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Rentenbescheid der DRV

Guten Morgen JoachimD.!

Ja, das Verschleppen gibt's wirklich!

In meinem Fall hatte/n der/die Sachbearbeiter mehr als ein halbes Jahr Zeit, zwischen dem Antrag auf Weiterzahlung und dem Ende der 1. Befristung tätig zu werden. Ich war ja schon durch die vorhergehende superschlechte Bearbeitungsweise einiges gewohnt, aber nach dem Weiterzahlungsantrag haben die dortigen Mitarbeiter erst wirklich gezeigt, was sie konnten. Gegen die wahrscheinlich gewollte Renteneinstellung nach Befristungsende (war zudem auch noch zu meinem Nachteil falsch berechnet!) habe ich Widerspruch erhoben und die Verschleppung noch an eine vorhergehende Klage beim Sozialgericht angehängt. Hatte eine sehr gute Unterstützung durch die dort zuständige Richterin erhalten; ging dann alles sehr schnell und der/die Sachbearbeiter fand/en zu einer rechtlich einwandfreien Bescheiderteilung!

@stinababy
Euch alles Gute und falls die Rente mal wieder klemmt: Hier ist das richtige Forum!

Viele Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
wenn die da so unter umständen herumschlampen, dann werden wir mal lieber schon nächste Woche den Antrag auf weiterzahlung der Rente stellen.
Gruß von stinababy
 
Hallo an alle,

habe da in der Sache noch eine Frage.
Ist mein Mann jetzt verplichtet der BG Bescheid zu geben das der Rentenantrag bewilligt wurde?
Wir beziehen i.M. ja noch Verletztengeld und mein Mann ist vom beh. Arzt bis einschließlich 4.02.09 arbeitsunfähig geschrieben.
Im Rentenbescheid steht die Rente vom 31.01.09-31.01.09 wird nicht ausgezahlt weil die Hnzuverdienstgrenze überschritten ist.
Auf Nachfrage bei der DRV sagte mir der Sachbearbeiter, die Hinzuverdienstgrenze steht für das Verletztengeld und solange wir das bekommen, kommt die Rente nicht zur Auszahlung. Leuchtet mir ein, manche sagen aber mit Zustellung des Rentenbescheides entdet die Verletztengeld Zahlung und ich habe nun Sorge das die BG das Geld dann von uns zurückverlangt.
Der Sachbearbeiter der DRV sagte mir ich solle bei Einstellung des Heilverfahrens sofort bescheid geben, denn dann würde auch das Verletztengeld enden und die Rente würde dann ausgezahlt. Er meinte wir bekämen solange Verletztengeld bis das Heilverfahren abgeschlossen wird.
Bin nun echt im Zweifel, weil man mir in anderer Sache schon mal eine falsche Auskunft bei der DRV gegeben hat und wir hatten nachher den Ärger.
Wenn jemand von euch da genau Bescheid weiß, dann bitte melden.
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy,

herzlichen Glückwunsch auch von mir zu dem kleinen großen 1. Sieg! Blöd finde ich allerdings auch die kurze Zeit... das war/ist bei mir allerdins auch so... Ich weiß nicht, wie die denken, ob das was mit "mürbe machen" zu tun hat oder so?:confused: Aber naja, nun habt Ihr zumindest einen Fuss in der Tür!:rolleyes:

Ich denke, Eure BG wird es schon wissen, dass die Rente bewilligt ist und sich wohl so schnell wie möglich von selbst aus der "Affäre" ziehen wollen, aber so lange Dein Mann im Heilverfahren steckt, würde ich auch das Verletztengeld weiter zahlen lassen. Doppelt wird ja nix gezahlt, da Ihr die Rente z.Z. nicht ausbezahlt bekommt! Bei mir war es allerdings so, dass ich eine zeitlang beides (das VG wurde auf die Rente angerechnet) bekam. Das ist solange möglich, wie der Höchstsatz vom Jahresarbeitsverdienst nicht überschritten wird (ich weiß jetzt nicht wie hoch der ist).

Wenn allerdings keine Erfolge mehr zu erwarten sind, kann die BG das Verletztengeld einstellen und dann greift sofort die Rente. Das Gute daran, man fällt nicht in ein finanzielles Loch! Parallel wird dann von der BG die Begegutachtung eingeleitet... dazu kannst Du vieles hier im Forum lesen;). Achte dabei auf die Gutachtervorschläge (3!) und v.a. Auswahl, kannst auch selbst einen vorschlagen!

Wiso sollte die BG Geld von Euch zurückverlangen? Sie ist doch in der Zahlungspflicht und eher ist es ja so, dass die RV Gelder zurückverlangt, wenn es zu einer "Überzahlung" gekommen wäre... Das kann z.B. passieren, wenn die BG-Rente greift.

