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Rentenantrag abgelehnt

ondgi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2007
Beiträge
474
Ort
Hessen
Hallo,

habe heute das Schreiben meiner Knappschaft erhalten das meinem Widerspruch
nicht stattgegeben wurde und somit keine EM Rente gezahlt wird.

Was ist nun besser, Klagen gegen den Bescheid oder warten und in
6 Monaten einen Neuen Antrag auf EM Rente stellen?

ondgi
 
Hallo Ondgi,

warum kann man Dir keine PN schicken?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Sorry ich musste meine Mailadresse ändern und vergessen den Link
wieder zu aktivieren!
Sollte jetzt wieder gehen!

ondgi
 
Hallo ondgi,

wie sieht es denn bei dir finanziell aus? Ich würde ,wenn ich 100% weis, das sich an meinem gesundheitlichen Zustand nichts ändert, Klage einreichen.Wie sieht es mit einem RA aus.
Wichtig ist auch das du über den § 125 SGB weiter krankenversichert bist, eben über die Leistungen des AA. Die erhälst du auch weiter wenn du ins Klageverfahren gehst. War bei mir jedenfalls so.
Was willst du denn das halbe jahr machen:confused: wieder arbeiten gehen oder was:confused:.
Vielleicht haben die anderen auch einen Rat.
Gruß Buffy07
 
Hallo @Buffy07,
fürs erste geht ja eh alles übers AA, die sind ja auch sehr verhalten und haben
auf die Entscheidung der DRV gewartet. Mal sehen was den jeztz einfällt, eventuell
kommt man beim AA ja auch darauf einen Neuen Antrag zu stellen auf Rente.
Eigentlich müsste ich klagen da ich vor 1960 geboren bin und Bestandsschutz
habe und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Lagerarbeiter aber auch nicht
aufgrund der Verletzungen wie es die DRV vorschlägt und auch da sollte
man eine Ausbildung für haben wenn ich die Stellenanzeigen lesen. Umschulung
übernimmt ja auch keiner, zu alt !

ondgi
 
hallo ondgi,

auf jeden fall klage einreichen. damit bist du auf dem aa weiter als "rente beantragt" geführt und sie müssen sich weiter mit deinem fall beschäftigen.

es läuft doch eh so das sie ablehnen, du einen widerspruch schreibst, sie denn ablehnen - in der hoffnung das du aufgibst - und du dann klage einreichst oder erneuten widerspruch falls dies nochmals möglich ist.

ich habe das auf jeden fall so durchgezogen und auch noch die anrechenzeiten angefochten. zum schluß haben sie nun dem aa das damals erstattete geld zurückgezahlt und auch die kompletten verfahrens- und anwaltskosten übernommen.
aber wichtig ist schon ob du es vorfinanzieren kannst oder rs hast, welcher es finanziert. sg ist zwar nicht so teuer geht aber auch erstmal ins geld.

viele grüße
 
Hallo ondgi,

wie Buffy07 und bin ib schreibt haste nur die Chance einer klage, alle anderen von dir vorgetragenen sachverhalte tun nichts zur sache.

Die Klage kannste ja selbst führen, allerdings vergiß die Fristen nicht.

Binnen 4 wochen nach zugang, ist klage zu erheben.

vg natascha
 
Hallo,
falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, bzw. die Klage finanzieren kannst würde ich auf jeden Fall klagen, da Du ansonsten ja einen rechtsgültigen Bescheid hast auf den dann die Versicherung zurückgreifen kann. Hebro
 
Danke für die Meinungen, ich bin immer noch hin und her gerissen und
werde noch ein paar Nächte drüber schlafen.

Mein Soz. Verband meint fürs erste, um die Frist zu wahren, Klage einreichen !

ondgi
 
Hallo ondgi,

ich würde auch in jedem Fall klagen, vielleicht sogar mit Antrag auf eine eistweilige Verfügung, damit du finanziell abgesichert bist
Aus eigenen Erfahrungen weiß ich aber auch, wenn du aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitsamt für ein Jahr nicht vermittelbar bist, bekommst du automatisch die Rente.
Das Problem ist nur, wenn der AA-Amtsarzt dir Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, zahlt das AA keine Leistungen mehr, weil du dann nicht vermittelbar bist. Kompliziert, deshalb bin ich wieder bei meiner Empfehlung: Klagen!
Übrigens braucht man bei einer Klage beim Sozialgericht keinen Anwalt, die Kosten werden übernommen. Kann sich aber ziehen.
Habe meine Klage gegen das Versorg.amt ohne Anwalt auch gewonnen.
Vielleicht fällt dir deine Entscheidung jetzt etwas leichter. ;)

Liebe Grüße Katja
 
Hallo Cindy,

ich war damals in Rente, bis Ende der Reha.
Aus der Reha wurde ich "arbeitsunfähig, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar" entlassen.
Nun fühlte sich niemand zuständig, das AA nicht, weil ich ja au war, die RV nicht, da die Reha beendet war, die KK nicht, da ich vor der AU Rente bezogen hatte usw.
Habe dann durch einstweiliger Verfügung Geld vom AA bekommen. Der Amtsarzt gab mir die obige Auskunft, da ich Angst hatte, weil ich wusste, dass ich nie mehr der Arbeitswelt zur Verfügung stehen kann ( beantragte Umschulung wurde von der RV abgelehnt, da die Ärzte nicht garantieren konnten, dass ich den neuen Job längerfristig ausüben konnte).
Durch die Auskunft des Amtsarztes war ich beruhigter, mittlerweile ist die EU-Rente durch.
Glaube aber nicht, dass dies sehr hilfreich für die anderen war ;(

Liebe Grüße Katja
 
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