• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Reitunfall

Hallo,


ich versuchs mal auf die schnelle und allgemein; die Frage, ob der Eigentümer des Pferdes haftet - bzw. präziser wofür er haftet - richtet sich danach, ob es sich bei dem Pferd um ein Luxuspferd oder ein Nutztier handelt. Bei ersterem haftet er (im Prinzip), bei letzterem nur sehr eingeschränkt. Bei letzterem müsste er nur nachweisen, dass er allgemeine Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Die Beurteilung hiervon hängt mehr oder minder davon ab, ob da sPferd - bzw der Verkauf des Pferdes - mit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dient.

Das ist jetzt so die allgemeine Linie, Details können natürlich die beurteilung des Einzelfalls verändern. Was hat Euner RA Euch erklärt ? Hat er eine generelle Haftung (Luxuspferd) bejaht ? Mit welcher Begründung lehnt die gegnerische Versicherung ab ?

So ganz allgemein kann ich Dir nur empfehlen, Deinen RA zu löchern und zu versuchen, alle Fragen mit ihm zu klären.

LG

Sabine

Ich denke, du bist schon auf der richtigen Spur. Es handelt sich um einen kleinen Verkaufsstall, sprich es ist ein gewerbliches Thema.
Da aber der VK während des Reitens die Reithalle verlassen hat, ist das m.E. nach schon eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Ja, beim dem RA bin ich emsig, leider ohne großen Eindruck zu hinterlassen.
 
Was sicherlich auch noch eine Rolle spielt ist, warum das Pferd ausflippte? Gab es einen äußeren Anlass wie ein anderes bockendes Pferd, eine zuschlagende Bandentür oder so etwas, oder bockte es einfach so los.

Wenn in der Verkaufsanzeige stand, besonders für Kinder geeignet und das Pferd ohne äußeren Anlass losbockte, wird hier sicherlich der Verkäufer wegen falschen Angaben haften müssen.

Es könnte aber auch sein, dass derjenige, der eben durch sein unbedachtes Verhalten das Pferd erschreckt hat eine Mitschuld hat.

Ist Dein Sohn mit Sporen geritten? War es eine Stute, die vielleicht etwas kitzelig ist?

Wie alt war das Pferd?

Je mehr Fakten Du uns gibst um so besser können wir helfen.

LG astoria

Also es gab keinen ersichtlichen Grund. Wir waren allein in der Halle, Pferd war bei beiden Vorreitern brav ca 40 min gelaufen.
Und wurde ja auch als ausgesprochen kindergeeignet beworben. Genau über diese Eignung habe ich lange mit dem VK gesprochen, bevor wir einen Termin gemacht haben.
Die besonders gewissenhafte Auswahl für Kinder wird/wurde auch immer auf der HP beworben.
Mein Sohn hat keine Galopphilfe gegeben, ritt ohne Sporen und Gerte, Pferd war an sich entspannt, rannte dennoch los und lies sich mit normalen Mitteln nicht mehr durchparieren.
Ich hatte noch nach Hilfszügel gefragt, vor dem Reiten, aber die wurden abgelehnt durch VK.

Zu diesem Thema gibt es dann auch noch eine falsche Aussage vom VK, dass wir das Reiten an einer Longe abgelehnt hätten. Einfach falsch. Diese Frage wurde nie gestellt. (leider!)

Macht das ganze denn überhaupt Sinn zu verfolgen? Mit welchen Werten kann man denn da kalkulieren? Für ganz kleines Geld würde sich ja der ganze Aufwand wirklich nicht lohnen.

LG
 
Hallo reiterlein,

was hast Du mit einer Unfallmeldung (zwar sehr sehr spät, aber mit Erklärung) zu verlieren?

Ich würde es wenigstens versuchen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Reiterlein,

ich sehe es auf den ersten Blick nicht so, dass es eine Verletzung der Sorgfaltspflicht war, dass der Besitzer die Halle verlassen hat.

