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Rentenablehnung

dsl

Nutzer
Registriert seit
15 Sep. 2007
Beiträge
4
Hallo,
Mein Antrag auf verlängerung der Rente wurde abgelehnt.
Hatte seit 2003 Rente wegen Voller Erwerbsminderung.

Nach ärztlicher Feststellung kann ich noch 6 Stunden je Arbeitstag arbeiten. Obwohl bei meinen beiden Händen/Arme kein Besserung
eingetreten ist.

Hier meine Krankheiten die nach ärztlichen Untersuchungsergebnissen
meine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen:

chronische sensomotorische Schädigung des Nervus ulnaris links und
leichtgradige sensible Läsion des Nervus ulnaris rechts bei Zustand
nach Dekompression im Sulcus ulnaris,
Lumbago bei Abnützungen an der Wirbelsäule,
Cervico-Brachial-Syndrom,
Kniebeschwerden links bei beginnender Instabilität,
arteriellen Bluthochdruck bei Übergewicht mit Fettstoffwechselstörungen
und Hyperurikämie.

Kann den Bescheid nicht verstehen, da der untersuchende Arzt zu mir
sagte, dass er mir die 2 Jahre noch geben könne (dann sind die 6 Jahre
wo man Rente auf Zeit bekommt zu ende)

Nach den 2 Jahren dann die Rente für immer.

Habe natürlich sofort Widerspruch eingelegt.
Termin bei VDK am 24.09

Kann mir jemand sagen ob ich so lange der Widerspruch läuft,
Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? Ob ich mich Krank schreiben lassen muß, weil ich noch in üngekündigter Stellung bin? Und wie das ganze jetzt abläuft.

Gruß
Petra
 
Hallo Petra,

du musst dich SOFORT auf dem Arbeitsamt melden. Es heisst sobald man von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Auf deinem Rentenbescheid steht sicherlich auch dass du den neuen Antrag X Monate vor Ablauf der Zeitrente stellen sollst. Soweit ich mich erinnere war auch irgendwo vermerkt dass du dich 3 Monate vor Ablauf auf dem Arbeitsamt melden musst.

Mit dem Krankschreiben ist das so eine Sache. Als erstes werden bei einem Arbeitslosen andere Anforderungen bez. Krankenschein gestellt - also muss anders begründet sein. Das zweite ist: wenn du krankgeschrieben bis stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Bei mir gab das mal ziemlich Trubbel mit dem Amt. Hier nochmals genau den Sachbearbeiter fragen wie es sich im Falle einer Krankschreibung verhält. KEINESFALLS gleich sagen daß du dich nicht arbeitsfähig fühlst! Sonst kann dein Arbeitslosengeld gleich abgelehnt werden. Ist eine schmale Gratwanderung auf dem Amt!
Du solltest jedoch dort angeben wenn du Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt hast. Kann sein dass das Arbeitsamt über den MdK nochmals deine Arbeitsfähigkeit überprüfen lässt. Dort sind nicht gerade die hellsten sozusagen am Werke. Bei mir hat der MdK einfach alles aus dem letzten Rentengutachten übernommen - den Auftrag hätte das Arbeitsamt sich also getrost sparen können (persönlich musste ich nicht dahin).

Sollte deine Rente also schon abgelaufen sein oder innerhalb der nächsten 3 Monate ablaufen - nix wie hin aufs AA. Wie bist du denn sonst krankenversichert? Und leben willst du sicher auch von etwas.

Gruß Divegirl

PS: Bescheid würde ich mit behandelndem Arzt durchsprechen. Der kann dir die medizinischen Sachverhalte bestimmt besser erklären und evtl. eine Abschätzung dazu geben. Wäre wohl ganz gut wenn du die medizinischen Aspekte deines Bescheides vor dem VdK Termin näher kennen würdest. UND: Hast du auch das Gutachten das zur Ablehnung geführt hat erhalten oder nur den Bescheid? Das Gutachten auf jeden Fall anfordern sofern es noch nicht vorliegt. Geht auch über den VdK damit die den Widerspruch richtig begründen können.
 
Hallo Divegirl,

danke für deine schnelle Antwort.
Beim Arbeitsamt bin ich schon gemeldet. Arbeitslosenmeldung am 27.08.07
ggf. mit Wirkung zum 01.09.07(Termin für Formulare am Donnerstag)

Meine Rente ist am 31.08.07 abgelaufen. Bescheid über Ablehnung
habe ich am 12.09.07 erhalten. Hoffe, das ich vom AA für September
Geld erhalte.

