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Rentenantrag abgelehnt

Hallo Katja,

ich glaube auch nicht das dieser Weg ein Maßstab für andere ist.

Wenn ein Kranker/Behinderter erst KG, dann ALG1 (und dieses auch nur solange er Anspruchstage hat) bekommt ist das keine Sicherheit das man dann auch EU-Rente bekommt.

Kai-Uwe bekommt z.B. nix (ALG1 ist ausgelaufen), obwohl der Widerspruch zur Rentenablehnung läuft.

Da ist es gut einen Partner zu haben:D.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwes Frau,

auch ich hatte 3 Monate gar nix bekommen, ohne Partner.
Es ist unmöglich, dass man Menschen so hängen lässt, noch dazu schwerbehindert. Von der KK bekam ich noch den "gutgemeinten" Hinweis, dass ich ab sofort nicht mehr krankenversichert bin, ich könnte mich ja privat versichern. Ich hatte vor Verzweiflung beinahe einen Lachkrampf gekriegt.
Dann hatte durch die von mir beim SG beantragte einstweilige Verfügung das AA sich bereiterklärt, mir bis zum Rentenbescheid Zahlungen zu leisten.
In eurem Fall müsste doch die RV verpflichtet sein, bis zum Bescheid für weitere Absicherung zu sorgen? Kai-Uwe war doch schon eu? Oder ist das ein Neuantrag?
Wenn ja, gibt es ein Gerichtsurteil, dass die KK verpflichtet ist, bei AU Krankengeld zu zahlen.
Ich bräuchte nur etwas Zeit, das Urteil wieder zu finden, falls ihr es braucht.

Liebe Grüße Katja
 
Hallo Katja,

wir haben für Kai-Uwe 2008 den ersten EU-Rentenantrag gestellt.
KG hatte er nach dem Unfall 78 Wochen bekommen, dann bis zum letzten Anspruchstag ALG1.
Er braucht zZ keine Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich bei der gleichen Kasse versichert bin und ihn sowieso auch in der Familienversicherung aufnehmen würde/könnte.
Bei der TK wird er (lt.Chipkarte) schon als Rentner geführt....wenigstens eine Anerkennung:rolleyes:

Aber solltest Du das Urteil finden ist es im Forum gut aufgehoben:).

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwes Frau,

das ist schade, dass bei euch schon alles ausgeschöpft ist. Da stehen die Chancen schlecht. Man ist in unserem Sozialstaat ganz schön verlassen.
Ich suche aber trotzdem das Urteil raus, vielleicht nützt es jemand anderem.
Tut mir leid, dass ich euch nicht weiterhelfen konnte.
Ich wünsche euch viel Kraft und Durchhaltevermögen- Was uns nicht umbringt, macht uns stärker.

Liebe Grüße Katja
 
Hallo...,

ich möchte dieses Jahr auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen! Wenn ich so Eure Zeilen lese wird es mir ganz anders ...
Wenn ich wegen einer vollen Erwerbsminderungsrente noch klagen müsste!
Ja und manche Klage sehr viele Jahre läuft! Ich müßte allerdings den Antrag für die volle Erwerbsminderungsrente auf der Schiene
des Urteil des Saarbrücker Sozialgerichtes stellen!
Aber ich habe das Gefühl ehe ich die volle Erwerbsminderungsrente bekomme müsste ich schon lebendig tot sein!
Was kann ich bei so einer beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente falsch machen? Was sollte ich beachten..
Sollte ich gleich mit der Tür ins Haus fallen und schreiben auf Grund des Urteils XY möchte ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen?


Danke, viele Grüße
Joachim
 
Hallo JoachimD

zitat:
Sollte ich gleich mit der Tür ins Haus fallen und schreiben auf Grund des Urteils XY möchte ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen?

Einen versuch ist es wert, würde bestimmt lustig werden.

zitat:
Was kann ich bei so einer beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente falsch machen?

ALLES !

