünftige Rente sein wird. Meine Frage ist nun, ob man rückwirkend auch die 1 1/2 Jahre, wo ich in meinem Job als Dipl.-Ing. arbeite, und ein deutlich höheres Einkommen als das von der BG zur Zeit meines Unfalles berechnete habe, erstattet bekommt? Quasi so ne Art Rückzahlung dafür, dass ich seit eineinhalb Jahren ein deutlich höheres JAV habe?
Oh Mann, ein bißchen kompliziert ausgedrückt...aber ich hoffe ihr versteht mich....
Vielen Dank schonmal :)
Poldini
 
Hallo Poldini,

die Differenz zu den 1,5 Jahren müsste Dir mit 4% Zinsen nach der Neuberechnung gezahlt werden.

Nun stellt sich die Frage nach Deinem Alter und ob die Nachberechnung nach der RVO oder nach dem SGB VII vorgenommen werden muss.

Günstiger wäre wohl für Dich nach dem SGB VII.

Eine Frage an Dich. Du schreibst, Du hast den Abschluss Deines Studiums der BG mitgeteilt. Wann hat die BG nach Deinem Schreiben reagiert?

Kasandra
 
Guten morgen. Ich habe diesen § nicht verstanden. Ich hatte meinen Arbeitsunfall mit 21 Jahren. Meine Lehre hatte ich abgeschlossen und meine Wehrpflicht erfüllt. Würde dieser § auch für mich gelten? Ich habe mir die Rente 1994 kapitalisieren lassen. Einen Verschlimmerungsantrag habe ich dieses Jahr gestellt und es wurde vom GA eine wesentliche Verschlimmerung in den Unfallfolgen festgestellt. Auf einen Bescheid warte ich zur Zeit.
LG...Papajoe
 
Hallo,
ich hatte oben schon mal danach gefragt......
Wie sieht das Ganze aus wenn sich der Unfall nach dem 30sigsten Lebensjahr ereignet hat, die Rente nach einem Teilzeitjob berechnet wurde, man Umgeschult hat und nun erheblich mehr verdient?
Muss da auch angeglichen werden?

Lieber Gruß
Gertrud :)
 
Hallo Gertrud

Die Vorschrift findet für dich keine Anwendung.

Rainer1411
 
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