Da ich noch in üngekündigter Stellung bin, müßte ich doch arbeiten gehen
wenn ich mich nicht krank schreiben lassen kann.

Gruß
Petra

P.S: nur Bescheid, Gutachten fordert VDK an.
 
Hi allerseits :)

hast Du Dich denn mal mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt ? Könntest Du denn überhaupt Arbeiten gehen

Hast Du eventuell die Möglichkeit, über eine gewerkschaftliche Vereinigung an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kommen ?

Ich denke, daß hier der VdK überfordert sein wird.

Wichtig ist auch, daß in dem Antrag den Du beim Arbeitsamt auszufüllen hast, darauf hingewiesen wird (von Dir) daß Du alles tun wirst, um den Arbeitsplatz zu erhalten und auf keinen Fall selber kündigen wirst.

*daumendrückende fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger,

ich kann nicht arbeiten habe das Problem mit meinen Händen.
Habe keine Kraft, Finger verkrampfen sich starke schmerzen, bei Belastung wird allles noch schlimmer. Muß bei den täglichen Hausarbeiten immer wieder Pausen einlegen.

Mit meinem Arbeitgeber habe ich nicht gesprochen möchte und kann dort
nicht mehr arbeiten. Ist ein Lebensmittellager in dem man den ganzen Tag schwer heben muß. Aber selber kündigen möchte ich auch nicht bin da schon 20 Jahre dabei(Abfindung)
 
Hallo,

daß du noch in ungekündigeter Stellung bist verändert die Sachlage total!
Was sagt denn der Arbeitsamtsmensch hierzu? Du kannst doch nicht eine ungekündigte Stellung haben und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen?

Meiner persönlichen Meinung nach müsstest du hier zuerst mit deinem Arbeitgeber sprechen. Hier wäre evtl. wirklich eine Krankschreibung möglich - allerdings wohl nicht ohne zuerst auf der Arbeit erschienen zu sein. Sprich doch mit deiner Personalabteilung über das Vorgehen (bzw. deinem Chef wenn die Firma kleiner ist).
Bei mir wurde der Arbeitsvertrag aufgelöst da meine vorherige Arbeit für mich nicht mehr machbar war. Von der Abfindung die Kollegen in dieser Zeit für eine Vertragsauflösung bekamen musste ich mich halt verabschieden. Allerdings: was sollte mein AG auch mit mir. Andere Arbeitsbereiche gab es nicht und die alte Tätigkeit konnte und durfte ich ärztlicherseits nicht mehr ausüben. Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt gabs nicht wg. der ärztl. Atteste und Gutachten hierzu.

Da fängts an sehr kompliziert zu werden weil verschiedenen Institutionen drin verwickelt sind (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rententräger). Konnte der VdK dir hier eine verbindliche Vorgehensweise raten? Verkehrt kann die Meldung beim Arbeitsamt auf keinen Fall sein - dann hat man wenigstens nichts versäumt. Was hast du denn in deinem Antrag als ersten Tag der Arbeitslosigkeit angegeben? Der erste Tag nach Rentenablauf? Denn eigentlich besteht dein Arbeitsverhältnis noch.

Ein staunendes Divegirl
 
Hallo allerseits :)

so verquer es sich auch anhört, es ist zur Zeit Gang und Gäbe, ungekündigtes Arbeitsverhältnis und der Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt muß mit dem Arbeitgeber (AG) Kontakt aufnehmen und der AG verzichtet dann auf sein Direktionsrecht .

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
hallo fliedertiger,

welche nachteile enstehen dadurch (Verzicht des Direktionsrechts) für mich, kann mich der AG dann auch kündigen und wie ist es später, kann ich wieder zurückkehren?
 
Hallo,

ich habe vor 5 Jahren schon mal Arbeitslosengeld bezogen und war noch in
ungekündigter Stellung. War bei der Krankenkasse ausgesteuert und mußte
mich beim AA melden.

So jetzt läuft das Widerspruchverfahren gegen den Bescheid der LVA.
Wenn ich mich jetzt krank schreiben lasse, sagt das AA wir zahlen nichts
weil sie nicht vermittelbar sind. Ist schon recht verwirrend.

Bin zum 01.09.07 arbeitslos gemeldet, Termin beim AA am 20.09.07
hoffe das bringt Licht ins dunkel.

Möchte morgen bei meinem Hausarzt und Nervenarzt Atteste einholen,
die bestätigen das ich nur unter 3Stunden arbeiten kann.
Diese dann der Lva zukommen lassen.

Gruß
Petra
 
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