Paulispapi
Nutzer
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- 20 Nov. 2013
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Hallo,
nachdem nun zweieinhalb Jahre nach meinem Unfall die Gutachten der privaten Unfallversicherung erstellt sind, fordert mich diese auf, "den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente aus welchem die anerkannten Gesundheitsschäden für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente hervorgehen" zu übersenden.
Der Bescheid sagt jedoch nichts über die Gesundheitsschäden aus.
Die Gutachten (Ortho + Neuro/Psycho) der DRV dagegen schon. Ich befürchte aber, daß die Unfallversicherung nur das beachten würde, was z.B. mit der Psychoklausel auszuschließen wäre und alles positive übersieht.
HAT DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG EIN RECHT DEN RENTENBESCHEID ODER GAR DIE GUTACHTEN DER DRV ZU BEKOMMEN ?
Vielen Dank für alle Antworten!
nachdem nun zweieinhalb Jahre nach meinem Unfall die Gutachten der privaten Unfallversicherung erstellt sind, fordert mich diese auf, "den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente aus welchem die anerkannten Gesundheitsschäden für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente hervorgehen" zu übersenden.
Der Bescheid sagt jedoch nichts über die Gesundheitsschäden aus.
Die Gutachten (Ortho + Neuro/Psycho) der DRV dagegen schon. Ich befürchte aber, daß die Unfallversicherung nur das beachten würde, was z.B. mit der Psychoklausel auszuschließen wäre und alles positive übersieht.
HAT DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG EIN RECHT DEN RENTENBESCHEID ODER GAR DIE GUTACHTEN DER DRV ZU BEKOMMEN ?
Vielen Dank für alle Antworten!