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Rentenanspruch auch bei mind. 15 Std. Leistungsfähigkeit

yaban

Nutzer
Registriert seit
4 Dez. 2006
Beiträge
40
Hallo Freunde,

habe wieder eine wichtige Frage,

ich bin noch in ungekündigtem Arbeitsverhätnis, da ich krank bin und nur noch 3 Std. täglich arbeiten kann, will mich die KK loswerden und hat das Krankengeld eingestellt (Widerspruch läuft). Ich wollte fragen, wenn ich das Arbeitsverhältnis ruhen lasse und mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stelle, da ich seit Monaten kein Geld mehr bekomme, wie ist dann die Rechtslage? Bei mir läuft auch ein Rentenverfahren vor dem Sozialgericht. Gerichtstermin könnte schon anfang nächsten Jahres statt finden.

Ich habe von vielen gehört, wenn man eigentlich nur 3 Std. arbeitsfähig ist, dann wäre es negativ, wenn man dann aus Eigenverantwortung sich für mindestens 15 Std. entscheidet. Da es sich vielleicht auch auf das Verfahren auswirken kann. Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll, ist das wirklich so, dass es negative Auswirkungen hat? Weil im Moment bin ich mittellos und die Kasse macht den Ärzten Druck mich nicht weiter krank zu schreiben.

Hat jemand ein paar gute Ratschläge für mich? Ich würde mich sehr freuen. Vielen Dank
 
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