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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Harry56

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
15 Mai 2008
Beiträge
3
Hallo Forumsnutzer,

ich bräuchte mal Eure Hilfe bezüglich einer Frage zur "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit".

Ich bin 1952 geboren und habe nach Abitur und einer Lehre zur Industriekauffrau bis 1982 in diesem Beruf als Gruppenleiterin/Rechnungswesen gearbeitet. Dann habe ich wegen Kindererziehung aufgehört zu arbeiten. Mein Mann wurde dann aber Erwerbsunfähig und ich habe 1993 wieder Arbeit gesucht, aber in meinem Beruf nichts bekommen. Ich habe dann 1994 eine Vollzeitstelle als Pflegehelferin angenommen und bis jetzt durchgehend in diesem Beruf gearbeitet.

Aufgrund von psychischen Problemen kann ich laut Neurologin höchstens nur noch 5 Stunden pro Tag in diesem Beruf arbeiten. Zur Zeit bin ich noch krank geschrieben und mache im Oktober eine REHA.

Sollte ich den Rentenantrag schon jetzt Stellen oder erst die REHA abwarten?
Wie sieht das mit der Verweisung aus? Spielt mein erlernter Beruf da eine Rolle?
Oder heißt es hinterher ich könne als Pförtnerin arbeiten gehen?
Ich meine das ich bis dahin zwischen 56-57 Jahre alt bin und realistisch gesehen selbst so eine Stelle bei 3,5 Mio Arbeitslosen nicht kriegen werde.

Würde mich über eine Antwort sehr freunen...Grüße
 
Hallo Harry,

die Reha dient allein der Wiederherstellung "Deiner !Arbeitskraft" wie man so schön auf Amtsdeutsch sagt.
Was den Rentenantrag angeht müsste Dein Kostenträger (wahrscheinlich DRV) eine sogenannte MdE festlegen (die sagt so ungefähr aus wie weit "Du Einschränkungen" hast!
Auf dieser Entscheidung also mindestens 20 MdE wird Dir die DRV / BG ...
eine Rente berechnen.
Das heisst das ein Neurologe ein Gutachten schreibt und sagt OK xx MdE.
Sollte dies bei Dir schon passiert sein dann kannst "Du" direkt eine Antrag stellen.
Dann wird anhand Deines Einkommens (letzten Zeit) eine Teilrente errechnet!

Was Deinen Beruf angeht kann man Dich nicht so einfach als Pförtnerin einsetzen. vielleicht ermöglicht Dir dein jetziger Arbeitgeber eine Teilzeitstelle wo..?
Sollte es auch sonst keine Möglichkeit bestehen das "Du" eine andere Arbeit in dem ... bekommst würde ich an Deiner Stelle auch in den sauren Apfel beissen und als PförtnerIn arbeiten.
Da ist man zumindest ab und an mal unter Menschen und grübelt sich nicht .... .
Ich bin ein bisschen jünger als "Du" und habe bisher so ca.540 Bewerbungen geschrieben(innerhalb 5 j.). Es ist irgendwo schon nicht so gut wenn die sozialen Beziehungen sich teilweise auf zwei Worte beschränken mit der Vermieterin!

alles gute
mfg Joachim

PS ich kann im Moment nur mit einer Hand schreiben, ich hoffe man kann es lesen!
 
Hallo,

ich würde den Rentenantrag JETZT stellen, und zwar auf volle Erwerbsminderung ...

Wegen dem Berufsschutz bin ich mir unsicher ob der für den Beruf der Industriekauffrau gilt, da Du zu lange als Pflegehelferin gearbeitet hast, altersmäßig Ja, aber Pflegehelferin hat ja keine besonders qualifizierte Ausbildung ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo f..,

das mit der vollen Erwerbsminderungsrente habe ich auch einmal probiert, auf anraten eines Rentenberaters. Die DRV hat dies aber sofort abgelehnt weil ich ja noch ein paar Stunden arbeiten könnte!

Gruss Joachim
 
ach menno,

das Verhalten der DRV is klar .... nur dann muß man/frau halt weitermachen .... und bei ein paar Stunden arbeitsfähig muß geklärt werden wieviel Stunden und die Chance auf teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente besteht eben doch .... wenn ich nur teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente beantrage ... wird gekürzt und es gibt gar nix ... noch nicht mal mit viel Glück ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
So isses!

