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Rentenanspruch ab wann

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo an alle,
studiere nach wie vor fleißig Eure Beiträge, bin aber manchmal völlig überfordert.

Wie schon oft erwähnt, schreibe ich für meinen unfallverletzten Partner, der sich mal wieder im KH befindet.

Wir hatten Besuch von der BG und uns wurde mitgeteilt, dass das Verletztengeld ausläuft.

Heilbehandlung ist nicht beendet und wird es auch nicht in absehbarer Zeit sein.

Wie geht das denn jetzt weiter?

Der Berufsbetreuer faselte etwas von Überbrückungsgeld? Wo wird das beantragt, bei der BG, beim AA oder beim Rententräger?

Da vorher nur selbstständig tätig gewesen, frage ich mich, was mein Partner beim AA soll, Geld wird er nicht bekommen und als arbeitsfähig wird er da nicht erscheinen, der BG Mensch sagte, er wird immer als arbeitsunfähig gelten

Hat er eigentlich Anspruch auf ALG II Wann entsteht dieser Anspruch eigentlich

Oder mal anders gefragt, privat ist er gut versichert, bekommt auch allerdings immer nur auf Befristung private Renten, hat somit immer sehr viel Geld in seine Absicherung gesteckt, was wohl im Nachhinein dazu führt, dass er sicher keine weitere Unterstützung vom Staat bekommt. Die wollen wir auch nicht, aber was ist denn mit einer BG Rente

Kann uns da mal jemand helfen?

Danke.

L.G.
Reikja
 
Solange die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist , ist die BG in der Pflicht. Die 78 Wochen Verletztengeld die bekommt er nicht nur. Denn besteht Aussicht das er in seinen Beruf wieder eingegliedert werden kann muß die BG das Verletztengeld weiter zahlen. Bei mir zahlte die BG über zwei Jahre Verletztengeld. Wenn keine Aussicht besteht dann einen Rentenantrag stellen. Weiß nicht wie das bei euch ist mit der gesetzlichen Rente. Hat er genügend private Absicherung bekommt er auch kein Hartz IV.

Drischi1981
 
Hallo Drischi,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Irgendwie schon eigenartig, wer brav privat absichert ist eigentlich immer der Dumme, na ja ist halt unser System.

Das wir kein ALG II bekommen ist mir klar, nur die BG hat meinen Partner von vornherein für überhaupt nichts mehr vorgesehen was auch nur im Ansatz mit Arbeit zu tun haben könnte.
O.k. seinen alten Beruf wird er nicht wieder ausüben können, das war uns auch klar, aber soll es dass denn gewesen sein.
Der Typ von der BG sagte, um seinen Tag auszufüllen, sollte er sich ein Hobby suchen. Toller Spruch.
Nein die BG hat ihn abgeschrieben und wird in beruflicher Hinsicht nichts für ihn tun.

Angeblich soll für den Übergang eine Art Verletztenrente gezahlt werden bis zu Begutachtung und Feststellung seiner GdB's, dann läuft es wohl auf Rente aus, die natürlich sehr viel geringer ausfällt als das Verletztengeld.
Aber immerhin hat die BG uns eine pauschale für Wäscheverschleiß ohne großartiges Tam Tam genehmigt. Was es alles so gibt

Ich staune doch immer wieder.

In diesem Sinne schönen abend.

Reikja
 
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