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Rente

pinki

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
166
Ort
Hessen
Hallo ,

So , nun habe ich ein richtig großes Problem , ich bekam heute ein Schreiben der DRV das sie meine Erwerbsminderungsrente nicht weiter zahlen und zwar ab sofort d.h. im klartext diesen Monat kein Geld mehr , als ich dort an rief wurde mir gesagt Pech gehabt ätsch bätsch sie müssen zum Arbeitsamt und ich sei selbst schuld , hä wie selbst schuld ich hab den Gutachtermin nicht vereinbart der war letzten Monat hab ich da was verpasst !
Ich bin total bedient heute und hab überhaupt kein Kopf mehr überhaupt klar zu denken , denn ich weiß jetzt gar nicht mehr wie es weiter gehen soll , uns droth jetzt der Auszug denn die Miete können wir so nicht mehr tragen .
Mich wundert einfach nur das der Gutachter zwar schreibt Wurzelreizsyndrom an der HWS oh.Wurzelkommpression aber mal erlich wie soll der das auch ohne Bilder festestellen .... ich könnt :mad:
Hab zwar jetzt einen Brief aufgesetzt , aber ob das hilft ist die andere Sach

LG
Pinki.
 
Hallo pinki,

ich würde schon bevor ich da wo möglich einen bitterbösen Brief abschicke mich an einen Anwalt bzw. an den VDK wenden!
Es kann nicht sein, dass Du wegen eines Termins Deine Miete nicht mehr bezahlen kannst!
Denn die DRV kann schon knallhart sein habe dies einmal erlebt als es um das Thema Hinzuverdienstgrenze ging!
Vielleicht einmal da anrufen

Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Beratungsstelle Berlin
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12157 Berlin-Schöneberg
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Telefon: 030 80107825 und 030 85629586
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Ansprechpartner:
Gesundheitsfragen:
Havva Arik
Zivilrechtliche / gesundheitsrechtliche Fragen:
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Psychosoziale Fragen:
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Die Ansprechpartner gibt es auch in Gießen , Köln, Landshut, Leipzig, Saarbrücken, Stuttgart.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1155&SID=8vyoamCBZ8u7k2W0TywjG3NzYp40ra

viel Erfolg

Gruss Joachim
 
Hallo allerseits :)

jetzt muß ich mal nachfragen ... Für Dezember hat die RV Bund noch überwiesen ?

Wenn also die Januar Rente nicht mehr gezahlt wird, dann müßte jetzt das Amt für Grundsicherung einspringen ...

daumendrückende fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo fliedertiger ,

ja , für Dezember haben sie noch gezahlt , wie glaub ich schon erwähnt , die haben mich erst im Dezember zur Begutachtung geschickt und jetzt entschieden keine Rente mehr da ich 6 Stunden und mehr voll Berufsfähig in meinem alten Beruf Altenpflege berufsfähig sein soll .
Frag mich echt ob die überhaupt mal lesen gelernt haben , meine Akte müsste durch immer wieder das neu kopieren meiner ganzen Befunden die ich ja immer wieder aufs neue mit schicke , weil die immer so tun als ob sie nix hätten schon auseinanderplatzen :mad:
Aber ich muss jetzt mal fragen was ist das Amt für Grundsicherung ?

LG
Pinki


Hallo Joachim ,

Danke , habe heut schon beim VDK angerufen , bei uns haben sie leider erst am Dienstag wieder offen , weil erlich gesagt ich hab die Schnauze so was von Oberkannte Oberlippe ich hätts eigentlich schon viel früher machen sollen

LG
Pinki
 
Hallo pinki :)

Amt für Grundsicherung ist das ehemalige Sozialamt ...

Die müssen Dir jetzt unbürokratisch helfen.

Du kennst ja sicher auch die anderen Foren ? Alles was mit Hartz vier zu tun hat ?

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Da ich hier im Forum schon öfters die Grundsicherung mit der Sozialhilfe verglichen wird muss einiges richtig gestellt werden. Dieser Vergleich wird immer fälschlicherweise mit der Sozialhilfe festgemacht und wirkt durch die Begrifflichkeit Sozialhilfe hemmend für die Anspruchberechtigten in einem und bezieht auf ein nicht anspruchsberechtigtem Personenkreis im anderen.

Die Grundsicherung soll die selbe Funktion wie die ehemalige Sozialhilfe erfüllen, sind aber grundlegent in eigenen Gesetzen definiert. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Alle Zeitrenten- und Arbeitsmarktrentenbezieher die keine volle Erwerbsminderung auf Dauer haben, sind nicht anspruchberechtigt. Damit engt sich der Personenkreis erheblich ein und die Anspruchsberechtigten sind wesentlich besser gestellt als Sozialhilfeempfänger.

Also für alle Anspruchsberechtigten die Grundsicherung ist gesetzlich im GSiG geregelt und hat nichts mit der Sozialhilfe gemein, wie das Wohngeldgesetz kann ein Gesetz sich mit anderen Gesetzen zum Bsp. dem SGB verflechten bleibt aber dennoch eigenständig. Diese Verpflechtungen sind gewollt und notwendig haben aber auch Ihre psychologische Wirkung.

Chartkiller
 
Hallo pinki,
das ist ja Sch... gelaufen bei dir. Ich kann mich gut in dich hineinsetzen, da ich die Geschichte im vergangenen Jahr selber durchmachen musste.

Ich kann dir nur raten zu kämpfen - und du kannst das bestimmt. Ich bin wie folgt vorgegangen:
Sofort selbst bei der DRV Widerspruch eingelegt (ohne Begründung, mit dem Hinweis, dass dieser folgt).
Über den Anwalt Klage beim Sozialgericht auf einstweilige Anordnung eingereicht. So umgehst du ggf. ewige Verfahrensdauer.
Begründung für Ablehnung bzw. Gutachten in Kopie angefordert (kam nach ein paar Tagen mit der Post).
Ggf. Widersprüche oder Unwahrheiten im Gutachten gegenüber der DRV erklären.
Damit ich nicht von der Luft leben musste, hatte ich parallel Hartz IV beantragt und nach ein wenig Ärger auf dem Amt auch bekommen. Nach §125 SGB III haben wir das Recht auf diese Leistungen.
Nach drei Monaten hat die DRV noch vor der Hauptverhandlung klein beigegeben und meine Rente rückwirkend weiter gewährt.

Ich wünsche dir viel Kraft in der schweren Zeit und liebe Grüße
beluga
 
Hallo beluga ,

Danke für den Tipp , hört sich einfach an
aber ich weiß was da auf mich zu kommen wird :rolleyes:
Papierkrieg ist ja da echt schon verhamlost ausgedrückt .

LG
Pinki
 
Hallo

Nicht Anerkennung der EU-Rente ! Ursachen ?

Lotterie oder Frustration der Ärzteschaft der DRVB.

Ohne Not provoziert die DRV eine Eskalation der Tarifauseinandersetzung, sie provoziert wütende Ärzte und schlechte Stimmung.

http://www.marburger-bund.de/marbur...sere_themen/tarifpolitik/drv/rede_botzlar.php

Zum Begutachtungstermin sind dem med.Gutachter deshalb evt. Stimmungsaufheller in Form von Zoloft etc. mitzubringen.
Diese Maßnahme erspart vermtl. den Klageweg bei Sozialgerichten, und erscheint legitim.
http://www.sanego.de/Nebenwirkung_Euphorie

vg natascha
 
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