Antrag jetzt! stellen! Psychische Probleme bedingen nicht selten eine volle Erwerbsminderungsrente! Während/nach der z.Zt. geplanten Reha wird geprüft, ob eine Erwerbsminderung aus medizinischer Sicht vorliegt. Und damit dann nicht eine 6-monatige Wartezeit bis zum Einsetzen der EM-Rente eintritt, ist der rechtzeitige Antrag wichtig (s. auch § 101 Abs. 1 SGB VI =
googlen)! Selbst bei Anerkennung einer teilweisen Erwerbsminderung (3-6 Std. als tgl. Arbeitszeit werden immer wieder gern als möglich unterstellt, selbst wenn man auf dem Zahnfleisch kriecht), ist die derzeitige Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen, die selbst eine abstrakte Arbeitsmöglichkeit nicht mehr zuläßt! Hieraus ergibt sich dann i.d.R. eine volle Erwerbsminderungsrente!

Grüße von
Ingeborg!
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Also werde ich jetzt einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen.

Falls sich bei dem Gutachten auch herausstellt das ich nur noch 5 Stunden in der Pflege arbeiten kann, allerdings z.B als Mitarbeiterin im Call-Center noch voll arbeiten könnte, kann ich dann trotzdem die Rente wegen Berufsunfähigkeit für vor 1961 geborene kriegen oder muss ich mich arbeitslos melden und eine neue Stelle suchen oder würde das nur für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zutreffen?

Mein Arbeitgeber würde mir eine Teilzeitstelle anbieten, allerdings wäre das finanziell ohne Teilrente für uns kaum zu bewältigen.
 
Hallo Harry56!

Renten wegen Berufsunfähigkeit wurden zum 31.12.2000 durch Renten wegen Erwerbsminderung ersetzt!


Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen (Hinzuverdienstgrenze beachten).

Bei Arbeitslosigkeit gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung in eine dem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit als verschlossen, so daß keine Möglichkeit besteht, Einkommen aus einer Beschäftigung zu erzielen. In diesem Ausnahmefall wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt.

Ob Arbeitslosigkeit vorliegt, wird im Einzelfall von dem Rentenversicherungsträger festgestellt. Der Rentenversicherungsträger prüft bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gleichzeitig, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder Teilhabe am Arbeitsleben (bisheriger Begriff: berufliche Rehabilitation) in Betracht kommen.


Renten wegen voller Erwerbsminderung:

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können.

Voll erwerbsgemindert sind auch Menschen, die in besonderen Behinderteneinrichtungen versicherungspflichtig tätig sind und Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, während der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht entgegen (Hinzuverdienstgrenze beachten).


Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit:

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist eine SONDERREGELUNG für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz genießen.

Berufsunfähigkeit bedeutet, daß der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten.

Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die eine Stufe unter der Gruppe des bisherigen Berufs liegt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar. Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen.
(Aus: Erwerbsminderungsrente. Heute verlässlich für morgen. Die Rente. Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; A 261)

Grüße von
Ingeborg, die sich jetzt erst einmal CSI ansieht - also bis später!
 
Hallo Harry56!

Renten wegen Berufsunfähigkeit wurden zum 31.12.2000 durch Renten wegen Erwerbsminderung ersetzt!


Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen (Hinzuverdienstgrenze beachten).

Bei Arbeitslosigkeit gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung in eine dem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit als verschlossen, so daß keine Möglichkeit besteht, Einkommen aus einer Beschäftigung zu erzielen. In diesem Ausnahmefall wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt.

Ob Arbeitslosigkeit vorliegt, wird im Einzelfall von dem Rentenversicherungsträger festgestellt. Der Rentenversicherungsträger prüft bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gleichzeitig, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder Teilhabe am Arbeitsleben (bisheriger Begriff: berufliche Rehabilitation) in Betracht kommen.


Renten wegen voller Erwerbsminderung:

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können.

Voll erwerbsgemindert sind auch Menschen, die in besonderen Behinderteneinrichtungen versicherungspflichtig tätig sind und Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, während der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht entgegen (Hinzuverdienstgrenze beachten).


Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit:

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist eine SONDERREGELUNG für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz genießen.

Berufsunfähigkeit bedeutet, daß der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten.

Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die eine Stufe unter der Gruppe des bisherigen Berufs liegt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar. Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit steht dem Rentenanspruch nicht entgegen.
(Aus: Erwerbsminderungsrente. Heute verlässlich für morgen. Die Rente. Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; A 261)

Grüße von
Ingeborg, die sich jetzt erst einmal CSI ansieht - also bis später!
Tolle information danke
 
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