Während des Reitunterrichts stürzte ich vom (Reitschul-)Pferd auf Gesäß und zog mir die Verletzung der Wirbelsäule zu. Ich war mit der Reitlehrerin alleine in der Reithalle. Dieser Reitunterricht lief ausschließlich an der Lounge ab. In diesem Unterricht saß ich zum ersten Mal auf dem Pferd von dem ich fiel.
Bis zum Reitunfall hatte ich ca. 10 Reitstunden gehabt (also Anfängerin).
Ca. 10 Min. für die Gewöhnung an das neue Pferd und anschließender Trab liefen einwandfrei. Es folgte ein Vorschlag der Lehrerin zu Galoppieren, worauf ich sie hingewiesen habe, dass mir diese Pferdegangart neu ist und ich eingewiesen werden möchte. Nach kurzer Einweisung und den ersten 2 Galoppschritten flog ich vom Pferd runter und zog mir den Kreuzbeinbruch zu.
Reitlehrerin schlug mir vor den Krankenwagen zu rufen, ich wollte jedoch von alleine auf die Beine kommen (ohne Krankenwagen). Nach ca. 10 bis 15 Min. stand ich auf den Beinen (hatte jedoch höllische Schmerzen) und verabschiedete mich von der Lehrerin mit den Worten "ich halte sie auf dem Laufenden bzgl. meines Befindens oder evtl. der Verletzung". 2 Tage später meldete ich meinen Krankenhausaufenthalt + meine Diagnose der Reitlehrerin.
Die Heilungsdauer wird wahrscheinlich die 6 Wochen (während der der Arbeitgeber zahlt) übersteigen + diverse Physiotherapien/Krankengymnastik werden anschl. in Ansprung zu nehmen sein.
Meine Frage:
Können Kosten für den Krankenhausaufenthalt (Patientenbeitrag), für Medikamente (Schmerzmittel + Wirbelsäulenstabilisierende Corsage), für Krankengymnastik, sowie Gehaltsverlust (Gehalt nach Übernahme der Zahlung nach 6 Wochen durch die Krankenversicherung nur noch ca. 65 %) beim Reitverein geltend gemacht werden?
Kann mir jemand diesbzgl. die Auskunft geben?
Für die Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus.
Bis zum Reitunfall hatte ich ca. 10 Reitstunden gehabt (also Anfängerin).
Ca. 10 Min. für die Gewöhnung an das neue Pferd und anschließender Trab liefen einwandfrei. Es folgte ein Vorschlag der Lehrerin zu Galoppieren, worauf ich sie hingewiesen habe, dass mir diese Pferdegangart neu ist und ich eingewiesen werden möchte. Nach kurzer Einweisung und den ersten 2 Galoppschritten flog ich vom Pferd runter und zog mir den Kreuzbeinbruch zu.
Reitlehrerin schlug mir vor den Krankenwagen zu rufen, ich wollte jedoch von alleine auf die Beine kommen (ohne Krankenwagen). Nach ca. 10 bis 15 Min. stand ich auf den Beinen (hatte jedoch höllische Schmerzen) und verabschiedete mich von der Lehrerin mit den Worten "ich halte sie auf dem Laufenden bzgl. meines Befindens oder evtl. der Verletzung". 2 Tage später meldete ich meinen Krankenhausaufenthalt + meine Diagnose der Reitlehrerin.
Die Heilungsdauer wird wahrscheinlich die 6 Wochen (während der der Arbeitgeber zahlt) übersteigen + diverse Physiotherapien/Krankengymnastik werden anschl. in Ansprung zu nehmen sein.
Meine Frage:
Können Kosten für den Krankenhausaufenthalt (Patientenbeitrag), für Medikamente (Schmerzmittel + Wirbelsäulenstabilisierende Corsage), für Krankengymnastik, sowie Gehaltsverlust (Gehalt nach Übernahme der Zahlung nach 6 Wochen durch die Krankenversicherung nur noch ca. 65 %) beim Reitverein geltend gemacht werden?
Kann mir jemand diesbzgl. die Auskunft geben?
Für die Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus.