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Rentenbeiträge rückwirkend storniert

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

ich habe 2 Änderungsbescheide von der Arbeitsagentur erhalten.
In denen werden nachträglich die Beiträge zur Rentenversicherung storniert.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur wäre dies auf Veranlassung der Rentenversicherung geschehen.

Ich war einige Zeit arbeitslos und habe ( mit Unterbrechungen wegen Krankheit und KG Bezug ) ALG 1 bezogen.

Vorher war ich mehrere Jahre selbständig ohne in RV eingezahlt zu haben.
Aber freiwillig in Arbeitslosenversicherung.

Bei der Antragstellung ALG1 wurde mir gesagt, dass dann trotzdem Rentenversicherungsbeiträge durch Arbeitsagentur gezahlt werden.

Steht ja auch so in Merkblatt der DRV, entweder dort Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder es wird gleich mit dem ALG 1 Antrag gemacht.

Was ich damals in den Antrag angegeben habe weiss ich nicht mehr, da es Jan 2013 war ist der auch gelöscht.

In den Bescheiden damals waren jedenfalls die Beiträge zur DRV angegeben, auch hat bei Krankengeldbezug zwischendurch die KK Beiträge zur DRV gezahlt.

Auch in meinem Auszug der DRV zu den Rentenbeiträgen sind diese Zeiten als Pflichtversicherungsbeiträge aufgeführt.

Das soll jetzt alles nicht mehr gelten ?

Möglicherweise hat die Arbeitsagentur vergessen der DRV etwas zu melden ?

Wenn solange ( fast 3 Jahre) angeblich Pflichtversicherung bestand und Beiträge gezahlt wurden, geniesst man da nicht Vertrauensschutz ?

Wären in den Bescheiden die Beiträge zur DRV nicht angegeben gewesen, hätte ich natürlich direkt bei der DRV die Pflichtversicherung beantragt.

Die Zahlung der Beiträge wurden aber von der Arbeitsagentur und DRV in allen Schreiben angegeben, so hielt ich es für in Ordnung .

Gruss
 
Hallo,

Auf meinem 1. ALG1 Antrag steht bei Rentenversicherung handschriftlich vom Sachbearbeiter eingetragen : Pflicht ab (Datum Beginn ALG1 Bezug)
Also müsste es klar sein, Meldung anscheinend irgendwie untergegangen oder nicht an RV gesandt.

Gruss
 
Hallo Busch,

könnte aber auch den Hintergrund bei der DRV haben, das Du durch die Pflichtversicherung (bei ALG I übrigens völlig normal das man wieder in die Pflichtversicherung kommt) die Wartezeiten für die EM Rente (versicherungstechnischen Voraussetzungen) erfüllen würdest und man dort dann in die Leistungspflicht kommt.
 
Hallo,

das könnte zutreffen, vor allem weil ich mit jetzt 60 J. dann wohl auch früher die normale Rente bekomme ?

Wäre ja ganz bösartiges Handeln.
Da könnte man auf Rechtsmissbrauch schliessen.

Habe aber z.Z. nur GdB 40 .

Nach einer anderen Auskunft wäre es aber so:

Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit haben zur Verwaltungsvereinfachung vereinbart, dass im Falle der Bewilligung einer Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung auf eine förmliche Entscheidung über die Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB VI verzichtet wird. Die Rentenversicherungsträger gehen daher bei Eingang der Entgeltmeldung für den Leistungsbezug stets davon aus, dass entweder Versicherungspflicht kraft Gesetzes bestand oder ein Antrag auf Versicherungspflicht gestellt wurde. Zu der von Ihnen beschriebenen Sachlage hätte es damit eigentlich gar nicht kommen dürfen.


Gruss
 
Hallo,

zu Rajo :

seltsam erscheint mir, dass ich jetzt 2 Wochen nach den Bescheiden der AfA zur Stornierung Rentenbeiträge eine Aufforderung der Krankenkasse bekommen habe einen Reha/Rentenantrag zu stellen.

Haben KK und DRV evtl. vorher Kontakt gehabt und die DRV deswegen die Arbeitsagentur aufgefordert hat die Rentenbeiträge zu stornieren ?

Dadurch liegen die versicherungstechnischen Vorrausetzungen ( 3 Jahre)
für eine EM Rente nicht mehr vor.


Gruss
 
Hallo Busch,

ich denke das der Kontakt von der DRV Bund kam, weil ihnen aufgefallen ist (das geht ja relativ einfach an Hand der Meldungen der Krankenkasse und AFA zur Versicherungspflicht) das Du längere Zeit krank warst und dadurch auf den Trichter mit den Beitragsrückerstattungen gekommen sind.

Wenn Du Dich nicht auf Dauer von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen gibt es eigentlich keinen Grund warum das so gehandhabt wurde. Denn wenn die DRV Beiträge einziehen kann und das rückwirkend ohne in eine Leistungspflicht zu kommen, dann sind die nicht gerade fein mit der Vorgehensweise.
 
Hallo Rajo,

ich empfinde das Ganze auch als bösartig.

Aber selbst wenn ich mich auf Dauer von der Versicherungspflicht befreien lassen hätte , könnte ich doch auf Antrag wieder versicherungspflichtig werden , oder nicht ?

Wenn die AfA durch vereinbarte Verwaltungsvereinfachung über eine Versicherungspflicht entscheidet, ist es doch nicht mehr Sache der RV darüber zu entscheiden.
Vor Allem nach 3 Jahren damit kommen.

Auf meinem ersten ALG1 Antrag ( 2013) ist Versicherungspflicht vom Sachbearbeiter vermerkt und in allen folgenden Bescheiden auch angegeben das ich rentenversichert bin, auch waren die Zeiten in meinem Konto bei der RV aufgeführt.

Somit gab es für mich keinen Grund die Versicherungspflicht bei der RV zu beantragen.
Das ich dies nicht gemacht habe haben sie bei der AfA als Grund angegeben und die AfA 2 mal zur Änderung aufgefordert.

Es wundert mich sowieso, dass die AfA dies gemacht hat.


Ich habe natürlich Widerspruch gegen die Änderungsbescheide erhoben und Ende Januar einen Termin beim SOVD.

Gruss
 
Inzwischen neuer Rentenbescheid, Beiträge der Arbeitsagentur sind wieder drin.

Aber von denen noch keinen Bescheid darüber bekommen.
Beiträge der KK fehlen noch, da für die keine Pflichtversicherung bestand.

Habe Alles an den SOVD weitergeleitet.

Bekommt man vom SOVD keine Durchschriften der Schreiben ?

Gruss
 
Hallo Busch,

geht doch :D, wie das beim SOVD vor sich geht weiß ich leider nicht, aber so vom "Hören/Sagen" ist das dort wohl übliche Praxis das man den Rechtspflichten gegenüber den Mitgliedern (Kopien von Schreiben) nicht nachkommt und es nicht so eng sieht, was sich bei einer Rechtsvertretung allerdings von selbst verstehen sollte.

Mit der anerkennung Deines Widerspruches hast Du aber einen wichtigen Schritt erreicht, nun kommts darauf an keine Fristen wegen einem ev. nötigen Antrag auf EM Rente verstreichen zu lassen (5 Jahre mit 3 Jahren Beitragspflicht).
 
Hallo

Für die 3 Jahre fehlen mir noch die AOK Beiträge.

Wenn der SOVD keine Kopien verschickt, werde ich da mal nachfragen.

Die AOK Hat mich jetzt zum Reha Antrag aufgefordert.
Diesen werde ich selbst in Kürze bei der DRV abgeben.

Habe schon 2 x erfolglose Reha hinter mir, mal sehen ob die DRV einer 3. Reha noch zustimmt.

Wahrscheinlich kommt aber in ein paar Wochen noch weitere HWS Op .
Will der NC nach neuer MRT entscheiden.

Werde ich auch bei Abgabe des Antrags mitteilen.

Mal sehen, was dabei heraus kommt.

Gruss
 
Hallo Busch,

wenn Du wegen Krankheit lange krank geschrieben warst, kannst Du im Anschluss 6 Monate ALGI trotz vor Krankheit bestehender Selbstständigkeit erhalten.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/152.html

§ 152
Fiktive Bemessung


(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.
(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die

1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,
2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,
3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße,
4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße.
 
Hallo,

ich hatte mich freiwillig bei Arbeitsagentur versichert.

Von 18 Monaten habe ich ca. 16 rum, aber wenn 1 Jahr Krankengeld kommen nochmal 6 dazu.

Zur Zeit bekomme ich ja KG, deswegen Aufforderung zur Reha.
Bei Reha Ablehnung gilt das ja als Rentenantrag, aber für Rente reicht es noch nicht.

Jetzt erst mal abwarten was DRV sagt.

Gruss
 
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