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Rente stornieren ?

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2006
Beiträge
313
Moin Moin Gemeinde,
wichtige frage: Kann man seine Rente stonieren/aussetzen lassen...... ich sage mal ca. 2 Jahre um zu testen ob ich wieder vollzeit arbeiten kann? Falls das nicht klappt dann wieder in Rente zu gehen?
Ich glaube sowas mal zu ohren bekommen zu haben bin mir aber nicht sicher.


Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,
sollte es eine Verletztenrente der BG sein, hält Dich diese nicht davon ab, wieder zu arbeiten. Bin natürlich kein Jurist, glaube aber dass Deine Idee nicht praktikabel ist. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck ,
ist keine BG Rente - DRV- Rente. Ja, könnte Probleme geben........

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe2007,

Dadurch, dass die Erwerbsminderungsrente solange "gezahlt" wird, ob in voller oder teilweiser Höhe, bis die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, läßt es sich regeln, die Rente "nicht mehr (ausgezahlt) zu bekommen". Es ist aber durchaus möglich, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung des EM-Rentners auch der Grundanspruch geprüft wird. Also Vorsicht!

Nach meiner Ansicht würde ich aber empfehlen, nicht gleich Vollzeit zu arbeiten. Leider überschätzen sich manche und müssen nach ein paar Wochen/Monaten die Arbeit wieder aufgeben. Gerade weil bei Dir eine Rente auf Dauer bewilligt wurde, bestehen doch einige Zweifel.

Aber verzichte NIE auf die EM-Rente. Das würdest Du einmal bitter bereuen.

Es ist ja wohl klar, dass die DRV Bund ihre Rentner darauf nicht aufmerksam macht. Im Rentenbescheid sind allerdings die Mitwirkungspflichten aufgeführt, die Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich zu melden und wann die Rente bei Hinzuverdienst zusteht.
Überprüfe, ob eine Teilzeitbeschäftigung PLUS Rente soviel weniger als eine Vollzeitbeschäftigung OHNE Rente? Außerdem hast Du bei Gewährung einer vollen EM-Rente auf Dauer evtl. einen Anspruch auf Grundsicherung.

Auch für eine volle EM-Rente gibt es gestaffelte Hinzuverdienstgrenzen; für die volle EM-Rente in VOLLER Höhe = 450,- EUR, dann gibt es noch die HZVG für eine 1/4-Rente, eine 1/2-Rente und eine 3/4-Rente. Für letztere (Teil-)Renten kannst Du die individuellen HZVG bei der DRV erfragen!

Wenn Du also eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 3 Stunden pro Tag bzw. mehr als 15 Std. pro Woche ausübst, wären die nexthöheren Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen, evtl. aber auch, ob die Beschäftigung auf Kosten der Restgesundheit geht. Evtl. stünde Dir dann nur noch eine teilweise EM-Rente zu. Ich kenne Dein von der DRV festgestelltes Leistungsvermögen nicht.

Zunächst solltest Du Dir die Hinzuverdienstgrenzen von der DRV Bund bestätigen lassen.

Ein Beispiel:
Angenommen, die HZVG für eine 3/4-Rente beträgt 700,- EUR, dann hättest Du zwar 1/4 Rente weniger, aber Du könntest bis brutto 700,- EUR dazuverdienen (entspricht in etwa dem Lohn bei einem Teilzeit-Job über 450,- EUR).


Gruß von der Seenixe
 
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