maja
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- 6 Sep. 2006
- Beiträge
- 1,262
Hallo!
Ich habe für Euch eine Info.
War vor einiger Zeit beim Rentengutachter und sollte eine Praxisgebühr bezahlen-die uns wohlbekannten 10 Euro.
Das lehnte ich ab, da ich zum GA mußte.
Gestern bekam ich eine schriftliche Mahnung diese Gebühr sofort bezahlen zu müssen.
Bei einem Anruf bei meiner KK wurde mir gesagt, dass es nicht statthaft sei diese Gebühr zu verlangen.
Dasselbe erfuhr ich von der Rentenkasse.
Dann rief ich in der Praxis des GA's an und siehe da, es war ein "Versehen" .
Das Verlangen der Praxisgebühr, würde bedeuten der GA rechnet 2x ab.
Einmal die ärztliche Leistung bei der KK und zum anderen natürlich mit seinem Auftraggeber.
Gruß Maja
PS:Also ihr braucht solch eine Gebühr nicht zu bezahlen-falls sie verlangt wird!
Ich habe für Euch eine Info.
War vor einiger Zeit beim Rentengutachter und sollte eine Praxisgebühr bezahlen-die uns wohlbekannten 10 Euro.
Das lehnte ich ab, da ich zum GA mußte.
Gestern bekam ich eine schriftliche Mahnung diese Gebühr sofort bezahlen zu müssen.
Bei einem Anruf bei meiner KK wurde mir gesagt, dass es nicht statthaft sei diese Gebühr zu verlangen.
Dasselbe erfuhr ich von der Rentenkasse.
Dann rief ich in der Praxis des GA's an und siehe da, es war ein "Versehen" .
Das Verlangen der Praxisgebühr, würde bedeuten der GA rechnet 2x ab.
Einmal die ärztliche Leistung bei der KK und zum anderen natürlich mit seinem Auftraggeber.
Gruß Maja
PS:Also ihr braucht solch eine Gebühr nicht zu bezahlen-falls sie verlangt wird!