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Rentenbescheid der DRV

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo,
mein Mann hat gestern seinen Rentenbescheid der DRV erhalten und es ist ihm die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden.
Jetzt kommt aber das "Aber", diese ist auf Zeit und nur bis zum 30.06.2009.
Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeiter sagte mir dieser mein Mann solle direkt nächsten Monat zum Versicherungsamt und die weiterzahlung der Rente beantragen.
Meine Fragen sind nun, warum wurde wohl nur für so eine sehr kurze Zeit bewilligt?
Im Moment erhalten wir noch Verletztengeld von der BG, Wird die BG nun sofort die Zahlung des Verletztengeldes einstellen?
Und dann würde es mich noch interessieren, ob der Berufshelfer der BG meinem Mann im Moment eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben machen lassen kann?
Wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich für jede Antwort echt dankbar.
Gruß von stinababy

P.S.: Wir wissen das wir solange das Verletztengeld noch gezahlt wird, keine Rente ausgezahlt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Stinababy,

die volle Erwerbsminderungsrente wird normalerweise nach der ersten Genehmigung drei mal befristet gewährt jeweils für drei Jahre (nach 9 Jahren ist sie in der Regel unbefristet)! (1) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur als Zeitrente, d.h. befristet für längstens drei Jahre gezahlt.

siehe auch
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/service/V164-Dauer-der-Rentengew%E4hrung.php

bzw.
http://www.deutsche-rentenversicher...inderungsrente__Fragen_20und_20Antworten.html
-------------------
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Abgestufte-Erwerbsminderungsrente-2.html
-------------------
Und dann würde es mich noch interessieren, ob der Berufshelfer der BG meinem Mann im Moment eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben machen lassen kann?> Da Dein Mann zu der Rente noch etwas hinzuverdienen kann müßte dies schon möglich sein! Es ist aber sehr wichtig die Hinzuverdienstgrenze zu beachten!
Siehe Altersrentenbescheid letzte Seite oder schriftlich nachreichen lassen wichtig!




(1)
Befristung der Rente
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich als Zeitrenten geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden sie nur gezahlt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt. Nach Ablauf der neun Jahre ist bei weiterem Vorliegen der Erwerbsminderung grundsätzlich eine unbefristete Rente zu leisten. Eine unbefristete Rente kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Anspruch von der Arbeitsmarktlage abhängig ist. In diesen Fällen wird immer nur eine befristete Rente gewährt.
Befristete Renten beginnen am Ersten des siebten Kalendermonats (2) nach Eintritt der Erwerbsminderung, sofern der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von sieben Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger eingeht. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der sieben Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats. (Beamtendeutsch Sorry)

(2)
Du schreibst nach sechs Monaten (Antrag auf Weiterzahlung..). Also müßte Dein Mann sobald wie möglich einen Antrag stellen auf Weiterzahlung der dann drei Jahre gilt!


VG Joachim



PS. evt. müßte eine Rentenverlängerung auch über die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung möglich sein halt einmal nachfragen!
Sollte ich irgendwo etwas falsch liegen bitte k........!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir hat die BG sofort die Verletztengeldzahlung eingestellt als ich die DRV Rente beantragt habe. Mich wundert das dein Mann noch Verletztengeld bekommt. Weis die BG denn das er die Rente beantragt hat? Natürlich stellt die BG ihre Zahlung sofort ein.Er ist ja nicht Vermittelbar wenn er die volle EU Rente bekommt.
Und bei voller Erwerbsunfähigkeit wird er auch keine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen.

