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Reitunfall

Auf welchem Niveau ritten denn die Vorreiter?
Waren es auch Kinder? Oder eher der erwachsene Profi?
Wie alt war das Pferd? Wie gut war es ausgebildet? Hatte es Turnierplatzierungen vorzuweisen, insbesondere unter Kindern z.B. in Reiterwettbewerben? Lief das Pferd im Schulbetrieb bereits unter Kindern? War es somit auch etwas unkontrollierte Hilfengebung gewohnt?
Wie gut, also auf welchem Niveau ritt Dein Sohn? Wie lange ritt Dein Sohn schon?

Dies sind alles Fragen, welche durchdacht werden müssen und welche weitere Hinweise darauf geben können, ob das Pferd wirklich Kinder und Anfänger geeignet war.

Sagen kann ein VK viel, aber es gibt ja eindeutige Fakten, die Kindertauglichkeit bestätigen oder eben nicht.

Wie war das Größenverhältnis von Reiter zu Pferd?

Also, mach wirklich für Dich und den Anwalt, der am besten selber Reiter sein sollte, eine Liste mit den Antworten auf all diese Fragen.

Den ein Pferd, das zwar vom Profi als leichtrittig anzusehen ist, muss noch lange nicht unter Kindern tauglich sein.
Wir hatten auch mal ein Pony, dass solange das Kind ruhig war und ordentlich ritt super artig war aber wehe der Reiter kreischte los oder fuchtelte mit den Armen, da ging der ab wie Schmitz Katze.

Kinder und anfängertaugliche Pferde müssen oft unter Kindern gegangen sein und dort ihre Eignung bewiesen haben, sonst ist o eine Aussage wie sie der VK gemacht hat einfach nicht möglich.

Gab es einen TÜV von dem Pferd? War es gesundheitlich wirklich ok? Oder gab es da doch Rückenprobleme?

Also Fragen über Fragen, die alle wichtig sind.

Lg astoria

@all
Pferd war 12 Jahre alt. Wurde von Kindern geritten. Vorreiter waren zwei Kinder. Einmal Kind vom VK und mein älteres Kind. Alles ok. Beide ritten auf E/A Level, würde ich sagen. (Darum auch etwa 40 min)
Mein Sohn ritt auch schon mehrere Jahre, Seriensieger in RWB und Dressurreiter WB. An dem Tag ohne Sporen und ohne Gerte!
Er hatte absolut keine klopfenden Schenkel und eine feine ruhige Hand.
Pferd war ein kleines WB, Sohn 10 Jahre alt. Größe war ok.

(Ansonsten hätte VK, auch RL, ja sicherlich was gesagt)

Das Pferd wurde in dem Stall regelmäßig von Kindern geritten. Soweit die Aussage vom VK. Es wurde ja nun auch als ausgesprochen kinder- und anfängergeeignet angepriesen, auch mit Fotos. Und auf was soll man sich als Kunde denn sonst verlassen bis zum ersten Termin?

Man kann ja schlecht jedes Pferd, was infrage kommt über Wochen beobachten. Ich habe da schon sehr sehr viel Sorgfalt walten lassen und viele Pferde nicht angeschaut nach den ersten Telefonaten, bzw beim ersten Besuch eben nicht beide Kinder reiten lassen, weil es einfach nicht passte.

Ich selbst komme aus dem Reitsport. Das bewußte Pferd war ja anfangs auch ok, bis es dann völlig unvermittelt losgaloppierte.
Einziger Punkt, den VK genannt hat: Es wären die Zähne noch zu machen. Da wäre ein Haken. Tja, aber das bedeutet ja nicht direkt, dass zu erwarten ist, dass das Pferd losspakt.

Ich weiß nicht, inwiefern eben die Eignung, oder eben nicht Eignung der Dreh- und Angelpunkt wird. Wir sind von einem braven Pferd ausgegangen und nicht von einem Durchgänger.
Ob bei der Nutztierthematik das eine Rolle spielt?

Interessant ist, das VK mit später sagte, dass man daraus gelernt hätte und jeden Interessenten erst mal an die Longe nimmt. hmhm...

