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Rente wegen voller Erwerbsminderung

crazymic

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
25 Nov. 2007
Beiträge
1
hallo,

ich habe heute mal ein paar fragen an euch. hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Vor weg:

ein arbeitskollege von mir hat mehrere schlaganfälle erlitten ( sitzt im rollstuhl und kann so gut wie nichts mehr alleine machen.er hat vor ca. 4jahren die rente wegen voller erwerbsminderung bekommen. er ist nun 58j geworden.

zu meinen fragen.

1. die altersrente die er mit 65 jahre bekommen würde, fällt die genauso niedrig aus wie die erwerbsminderungsrente oder ist die höher?

2. falls die rente höher ausfällt, besteht die möglichkeit das er früher in die altersrente gehen kann ohne abzug?

3. was ist die eu-rente? wär sie für ihn ratsam?

4. hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
was könnt ihr mir raten was man tun sollte?



würde mich freuen von euch infos zu bekommen, damit ich evtl. der familie etwas helfen kann.



danke euch erstmal..................
 
Hallo crazymic,

die EU-Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - ist zum 31.12.2000 abgeschafft wurden und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung
ersetzt worden. Somit kommt nur das neue Recht in Frage.

Wenn Dein Arbeitskollege unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt, dann ist diese Rente schon um 10,8% gekürzt. Somit fällt die Altersrente genauso hoch aus. Alle Renten aus der gestzlichen Rentenversicherung werden bei vorzeitiger Inanspruchnahme - also vor der
Altersrente - im Zugangsfaktor gekürzt - max. 10,8%.
Daran ändert sich nichts mehr.

Somit stellt sich eigentlich nicht die Notwendigkeit vorzeitig in Altersrente gehen zu wollen, wenn man keine Probleme mit der Rentenversicherung
hat. Es wäre wohl reiner Formalismus.
 
VdK

Guten Morgen,

ich sehe es etwas anders als Dummvogel.
Würde aber sicherheitshalber dem VdK beitreten (ca.40€/Jahr)und mich von dennen beraten lassen.

Ich meine für älter (58er) kommt die EU-Rente noch zum Tragen.

Der VdK hilft Dir schnell und sicherer und er wird ihn immer wieder brauchen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Zusammen,

die Eu-Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - kommt nicht mehr zur Anwendung es sei denn, daß ein Antrag auf EU-Rente im Jahr 2000 bzw.
bis spätestens Ende März 2001 gestellt wurde.

Die Rente wegen BU / EU wurde abgeschafft und durch die Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt (01.01.2001).
Für Versicherte die vor 1961 geboren wurden, gibt es eine Übergangsreglung - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsschutz - früher
BU-Rente. Der Versicherte hat Berufsschutz und ist nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen.

Im geschilderten Fall ist aber volle Erwerbsminderunsrente schon gegeben.

Gruß
 
Moin zusammen ;-)

hier ist mal der dafuer zustaendige Gesetzestext:

SGB VI § 240

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit


(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auch Versicherte, die

1.vor dem 2. Januar 1961 geboren und

2.berufsunfähig

sind.

(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
 
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