Und EU Renten werden meistens nur noch als Zeitrenten gezahlt ers sei denn das die Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden kann.

drischei1981
 
Hallo Joachim,

eine Rentenverlängerung über Stadt ist nicht möglich. Über die Verlängerung entscheidet einzig die DRV.
Stinababy sollte aber schnellstens beim Versicherungsamt der Stadt einen Verlängerungsantrag beim SB ausfüllen, mit allen Unterlagen. Da die Bearbeitung wieder Zeit in Kauf nimmt und wir bald Mitte Januar 2009 haben, ist die Zeit schnell um.
Darum sofort Verlängerungsantrag.
Meine EU Rente wurde im ersten Antrag bis zum erreichen der Altersrente bewilligt.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joachim D., drischi1089 und Buffy,
danke erst einmal für eure Antworten.
Der Sachbearbeiter der DRV sagte mir am Telefon, mein Mann solle im Feb. einen Antrag auf weiterzahlung der Rente stellen, das müsste dann ausreichen. Aber ich denke wir werden das mal lieber doch schon noch im Januar machen, sicher ist sicher.
Den Rentenantrag hat mein Mann ja auf anraten der BG gestellt, die wissen darüber Bescheid. Bis jetzt bekommen wir noch Verletztengeld, mein Mann ist auch noch in ärztlicher Behandlung. Muss man das denn jetzt sofort der BG melden, das die Rente bewilligt ist? Oder bekommen die evtl. die Info automatisch von der DRV?
Im Bewilligungsbescheid steht, das die Rente noch nicht ausgezahlt wird, weil ja noch Verletztengeld bezogen wird. Der Sachbearbeiter meinte auf Nachfrage von mir, das ich der DRV melden soll wenn das Verletztengeld eingestellt wird, dann tritt automatisch die Rente ein.
Will da nun jetzt auch nichts falsch machen, wenn ihr oder sonst jemand meine Fragen beantworten könnt, dann bin ich wie immer sehr dankbar dafür.
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy,
Danke Buffy für Deinen Hinweis!

frage doch noch einmal den Sacharbeiter wenn ihr mit der ersten Rente rechnen könnt (Anruf oder wenn ihr bald auf Versicherungsamt der Stadt geht!).
der müßte Euch ja in etwa sagen können die Bearbeitung dauert xxxx! mit der ersten Rentenzahlung könnt ihr ..rechnen!
Kurz vor der ersten Rentenzahlung würde ich dann der BG schreiben falls die BG das Verletztengeld nicht von selbst einstellt!

Stinababy ich weis nicht ob Du noch etwas Spass verstehst und nicht gleich nach meinen Sätzen böse durch den PC kommstß
Als ich Deinen letzten Satz gelesen habe musste ich etwas schmunzeln und habe gedacht OK wir kommen mal auf einen Kaffee vorbei! (lach).

Nichts für Ungut, ganz schön frech....

Also schönes Wochenende
VG Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joachim D,
ach was, ich bin ein Mensch der Spaß versteht und auch gerne Spaß macht.
Zur Sache, der Sachbearbeiter der DRV hat auf Nachfrage zu mir gesagt, wenn die BG das Verletztengeld einstellt, dann solle ich der DRV Bescheid geben, dann würde die Rente in Kraft treten. Deshalb bin ich ja nun so unsicher, ob ich der BG Bescheid geben muss das die Rente bewilligt worden ist. Im Moment wird mein Mann wohl noch ärztlich behanselt und ist erst einmal bis zum 4.02. arbeitsunfähig vom Arzt geschrieben.
Noch eine Frage, vieleicht kennst du dich damit auch aus. Mein Mann hat ja noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältniss, erlischt das nun automatisch?
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy,

es wurde also tatsächlich eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bis
30.06.2009 gewährt. Du schreibst aber nicht, wann der Leistungsfall von
der DRV festgestellt wurde. Wie in den vorherigen Beiträgen schon er-
wähnt, wird eine auf Zeit befristete Rente nach dem Monat der Festste-
lung des Leistungsfalles 7 Monate später erst gezahlt.

Dabei ist ebenso darauf zu achten (steht allerdings im Rentenbescheid) ob
die DRV nicht wegen des eingetretenen Leistungsfalles (wenn er zurück-
liegen sollte) die Verletztengeldzahlungen der BG verrechnet. Auch Kran-
kengeldzahlungen, ALG I oder II können mit Rentenzahlungen verrechnet
werden, wenn sie vorab erbracht wurden, und jetzt in den zeitgleichen
Bezug der EM-Rente gefallen sind.

