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Rente und Haftpflichvers.

maddin

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
2 Jan. 2007
Beiträge
5
hallo,
ich bin querschnittsgelähmt (100% sch.bh.)
habe eine versicherung die für mich den verdienstausfall zahlt.
nun will ich eine berufsunfähigkeitsrente beantragen.

gibt es da eine mindestrente?
muss die gegn.versicherung weiterhin dann die rentenbeiträge einzahlen?
zahlt die versichrung weiterhin die differenz zwischen verdinsausfall und rente?
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Hallo Maddin,
Wer sagt Dir, dass Du eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen sollst?
Wenn die Versicherung dafür leisten muß, kann wird es durch die Rente keinen Cent mehr Geld geben. Jeden Cent wird Dir die Versicherung von ihren Leistungen abziehen.

Warum soll die Allgemeinheit bezahlen, wenn eine Versicherung in der Pflicht ist?

Gruß von der Seenixe
 
hallo maddin,

wenn du unfallbedingt leistungen aus einer privaten bu-versicherung beziehst, wird dir dies nciht auf deinen von der haftpflichtversicherung gezahlten verdienstausfall angerechnet.

bsp: verdienstausfall 1000 euro
bu-rente privat 500 euro
gesamtleistungen 1500 euro

solltest du unfallbedingt leistungen aus der gesetzlichen rentenversicherung erhalten (z.b. bu-rente, wenn du vor dem 1.1.61 geboren bist), wird die bu-rente auf den von der versicherung gezahlten verdienstausfall angerechnet

bsp: vedienstausfall 1000 euro
verdienstausfall von versicherung 500 euro
bu-rente gesetzl 500 euro
gesamtleistungen 1000 euro

sehr vereinfacht dargestellt, aber es stimmt !

viel erfolg

tschüss

scooterplus

hall maddin,

nachtrag: die versicherung muss weiterhin deine vollen rentenbeiträge zahlen und zwar so, als hättest du nach dem unfall nicht aufgehört zu arbeiten. ergibt sich aus § 119 sgb X !
renten sind u.a. abhängig von deinen geleisteten beiträgen, sowohl privat als auch gesetzlich

tschüss

scooterplus
 
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