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Rente beantragen

Sille 67

Nutzer
Registriert seit
1 März 2008
Beiträge
8
Hallo,

kann mir jemand von Euch vielleicht sagen, ob ich mit meinen 30% vom Versorgungsamt auch schon Rente beantragen kann

Es läuft auch zur Zeit ein Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt.

Wünsche Euch allen frohe Ostern und gute Besserung.

Gruss Silke
 
Hallo Silke,

soviel ich weiß, interessiert es die Rentenversicherung nicht, wieviel dein GdB beträgt, weil die Rentenversicherung nach anderen Richtlinien urteilt, als das Versorgungsamt. So wurde es mir jedenfalls gesagt, als ich meinen Rentenantrag stellte.
Wenn du Rente beantragen möchtest, kann ich dir nur raten, es über einen Sozialverband, z.B. VDK, zu machen. Die haben mir sehr geholfen dabei.

LG
Andrea
 
Wie kann VDK behilflich sein? Wenn man den antrag schon gestellt hat, kann man trotzdem von VDK hilfe bekommen?
 
Hallo Hallo Hallo,
hier läuft schon wieder etwas falsch. Sille hat bei bei einem Verkehrsunfall als Beifahrerin eine Verletzung erlitten. Hat jetzt vom Versorgungsamt 30 % GdB bekommen und endlich auch die Gleichstellung bei der Arge beantragt. Wer soll ihr bitte für die 30 % GdB eine Rente zahlen
Bei Sille scheint mir bei der GdB von 30 % auch keine Erwerbsminderungsrente in Aussicht zu stehen. Was Sille eventuell durcheinander gebracht hat, ist die Tatsache, dass hier von MdE und Rente geschrieben wird und dies auch bei Verkehrsunfällen und auch bei 30% (MdE, GdB).
Dies trifft aber bei Sille nicht zu.
Der VdK ist ein Sozialverband und jeder mag sich auf den Seiten dieses Verbandes informieren. Bitte unterlaßt aber diese immerwährenden Hinweise. Erstens ist es nicht der einzige Verband, zweitens bekommt es langsam den Anschein der Schleichwerbung.

Gruß von der Seenixe
PS. ich persönlich werde weitere Hinweise konsequent löschen, da ein Link in der Linkseite reicht und wir keine Werbung für einzelne andere Einrichtungen betreiben oder uns vereinnahmen lassen.
 
Hallo ruediger,

ich kann den Sinn deines Links nicht nachvollziehen. Sille hat kein Problem mit der Höhe der GdB/MdE-Festsetzung oder der Abgrenzung zwischen GdB und MdE, sondern die Frage gestellt, ob sie jetzt Rente beantragen kann.
Inwieweit damit eine Erwerbsminderungsrente der DRV gemeint ist, wurde seitens Sille noch nicht geklärt, wobei ich mich nach den vorliegenden Infos der Einschätzung von Seenixe anschließe.

Bitte Leute, bringt in die einzelnen Threads im Sinne des Fragestellers nicht irrelevante oder verwirrende Aspekte mit rein. Bei Rückfragen können diese gerne an den Urheber gestellt werden, aber bitte keine Antworten auf ursprünglich gar nicht gestellte Fragen geben oder gar vom Thema abweichen! Und wenn ihr nur kreative Ideen zu einer Fragestellung habt, dann macht sie bitte als solche kenntlich. Ansonsten ist für den Fragenden kaum zu differenzieren, was auf fundiertem Wissen/Erfahrung und was auf Mutmaßung beruht.

Gruß
Joker
 
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