Hallo an Alle! Ein gutes Neues Jahr wuensch ich allen Usern!
Also ein Freund rief mich gestern an, ihm wurde der Unterschenkel amputiert. Er ist Diapetiker und bekommt eine Rente auf Minderung der Erwerbsfähigkeit. Gestern erhielt er ein Schreiben, er soll heute 12 Uhr eine REHA antreten! Ein weiteres Schreiben der Renterversicherung - ein Bescheid! Er hatte 2 REHAs beantragt... Beide wurden abgelehnt! Also im Bescheid steht folgendes....
Sehr geehrter Herr... auf Ihren antrag vom 13.12.2006 bewilligen wir Ihnen eine stationäre Leistung zur medizinischen REHA. (Aber es wurde kein weiterer Antrag gestellt) (Weiter unten dann.....
Nach Feststellung aus Anlass Ihres Rentenantrages besteht bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähikeit, die jedoch durch Leitungen zur Medizinischen REHA wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die bestehende Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit begründet einen anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung! Die Rente wird über den 30.11.2006 weiter gewährt und endet mit Ablauf des Monats der Beendigung Ihrer Leistung zur mediz. REHA. Auf die Rechtsnachteile gemäß § 66 SGB I, die Sie dem Merkheft für Leistungen zur mediz. REHA entnehmen könenne, wird besonders hingewiesen.
Jetzt kommen Hinweise zur An- und abreise - Entgeltfortzahlungen - Zuzahlungen - Ergänzende Bestimmunge - Allgemeine Hinweise - Zusätze - Ihr Recht ( Widerspruch Hinweise)
Sagt habt ihr so was schon mal gehört Ohne erneute gesundheitliche Prüfung die Rente weg?
schneipe
Also ein Freund rief mich gestern an, ihm wurde der Unterschenkel amputiert. Er ist Diapetiker und bekommt eine Rente auf Minderung der Erwerbsfähigkeit. Gestern erhielt er ein Schreiben, er soll heute 12 Uhr eine REHA antreten! Ein weiteres Schreiben der Renterversicherung - ein Bescheid! Er hatte 2 REHAs beantragt... Beide wurden abgelehnt! Also im Bescheid steht folgendes....
Sehr geehrter Herr... auf Ihren antrag vom 13.12.2006 bewilligen wir Ihnen eine stationäre Leistung zur medizinischen REHA. (Aber es wurde kein weiterer Antrag gestellt) (Weiter unten dann.....
Nach Feststellung aus Anlass Ihres Rentenantrages besteht bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähikeit, die jedoch durch Leitungen zur Medizinischen REHA wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die bestehende Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit begründet einen anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung! Die Rente wird über den 30.11.2006 weiter gewährt und endet mit Ablauf des Monats der Beendigung Ihrer Leistung zur mediz. REHA. Auf die Rechtsnachteile gemäß § 66 SGB I, die Sie dem Merkheft für Leistungen zur mediz. REHA entnehmen könenne, wird besonders hingewiesen.
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Sagt habt ihr so was schon mal gehört Ohne erneute gesundheitliche Prüfung die Rente weg?
schneipe