Später haben wir übrigens ein anderes Pferd gekauft, mit dem beide Kinder heute sehr erfolgreich unterwegs sind, ebenfalls ein kleines WB, mit Pepp, aber 100 % ehrlich (geht Dr. Spr und VS bis A/L)

Ich hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet. (ihr immer mit dem Butter bei die Fische:D)

Aber irgendwie kommen dennoch recht wenig Ideen, wie man das ganze, eurer Meinung nach, angeht und was nun der entscheidende Punkt ist.

Dem Anwalt, den ich erreicht habe:D, habe ich das in allen Details mitgeteilt, inkl Fotos, VK Anzeigen etc.
Fristen werden nicht versäumt. Eine außerrgerichtliche Einigung hat die VS abgelehnt und eben dieses Gutachten beim VK erstellen lassen.

Und nun?
 
Hallo reiterlein,

es gibt noch ein paar Punkte, die mich stutzig machen.

Warum muss ein Kindergeeignetes Pferd 40 min, das ist sehr lange, vorgeritten werden. Hier hätten normal 2o min ausreichen müssen bzw. hätte Dein Sohn sich direkt drauf setzen können..

Auch die falsche Aussage des VK kann man für sich positiv verwenden.

Wenn dein Sohn nicht blutiger Reitanfänger war, warum muss er dann das Pferd an der Longe ausprobieren, wenn das Pferd totenbrav sein soll?

Warum werden dann Hilfszügel, wie Ausbinder, abgelehnt?

Schreib uns bitte doch noch mehr über die Leistungsstände von Pferd und Reiter zur besseren Beurteilung der Lage.

LG astoria

Einige Fragen habe ich oben schon beantwortet.

Ich denke auch, dass das Pferd eben nicht so geeignet war, wie es schien und uns vorgestellt wurde. Plus die Erwähnung, dass die Zähne noch gemacht werden müssen.

Die Zeit ergab sich einfach aus dem Vorreiten durch Kind vom VK, inkl Warmreiten und "Nachreiten" meines älteren Kindes.
Es mögen auch nur gute 30 min gewesen sein.

Longe wurde uns ja nicht vorgeschlagen, dass hat VK später erdichtet.

Hilfszügel kannte das Pferd nicht, darum sollten da keine benutzt werden.

Lg
 
Hallo,


nach dem was Du schreibst - gewerblicher Stall - wird vermutlich die Haftung ausgeschlossen werden wg. Nutztierhaltung. Der Eigentümer kann dann den Entlastungsbeweis - d.h. er weist nach, dass er die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen - führen (z,B. Pferd normalerweise brav, vorreiten lief gut, Sattel +Trense korrekt etc etc). Wenn er das kann, dann kannst Du m.M.n. sämtliche Ansprüche leider vergessen. Die Beweislast liegt allerdings dafür bei dem Eigentümer.

Wenn es in die Richtung geht, dann brauchen wir hier nicht mehr zu spekulieren sondern dann musst Du das mit Deinem RA klären. Hast Du einen RA, der sich in der Materie ein bisschen auskennt ?

Die Sachlage würde sich - zu Deinen Gunsten - entscheidend verändern, wenn es sich um ein Luxuspferd handelt. Dann würde der Eigentümer nämlich für sämtlich tierisches Verhalten (dazu gehört pferdetypisches Verhalten wie Bocken) haften, allenfalls könnte - falls Dein Sohn irgendetwas zu dem Unfall beigetragen hat - eine Mitschuld angerechnet werden.


Was schreibt denn nun genau die Gegenseite ? Wir können Dir nur mehr sagen, wenn Du >butter bei die Fische >gibst, wie man bei uns zu sagen pflegt.

Ich habe bei meinem eigenen, schweren Reitunfall aus genau den oben genannten Gründen auf eine Zivilklage verzichtet.

LG

Sabine

Tja, das Gutachten ist ein reines Gefälligkeitsgutachten. Es geht um die Haftung. Alles wäre "fein2 und sorgfältig gewesen.
Wie man das nach 1,5 Jahren noch feststellen kann, ist mir rätselhaft.

Einige Dinge sind falsch (Alter vom Pferd, Longe angeboten, Fotos weisen die falsche Stelle aus (klar, denn VK war nicht in der Halle).
Diese Sachverhalte habe ich alle meinem Anwalt erläutert und klargestellt.

...
 
