Hallo,
ich versuchs mal auf die schnelle und allgemein; die Frage, ob der Eigentümer des Pferdes haftet - bzw. präziser wofür er haftet - richtet sich danach, ob es sich bei dem Pferd um ein Luxuspferd oder ein Nutztier handelt. Bei ersterem haftet er (im Prinzip), bei letzterem nur sehr eingeschränkt. Bei letzterem müsste er nur nachweisen, dass er allgemeine Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Die Beurteilung hiervon hängt mehr oder minder davon ab, ob da sPferd - bzw der Verkauf des Pferdes - mit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dient.
Das ist jetzt so die allgemeine Linie, Details können natürlich die beurteilung des Einzelfalls verändern. Was hat Euner RA Euch erklärt ? Hat er eine generelle Haftung (Luxuspferd) bejaht ? Mit welcher Begründung lehnt die gegnerische Versicherung ab ?
So ganz allgemein kann ich Dir nur empfehlen, Deinen RA zu löchern und zu versuchen, alle Fragen mit ihm zu klären.
LG
Sabine