Hättet Ihr das Pferd gekauft, dann wäre doch auch nicht mehr der Besitzer dabei.

Es ist schon richtig, ein Pferd zum ersten Mal in der Halle zu testen. Der nächste Schritt wäre dann wieder ein Test auf dem Außenplatz und zuletzt ein Geländeritt gewesen.

Wie andere schon gefragt haben, gibt es eine Ursache warum das Tier durchgegangen ist? Zugeschlagene Tür, Dein Sohn trug Sporen und das Pferd ist diese noch nicht o. nicht gewohnt, Dein Sohn hat noch unruhige Beine, etc.?

Wie alt war denn das Pferd, bzw. wie erfahren?

Was hat das Pferd für eine Vorgeschichte?

Evtl. kommt man auch mit diesen Ansätzen weiter.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,
da wird jedoch die Frage aufkommen, hätte er Verkäufer das bei seiner Anwesendheit vermeiden können?

Gute Frage, generell ist es aber schon so, dass man als RL oder eben VK besonders in dieser speziellen Situation anwesend ist.

Ja, ich denke, ein RL/VK der das Tier gut kennt, kann da schon einwirken mit der Stimme oder eben dem Reiter Kommandos geben, die dieser dann umsetzt.
Zumindest versuchen hätte man es können. Inwieweit eine Situation mit einem Tier anders verlaufen wäre, kann niemand sagen.

Ehrlich gesagt verstehe ich auch die Falschaussage des VK nicht, denn das Tier hatte ja eine Versicherung. Nehmen die denn im Falle eines Fehlverhaltens des VK Regress?

LG
 
Auf welchem Niveau ritten denn die Vorreiter?
Waren es auch Kinder? Oder eher der erwachsene Profi?
Wie alt war das Pferd? Wie gut war es ausgebildet? Hatte es Turnierplatzierungen vorzuweisen, insbesondere unter Kindern z.B. in Reiterwettbewerben? Lief das Pferd im Schulbetrieb bereits unter Kindern? War es somit auch etwas unkontrollierte Hilfengebung gewohnt?
Wie gut, also auf welchem Niveau ritt Dein Sohn? Wie lange ritt Dein Sohn schon?

Dies sind alles Fragen, welche durchdacht werden müssen und welche weitere Hinweise darauf geben können, ob das Pferd wirklich Kinder und Anfänger geeignet war.

Sagen kann ein VK viel, aber es gibt ja eindeutige Fakten, die Kindertauglichkeit bestätigen oder eben nicht.

Wie war das Größenverhältnis von Reiter zu Pferd?

Also, mach wirklich für Dich und den Anwalt, der am besten selber Reiter sein sollte, eine Liste mit den Antworten auf all diese Fragen.

Den ein Pferd, das zwar vom Profi als leichtrittig anzusehen ist, muss noch lange nicht unter Kindern tauglich sein.
Wir hatten auch mal ein Pony, dass solange das Kind ruhig war und ordentlich ritt super artig war aber wehe der Reiter kreischte los oder fuchtelte mit den Armen, da ging der ab wie Schmitz Katze.

Kinder und anfängertaugliche Pferde müssen oft unter Kindern gegangen sein und dort ihre Eignung bewiesen haben, sonst ist o eine Aussage wie sie der VK gemacht hat einfach nicht möglich.

Gab es einen TÜV von dem Pferd? War es gesundheitlich wirklich ok? Oder gab es da doch Rückenprobleme?

Also Fragen über Fragen, die alle wichtig sind.

Lg astoria
 
Was auch noch wichtig ist, wie groß ist Eure Vorkenntnis in Sachen Pferde? Reitet ihr selber? Wenn ja, dann ist das alleine lassen durch den VK anders zu beurteilen, als wenn ihr totale Laien seid und keine Erfahrungen mit derartigen Situationen habt.