Deshalb prüfe zunächst den mitgeteilten Rentenbescheid in allen Anlagen,
ob dergleichen an Zahlungen verrechnet werden. Beginnt der Bezug der
Rente jetzt erst im Januar 2009 wird sehr wahrscheinlich keine Verletzten-
geldzahlung verrechnet. Sollte dein Mann noch Verletztengeld für den
Monat Januar 2009 von der BG bekommen, weil die Mitteilung der DRV die
BG zu spät erreicht hat, dann zahlt ihr das Verletztengeld einfach an die
BG zurück und teilt dies der DRV schriftlich mit.

Achte ebenso, welcher Rentenartfaktor der Berechnung der Rente zu-
grunde gelegt wurde. Der volle Rentenartfaktor ist mit 1,0 gekennzeichnet.
Desweiteren überprüfe, ob der Rentenbescheid nicht die Mitteilung ent-
hällt <verminderter Zugangsfaktor>. Dann allerdings sofort Widerspruch
einlegen, weil der verminderte Zugangsfaktor rechtswidrig in der Vergan-
genheit von der DRV bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegt wurde.

Alles andere teile ich Euch über PN mit.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,
also es steht in dem Bescheid, die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 4.03.2008 erfüllt. Rentenbeginn wäre der 1.10.2008. die Rente wird aber ab 1.10.2008 nicht bezahlt wegen überschreitung der Hinzuverdienstgrenze ( nach tel. Nachfrage ist damit das Verletztengeld gemeint ). Dann steht weiter ab 01.01.2009-31.01.2009 ist die Rente nicht zu zahlen, weil die Hinzuverdienstgrenzen ebenfalls überschritten werden. Sobald die Hinzuverdienstgrenze nicht mehr überschritten würde, würde die Rente dann ausgezahlt.
Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Es ist ein verminderter Zugangsfaktor für 36 Monate für die Zeit von1.07.2021-30.06.24 berechnet worden.
Von Verrechnung gegenüber der BG ist dort nichts angegeben, vieleicht machen die das intern
Der Sachbearbeiter hat mir aber auch nichts gesagt,wie ich mich der BG gegenüber nun verhalten soll. Der meinte eben nur, wenn das Heilverfahren abgeschlossen wird und das Verletztengeld eingestellt, dann soll ich das der DRV melden, dann tritt die Rente in Kraft
Ich hoffe du kannst mit meinen Aussagen was anfangen.
Nochmal Danke für deine Hilfe, nett wenn du dich nochmal diesbezüglich bei mir meldest, evtl. über PN.
Gruß von stinababy
 
Guten Morgen stinababy!

Glückwunsch zur richtigen Rente! Da habt Ihr ja endlich einen Fuß in der Tür!

Die Verfahrensweise mit der kurzen Bewilligungsdauer ist schon seit einiger Zeit das Mittel der Wahl des Rentenversicherungsträgers. Möchte ja möglich sein, daß der Antragsteller ganz überraschend wieder gesundet! *Scherz*

Die Auskunft, jetzt schon wieder einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, ist korrekt. Die Zeit bis zum 30.06.2009 werdet Ihr brauchen, um ggf. bei einem möglichen Verschlören des Antrages rechtzeitig tätig zu werden. Selbst mehrmals erlebt!


Viele Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
wir waren auch ziemlich überrascht, einmal das die volle Erwerbsminderung beim ersten Antrag genehmigt wurde ( habe selbst nicht daran geglaubt ), zweitens dann wegen der kurzen bewilligungsdauer. Aber ich habe jetzt auch gehört, wie du auch schon schreibst, das seid einiger Zeit so verfahren wird.
Wir werden auf jeden Fall noch diesen Monat die weiterzahlung der Rente beantragen, denn Bürokratenwege dauern bekanntlich meistens ja recht lange.
Danke für deine Antwort und die Glückwünsche.
Gruß von stinababy
 
hallo Ingeborg,

wie ist das mit dem verschlören (verschleppen) gemeint? Gibt es da öfters längere Verzögerungen
von denen ich kaum etwas erfahre? Ich möchte in diesem Jahre eine R. beantragen!

VG Joachim
 
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