Einfach ausgedrückt dieses muß vorliegen.
http://www.quatschblog.de/finanzen/fruehrente-rente-wegen-erwerbsminderung-50-punkte/

grus natascha
 
Hallo JoachimD.,

schreiben kann man das, ich beziehe mich auf das Urteil des SG vom....... als bezugnahme, nur nützen wird es dir womöglich nicht.

Es gibt keine standadisierte Rentengewährung. Du als längjähriges Mitglied dieses Forums müsstest das schon wissen. Jeder Rentenantrag ist individuell für sich betrachtet, anders gelagert, als der des Nachbarn, Freundes oder dem eines Arbeitskollegen. Da Du ja schon eine teilserwerbsgeminderte Rente erhälst, musst Du jetzt dem Rententräger nachweisen, dass sich deine gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtert haben.

Die Voraussetzungen zum Erlangen einer vollen erwerbsgeminderten Rente sind in § 43 Abs. 2 SGB VI definiert. Dies ist dein Ansatzpunkt. Du musst dem RV-Träger nachweisen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst, nur noch einer unter dreistündigen Tätigkeit auf dem allgem. Arbeitsmark nachzugehen in der Lage bist. Dabei sind die vorliegenden und festgestellten Diagnosen deiner Erkrankung nicht unbedingt ausschlaggebend, sondern nur das durch den ÄD des Rentenleistungsträgers festgestellte Restleistungsvermögen.

In deinem Fall schlage ich Dir vor, einen Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X zu stellen, aufgrund deines multimorbiden Krankheitsbildes. Als Begründung dieses Überprüfungsantrages würde ich alle positiven Befundberichte auf allen med. Fachgebieten und vorliegende Gutachten auch aus anderen Verfahren als Urkundenbeweis als Anlage beifügen. Da Du ja aus dem teilerwerbsgeminderten Rentenbescheid weist, auf welcher Rechtsgrundlage, Dir die teilerwerbsgeminderte Rente zugesprochen wurde, orientiere Dich dann nur auf die Befunde, die dem Rententräger noch nicht vorgelegen haben.

Desweiteren ist auch beachtlich, inwieweit psychogene Funktionsbeeinträchtigungen deines multimorbiden Gesamtkrankheitsbildes einen rentenrelevanten Faktor darstellen können. Deshalb berede Dich vor Antragstellung mit deinem behandelnden Neurologen(in), inwieweit neurologische Ausfallerscheinungen insbesondere auch somatoforme Schmerzen, eine rentenrelevante Auswirkung haben können. Bedenke hierbei, dass bei dem gesetzl. Rentenverfahren nur das Restleistungsvermögen zählt, und nicht wie bei der BG die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) massgebend ist. Diese beiden Voraussetzungsarten darfst Du nicht verwechseln.

Mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X hast Du die Chance, dass auch eine volle erwerbsgeminderte Rente auch rückwirkend anerkannt werden könnte, wenn die Voraussetzungen (Festlegung des Leisstungsfalles) nachweislich hierfür auch für die Vergangenheit vorgelegen haben. Wenn Du jetzt nur einen neuen Rentenantrag stellst, gilt der nur ab dem Tag der Antragstellung. Und die Chance, auch für den rückliegenden Zeitraum u. U. schon eine volle EM-Rente zubekommen, hast Du damit vertan.

Gruss
kbi1989
 
Hallo zusammen,

ich habe eine lange Zeit gedacht, dass ich mich reaktivieren kann,
um wieder arbeiten zu können, sodaß ich zunächst lange gar keinen Rentenantrag stellte und mich auch selbst versichern musste.
Im nachhinein war das ein riesiger Fehler, der auf falschem Stolz beruhte.
Mir wurde dringend angeraten einen Rentenantrag zu stellen, und ich gab dann nach.
Es graute mir davor, weil ich wusste, daß ein weiterer Kampf bevorstand.
Antrag gestellt, Antrag wurde abgelehnt, ab zum Anwalt,
Widerspruch eingelegt wegen Erstellung eines rechtswidrigen Gutachtens,
Widerspruch abgelehnt, ab ins Klageverfahren, neues Gutachten.
Ich hasse die Wege, die ich gehen muss, aber es gibt für mich keine andere Wahl.
Noch weniger ertrage ich es, wenn eine behördliche Institution
in Versuchung gerät mich einzuschüchtern, und Justizia blendet,
damit Unrecht rechtens werden soll.
Solange alles glatt läuft, wird einem mündlich als auch schriftlich Hilfe für den Fall eines Falles zugesagt...