Hallo reiterlien,

hast du Dich schon mal durchs Reitforum gewühlt? Da steht sehr viel zu Haftungsfragen in allen möglichen Variationen.
 
Was Du noch machen kannst: Geh in eine gut sortierte Bibliothek, am besten Uni mit Jura-Zweig und lies dir Kommentare zum §833 BGB durch. Manchmal findet man dort noch Ansatzpunkte.

Denn so wird es denke ich sehr schwer nachzuweisen, dass der Unfall bei Anwesenheit des VK in der Halle nicht passiert wäre.

Denn dies dürfte wohl wirklich der einzige Ansatzpunkt für eine Sorgfaltspflichtverletztung sein.

LG astoria
 
Was Du noch machen kannst: Geh in eine gut sortierte Bibliothek, am besten Uni mit Jura-Zweig und lies dir Kommentare zum §833 BGB durch. Manchmal findet man dort noch Ansatzpunkte.

Denn so wird es denke ich sehr schwer nachzuweisen, dass der Unfall bei Anwesenheit des VK in der Halle nicht passiert wäre.

Denn dies dürfte wohl wirklich der einzige Ansatzpunkt für eine Sorgfaltspflichtverletztung sein.

LG astoria

Und was ist mit der Eignung des Pferdes?
 
Hallo reiterlein,

vielleicht könnte man die Aussage das das Pferd keine Hilfszügel kannte, wo es doch 12 Jahre war, als Anlass nehmen, dass das Pferd nicht Kinder geeignet sein konnte.
Jedes artige Kinderpferd lässt sich ausbinden mit Ausbindern oder Dreieckszügeln. Wenn ein Pferd diese Hilfsmittel, welche man ja schon beim Anreiten oder auch beim Longieren benutzt nicht akzeptiert, denn nichts anderes heißt es ja wenn der VK sagt, das Pferd ist nicht mit Hilfszügeln reitbar, muss hier eine schwere Macke beim Pferd vorliegen. Hier kann man die Zähne wieder ins Spiel bringen, denn offenbar hatte das Pferd bei Druck auf dem Gebiss doch Schmerzen, was durchaus den Ausraster erklärt und das sich nicht wieder einfangen lassen. Denn Dein Sohn hat sicherlich die Zügel stark angenommen zum parieren, was dann dem Pferd wieder Schmerzen bereitet hat.

dies wäre eine logische kausale Kette.
Ob man damit Erfolg bei Gericht hat, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich finde es grob fahrlässig einen potentiellen Käufer mit dem Pferd alleine zu lassen. Gerade in Extremsituationen kann man so nicht adäquat reagieren.

Manche Pferde werden ja auch im Laufe der Arbeit immer eifriger und somit schwerrittiger. Auch dies könnte hier vorgelegen haben.

LG Astoria
 
Hallo,


ganz ehrlich, nachdem was Du schreibst, glaube ich nciht, dass Du gorssartige Chancen hast, dem halter eine Vernächlässigung der Sorgfaltspflicht (wir sind bei Nutzpferden) vorzuwerfen. Der wird sagen, er hat alles gemacht, was er konnte und als Beleg auch anführen, dass das Pferd die ersten 40 min gut ging.

Was Du brauchst, ist ein RA, der Dir vergleichbare Fälle und deren bewertung nennen kann. Nochmal, welche Einschätzung hat Dein RA geäußert ? Rät er zur Klage ?

LG

Sabine
 
Hallo reiterlein,

vielleicht könnte man die Aussage das das Pferd keine Hilfszügel kannte, wo es doch 12 Jahre war, als Anlass nehmen, dass das Pferd nicht Kinder geeignet sein konnte.
Jedes artige Kinderpferd lässt sich ausbinden mit Ausbindern oder Dreieckszügeln. Wenn ein Pferd diese Hilfsmittel, welche man ja schon beim Anreiten oder auch beim Longieren benutzt nicht akzeptiert, denn nichts anderes heißt es ja wenn der VK sagt, das Pferd ist nicht mit Hilfszügeln reitbar, muss hier eine schwere Macke beim Pferd vorliegen. Hier kann man die Zähne wieder ins Spiel bringen, denn offenbar hatte das Pferd bei Druck auf dem Gebiss doch Schmerzen, was durchaus den Ausraster erklärt und das sich nicht wieder einfangen lassen. Denn Dein Sohn hat sicherlich die Zügel stark angenommen zum parieren, was dann dem Pferd wieder Schmerzen bereitet hat.

dies wäre eine logische kausale Kette.
Ob man damit Erfolg bei Gericht hat, kann ich nicht beurteilen.
Aber ich finde es grob fahrlässig einen potentiellen Käufer mit dem Pferd alleine zu lassen. Gerade in Extremsituationen kann man so nicht adäquat reagieren.

