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Rentenantrag

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas fred013
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

fred013

Mitglied
Hallo zusammen, ich bin am 02.04.191 geboren. Ich hatte im November 1977 einen Arbeitsunfall ( Wege Unfall ). Mir wurde infolge des Unfalles der rechte Unterschenkel amputiert..
Ich habe eine 60 % Schwerbehinderung und beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
aufgrund meiner Behinderung kann ich ab dem 01.011.2025 Abschlagsfrei in Rente.
Nun meine Frage.

Im Rentenantrag unter 9.5 steht folgende Frage
Ist eine zum Rentenantrag führende Erwerbsminderung / Schwerbehinderung ganz oder Teilweise Folge eines Unfalls -----

ja Unfalltag -----
dann ist hier noch ein Vordruck F0870 auszufüllen

Frage was hat das zu bedeuten ?? steht doch alles fest, das sind dinge aus 1977

Muss das ausgefüllt werden ??

oder Punkkt 9.5.1 Schadensersatzansprüche ??
 
Hallo,

hattest Du wegen des Unfalls Kontakt zur DRV? Hast Du denen damals den Unfall mitgeteilt? Sind Regressansprüche der DRV an die gegnerische Haftpflicht bekannt? Gibt es überhaupt deine gegnerische Haftpflichtversicherung? (Was war es für ein Wegeunfall)
Die Fragen sind schon für Deine Rente wichtig. Die DRV könnte nämlich Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen wollen.
Wie oft hast Du die selben Fragen schon mehrmals beantwortet in deinem langen Leben? ;-)

Gruß von der Seenixe
 
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