Außerdem kann man als guter Reiter beim Vorreiten schon sehen, wo es Probleme geben könnte. Das kann man als Laie nicht.

Also wirklich jedes einzelne Detail kann hier wichtig sein um die Haftungsfrage beantworten zu können.

LG astoria
 
Hallo,


nach dem was Du schreibst - gewerblicher Stall - wird vermutlich die Haftung ausgeschlossen werden wg. Nutztierhaltung. Der Eigentümer kann dann den Entlastungsbeweis - d.h. er weist nach, dass er die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen - führen (z,B. Pferd normalerweise brav, vorreiten lief gut, Sattel +Trense korrekt etc etc). Wenn er das kann, dann kannst Du m.M.n. sämtliche Ansprüche leider vergessen. Die Beweislast liegt allerdings dafür bei dem Eigentümer.

Wenn es in die Richtung geht, dann brauchen wir hier nicht mehr zu spekulieren sondern dann musst Du das mit Deinem RA klären. Hast Du einen RA, der sich in der Materie ein bisschen auskennt ?

Die Sachlage würde sich - zu Deinen Gunsten - entscheidend verändern, wenn es sich um ein Luxuspferd handelt. Dann würde der Eigentümer nämlich für sämtlich tierisches Verhalten (dazu gehört pferdetypisches Verhalten wie Bocken) haften, allenfalls könnte - falls Dein Sohn irgendetwas zu dem Unfall beigetragen hat - eine Mitschuld angerechnet werden.


Was schreibt denn nun genau die Gegenseite ? Wir können Dir nur mehr sagen, wenn Du >butter bei die Fische >gibst, wie man bei uns zu sagen pflegt.

Ich habe bei meinem eigenen, schweren Reitunfall aus genau den oben genannten Gründen auf eine Zivilklage verzichtet.

LG

Sabine
 
Hallo reiterlein,

Macht das ganze denn überhaupt Sinn zu verfolgen? Mit welchen Werten kann man denn da kalkulieren? Für ganz kleines Geld würde sich ja der ganze Aufwand wirklich nicht lohnen.

Für mich würde hier nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund stehen, sondern dein Sohn, er ist noch jung und du schreibst ja auch von einer Verkürzung des Armes, also könnten hier später schon Probleme auftauchen, im Berufsleben z.B.
Also geht es im Moment nicht um eine gewisse Summe X, sondern um die gesundheitliche Zukunft deines Sohnes, auch darum wer die Kosten für spätere Behandlungen zu übernehmen hat. Und und und........
Es lohnt sich auf jeden Fall zu kämpfen, was du heute für deinen Sohn nicht aufgreiffst, kann er später als Erwachsener nicht mehr einfordern.

Das trifft auch für die PUV zu, hier helfen vielleicht auch Schriftstücke der behandelnden Ärzte. Nicht locker lassen und eventl. das Ganze gleich übern Anwalt laufen lassen - aber über einen der erreichbar ist.

Der RA ist schwer zu erreichen. Auf die Frist habe ich noch mal aktuell hingewiesen, hoffe aber, dass da alles notwendige läuft
Die Hoffnung stirbt zuletzt.....

LG
Gitti
 
Hallo reiterlein,

es gibt noch ein paar Punkte, die mich stutzig machen.

Warum muss ein Kindergeeignetes Pferd 40 min, das ist sehr lange, vorgeritten werden. Hier hätten normal 2o min ausreichen müssen bzw. hätte Dein Sohn sich direkt drauf setzen können..

Auch die falsche Aussage des VK kann man für sich positiv verwenden.

Wenn dein Sohn nicht blutiger Reitanfänger war, warum muss er dann das Pferd an der Longe ausprobieren, wenn das Pferd totenbrav sein soll?

Warum werden dann Hilfszügel, wie Ausbinder, abgelehnt?

Schreib uns bitte doch noch mehr über die Leistungsstände von Pferd und Reiter zur besseren Beurteilung der Lage.

LG astoria
 
Top