Manche Pferde werden ja auch im Laufe der Arbeit immer eifriger und somit schwerrittiger. Auch dies könnte hier vorgelegen haben.

LG Astoria

Tja, so in der Art sehe ich das auch.
Einzige Ansatzpunkte sind m.E. nach:

Die Sorgfaltspflicht des VKs.
Die Eignung des Pferdes in Verbindung mit dem Hilfzügel und den Zähnen.
Wobei die Ausbinder abgelehnt wurden, weil Pferd das nicht kennen würde...

Sieht wohl schlecht aus.

Danke dir sehr für dein Mitdenken und deine Ideen!

Lg
 
Hallo,


ganz ehrlich, nachdem was Du schreibst, glaube ich nciht, dass Du gorssartige Chancen hast, dem halter eine Vernächlässigung der Sorgfaltspflicht (wir sind bei Nutzpferden) vorzuwerfen. Der wird sagen, er hat alles gemacht, was er konnte und als Beleg auch anführen, dass das Pferd die ersten 40 min gut ging.

Was Du brauchst, ist ein RA, der Dir vergleichbare Fälle und deren bewertung nennen kann. Nochmal, welche Einschätzung hat Dein RA geäußert ? Rät er zur Klage ?

LG

Sabine

Ja, wir sind bei Nutzpferden, aber nicht bei Tennisschlägern und es ging um eine ausgesprochene Eignung und Vermittlung für Kinder!
Darum denke ich hätte der VK schon anwesend bleiben müssen. Wenn das Pferd schon in den ersten 5 min abgespakt hätte, hätten meine Kinder gar nicht geritten.

Nein, ich brauche unsere RL danach nicht zu fragen. Das sind RL und keine Juristen und die waren auch nicht anwesend. Was sollen die denn dazu sagen?
Wie sollen die denn gar zur Klage raten?

Danke dennoch.

LG
 
Hallo,
na vielleicht schaut es nicht rosig aus, was die Haftung des Verkäufers anbelangt, aber wenn ich lese der Ihr eine private Unfallversicherung habt, aber da noch nichts unternommen habt. Da frage ich mich, wäre es nicht besser mal mit der PUV in Kontakt zu treten.
Denn schliesslich geht es um vielleicht bleibende Einschränkungen, eine PUV schließt man ja ab, um für solche Fälle abgesichert zu sein.
 
Hallo,


ich habe RA geschrieben, nicht RL. Mir fehlt nämlich die Einschätzung Deines Anwalts.

Und klar weiss ich, dass wir bei Pferdne und nciht bei tennisscchlägern sind. Aber der Gesetzgeber hat die Haftung bei Nutzpferden sehr, sehr weit gefasst. Da sist die Rechtslage. Der Halt r kann einen Entlastngsbeweis führen und genau darauf scheint e shinauszulaufen. Was Du brauchst, ist ein RA , der sich in ieser Materie auskennt und vergleichbare Fälle bei NUTZPFERDEN kennt. Damit Du eine Orientierung bekommst, wie dies ausgeurteilt worden ist. Hilfreich wäre ein Anwalt, der sich auf Pferderecht im weitesten Sinne spezialisiert hat. De rkann Dir nämlich sofort darlegen, wei Deine Chancen sind, weil er die einschlägige Rechtsprechung kennt und slebst ständig mit solchen Fällen zu tun hat. Wenn Du dagegen bei eine r- vielleicht renommierten aber nicht auf soetwas spezialsierten Kanzlei bist - dann wirst Du vermutlich nur wolkige Antworten bekommen. Deshalb mein dringender Rta; geh mit der Sache zu einer entsprechend spezialisierten Kanzlei und lass Dich dort beraten.

LG

Sabine
 
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