VG Santafee
 
Hallo santafee,

danke dir für deine Antwort. Dann warten wir jetzt wirklich erstmal ab, bis die BG sich meldet. Ich bin ja auch der Meinung das Heilverfahren ist noch nicht abgeschlossen, die BG ist also noch in der Zahlungspflicht. War nur etwas unsicher.
Mit dem Gutachten was du in deiner Antwort an mich erwähst, meinst du da das Rentengutachten der BG?
Das letzte Gutachten von der BG wurde im letzten Jahr April erstellt, damals hatten sie das Heilverfahren kurz abgeschlossen und ein Gutachten erstellen lassen. Haben allerdings nie einen Rentenbescheid erhalten. Ich hatte mir aber das Rentengutachten von der BG zuschicken lassen, weil wir ja wissen wollten, wie das wohl so aussieht und ob mein Mann die 20% Grenze wohl überschreitet. Damals hatte er für einige Zeit 1005, dann 50%, dann 30%, dann kamen 20% und oh Wunder plötzliche Gewöhnung an die Einschränkungen und somit auf Dauer 10%. Habe da alllerdings nichts unternommen, weil ja nie ein Bescheid in dem Sinne kam, da das Heilverfahren ja nach 2 Wochen wieder aufgenommen wurde.
Ich hoffe ja mal das nun ein erneutes Gutachten angefertigt wird und es doch noch auf 20% kommt. Sind die denn eigentlich in der Pflicht ein neues Gutachten zur Festsetzung der MDE zu erstellen, oder müssen wir das evtl. beantragen?
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy,

nach Beendigung des Heilverfahrens wird eigentlich automatisch das Rentengutachten von der BG eingeleitet, wenn nicht, beantragt es formlos! Achtet darauf, dass nicht das alte GA mit den 10% einfach übernommen wird, sondern ein aktuelles GA angefertigt wird! Diesen damaligen GA nehmt aber ja nicht nochmal;)! Und am Besten Ihr überlegt Euch einen eigenen, den Ihr dann vorschlagt!

Wie gesagt, darüber steht vieles hier im Forum - auch wie man vorgeht, wenn es nicht objektiv und stimmig ist. Schaut Euch im Vorfeld die Anhaltspunkte für die MdE/GdB Bewertung ( http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ ) an und vergleicht die Behinderungen mit den Einschränkungen Deines Mannes... Denkt aber daran, dass die Prozente nicht einfach addiert werden können...:(

VG Santafee
 
Hallo santafee,

danke dir nochmal für deine Tipps.
Ich nehme auch an das die BG das Heilverfahren nun so schnell wie möglich abschließen wird. Wir werden dann sofort formlos ein erneutes Gutachten beantragen. Hoffe nur das die BG sich auf unseren Gutachtervorschlag einlassen wird.
Müssen die sich darauf einlassen? Wir waren namlich kürzlich wegen der PUV zu einem Gutachter, das war der erste Arzt von dem ich den Eindruck hatte das er neutral und menschlich ist. Zwar steht das Ergebniss des Gutachtens noch aus, aber ich hatte von ihm einen sehr guten Eindruck, weil er auch sehr erlich war.
Das Gutachten wurde in einem Krankenhaus von dem zuständigen Oberarzt gemacht, dessen Träger die Knappschaft ist. Glaube namlich das es nicht so gut ist, wenn der Träger die BG ist. Meinst du die erkennen von der BG diesen Gutachter an?
Wünsche ein schönes Wochenende.
Gruß von stinababy
 
EM-Rente abgelehnt

Guten Morgen, obwohl so gut ist der Morgen nicht,

Kai-Uwe wurd die Rente abgelehnt.
Und das nur weil die DRV sich den Tag des Unfalls als Rentenbeginn ausgesucht hat.

An dem Tag hatte Kai-Uwe aber die 36Monate (wegen 2jähriger Selbständigkeit) nicht voll. Hatte aber vorher schon über 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt.

Wir haben den Rentenantrag aber erst abgegeben als die 36 Monate voll waren und den Tag für Rentenbeginn auf Juli08 gelegt (und das AA ihn dazu aufgefordert hatte, weil sie ihn nicht mehr vermitteln können) und vorher hatte Kai-Uwe auch immer gedacht...es könnte vielleicht sogar wieder besser werden.
Richtig schlimm ist sein Zustand ja auch erst seit 2008.
Ist schon eine Sauerei, immer wieder neue Steine werden in den Weg gelegt die einen das Leben unnötig schwer machen.

Dabei ist er aus der 1.Reha 2007 als fast ganz gesund gegangen. Da gab es noch nicht einmal eine Diagnose.

Wir haben jetzt erst einmal Widerspruch (dem Grunde nach) eingelegt.

Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo kai-uwe´s (Frau),

das tut mir echt leid für euch.
Aber du schreibst ja, das ihr schon Wiederspruch eingelegt habt. Lasst euch bloß nicht unterkriegen, dein Mann hat schließlich 35 Jahre vorher in die Rentenkasse eingezahlt.
Der Unfall meines Mannes war 2005, er war die ganze Zeit Aebeitsunfähig und da hat man auch erst den Tag als der Rentenantrag gestellt wurde als Rentenbeginn eingesetzt. Ist doch wohl klar, das die sich nur vor einer Zahlung drücken wollen. Hätten ja bei meinem Mann auch den Tag des Unfalls einsetzen können.
Ich finde es auch ganz schlimm, wenn einem solche Steine in den Weg gelegt werden, es ist doch schon schlimm genug, wenn man durch so einen Unfall nicht mehr arbeiten kann und die gesundheitlichen Probleme so groß sind.
Aber bitte nicht aufgeben, kämpft um euer Recht, auch wenn es nicht immer leicht ist, das weiß ich leider aus eigener Erfahrung.
Ich wünsche euch auf jeden Fall alles Gute dafür und das sich doch noch alles zu euren Gunsten entscheiden wird, bloß nicht mürbe machen lassen.
Gruß von stinababy
 
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