Gruß
nightwalker
 
Hallo JoachimD

ergänzend sei zu kbi 1989 andeutungsweise gemachter darstellung folgendes , es zeigt sich !
Reicht alles nicht aus zur EMR , sollte man sich mit Vogelkunde beschäftigen oder ersatzweise mit weissen mäusen.

Aber auch die Ornithologie oder die Ostalb-Wawuschel (Mäuse) seher müssen ihr krankheitsbild präzise dokumentiert haben und widerspiegeln

in diesem sinn vg natascha

@nightwalker diese klageszenarien sollte Joachim ersparrt bleiben, auch klagen muß gekonnt sein. Und ohne rechtsschutz
 
Hallo Natascha,

das mit dem Krankheitsbild ist schnell dargestellt!
Da gibt es die versteifte Wirbelsäulenfraktur, Einschränkung der Lungenfunktion 60 Prozent, Nervstörung li.Arm ausgehend Halswirbelsäule, Coxathrose ...
Also nichts .... nun habe ich Bammel das dies nicht ausreicht...!
Ich habe mir von allem Unterlagen nur das Thema BK 1317 ist noch in der Schwebe! da habe ich nur Unterlagen der Test!

@KBI 1989 danke für deinen Hinweis vielleicht ist das für mich ein Lichtblick? (Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X )

Viele Grüsse
Joachim
 
Hallo JoachimD.,

es gibt nicht nur Schmerzen, es gibt auch das Krankheitsbild eines chronischen Schmerzsyndroms, insbesondere gilt dies für die gesamte Wirbelsäule. Wie Du des öfteren schon geschrieben hast, nimmst Du auch Opiate. Das muss doch eine Ursache (Schmerzursache?) haben.

Nimm Dir mal den Glossar des Verbandes der Rentenversicherer (VDR) vor, insbesondere die dort enthaltenen Richtlinien für die "sozialmedizinische Begutachtung" insbesondere der Schmerzen. Dazu weiter empfehlenswert, die Leitlinien "Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung bei Bandscheiben- u. bandscheibenassoziierten Erkrankungen, insbesondere die "Beurteilung betriebsunüblicher Pausen, Zitat: " Besteht auf Grund anhaltender schwerer Schmerzen trotz adäquater medikamentöser Therapie und ergonomisch angemessener Ausstattung des Arbeitsplatzes die Notwendigkeit, die Wirbelsäule durch Liegepausen zu entlasten, ist das Leistungsvermögen auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgehoben", Zitatende: nachzulesen auf S. 18 bei AWMF online-Leitlinien: Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung bei Bandscheibenerkrankungen, oder http://www.uni-düsseldorf.de/AWMF/ll/074-001.htm

Ich denke, da kannste was mit anfangen........ also immer daran denken, das Restleistungsvermögen ist ausschlaggebend .......... und dann erst die Neurose mit den weisen Mäusen........., die die grosse Meisterin "natascha" ansgesprochen hat.

Gruss
kbi1989
 
Hallo JoachimD

Zur 1317 habe ich dir bereits die schwere hürde hier erklärt, haste die beiträge überhaupt nachgelesen?

zitat:da habe ich nur Unterlagen der Test!

Sind die wenigsten kausal und gesundheitlich anzuerkennen?
Ansonsten denk an mäuse oder lady ga ga bei BK 1317.


ZITAT.Da gibt es die versteifte Wirbelsäulenfraktur, Einschränkung der Lungenfunktion 60 Prozent, Nervstörung li.Arm ausgehend Halswirbelsäule, Coxathrose ...

bist du überzeugt es würde reichen?

Ich habe hunde kotz.. gesehen und schwerstkranke 60 jährige die waren noch für einen Ironman auf hawaii laut DRVB zu haben.

gruss natascha
 
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