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Reitunfall / Verletzung der Wirbelsäule bzw. Kreuzbeinfraktur

nueve

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Feb. 2013
Beiträge
7
Während des Reitunterrichts stürzte ich vom (Reitschul-)Pferd auf Gesäß und zog mir die Verletzung der Wirbelsäule zu. Ich war mit der Reitlehrerin alleine in der Reithalle. Dieser Reitunterricht lief ausschließlich an der Lounge ab. In diesem Unterricht saß ich zum ersten Mal auf dem Pferd von dem ich fiel.
Bis zum Reitunfall hatte ich ca. 10 Reitstunden gehabt (also Anfängerin).
Ca. 10 Min. für die Gewöhnung an das neue Pferd und anschließender Trab liefen einwandfrei. Es folgte ein Vorschlag der Lehrerin zu Galoppieren, worauf ich sie hingewiesen habe, dass mir diese Pferdegangart neu ist und ich eingewiesen werden möchte. Nach kurzer Einweisung und den ersten 2 Galoppschritten flog ich vom Pferd runter und zog mir den Kreuzbeinbruch zu.
Reitlehrerin schlug mir vor den Krankenwagen zu rufen, ich wollte jedoch von alleine auf die Beine kommen (ohne Krankenwagen). Nach ca. 10 bis 15 Min. stand ich auf den Beinen (hatte jedoch höllische Schmerzen) und verabschiedete mich von der Lehrerin mit den Worten "ich halte sie auf dem Laufenden bzgl. meines Befindens oder evtl. der Verletzung". 2 Tage später meldete ich meinen Krankenhausaufenthalt + meine Diagnose der Reitlehrerin.
Die Heilungsdauer wird wahrscheinlich die 6 Wochen (während der der Arbeitgeber zahlt) übersteigen + diverse Physiotherapien/Krankengymnastik werden anschl. in Ansprung zu nehmen sein.
Meine Frage:
Können Kosten für den Krankenhausaufenthalt (Patientenbeitrag), für Medikamente (Schmerzmittel + Wirbelsäulenstabilisierende Corsage), für Krankengymnastik, sowie Gehaltsverlust (Gehalt nach Übernahme der Zahlung nach 6 Wochen durch die Krankenversicherung nur noch ca. 65 %) beim Reitverein geltend gemacht werden?
Kann mir jemand diesbzgl. die Auskunft geben?
Für die Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus.
 
Hallo Nueve,

Reitvereine haben eine Unfallversicherung (Haftpflichtversicherung und BG-Versicherung).

Halte mal Rücksprache mit Deiner Reitlehrerin.

Ich denke aber, hier wird noch ein anderes Mitglied schreiben, welches wesentlich mehr Ahnung hat.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,


ich versuche es mal in Kurzform; bei der Haftung des Reitpferdes gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten, nämlich das Luxuspferd - volle Haftung durch den Eigentümer, egal was das Pferd macht oder die eingeschränkte Haftung des Nutzpferdes, bei dem der Eigentümer eine Entlastung von der Haftung durchführen kann, wenn er nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt im Ungang etc hat walten lassen und es trotzdem zu einem Schaden gekommen ist.

Bei einem Pferd, dass im Reitschulbetrieb ausschliesslich geht, wird man wohl von einem Nutzpferd ausgehen. Das bedeutet, dass ein Entlastungsbeweis geführt werden könnte. Bei Dir kommt aber noch die Frage des Reitunterrichts hinzu. Hier wird sicherlich auch die Frage sein, ob man einen Anfänger nach wenigen Stunden schon galoppieren lassen muss bzw. ob dies eine Sorgfaltspflichtsverletzung des Reitlehrers darstellt.

Ich empfehle Dir, mit Deinem Fall zu einem Anwalt zu gehen , da man hier im Internet für so etwas nur Anregungen erhalten kann aber keine fundierte Rechtsberatung. Such Dir einen Anwalt, der auch ein bisschen in Reiterkreisen bekannt ist und entsprechende Fälle bearbeitet. Und dann lass Dich ausführlich beraten so dass Du auf der Grundlage dann weitere Entscheidungen treffen kannst.

Viel Erfolg !

LG

Sabine
 
Hallo Nueve,

gut, dass du hergefunden hast, herzlich willkommen!

Wenn es ein ordentlich geführter Reitstall, oder Reitschule ist, besteht eine Haftpflicht für die Schulpferde und den Unterricht.

Ich hoffe Isländer meldet sich hier morgen, wenn nicht schick ich ihm eine PN- er kennt sich mit Pferd und Recht aus.

Hab bitte etwas Geduld!

LG
Aramis
 
Mein Bruder ist Reitstallbesitzer.

Der Reitstall ist für jeden Schaden, der einem anderen ensteht, haftbar.

Jeder Reitverein ist versichert.

Ich würde dem Verein schriftlich über den Unfall informieren und dabei direkt wegen der Versicherung anfragen.
 
Die Haftung des Reitvereins tritt nicht automatisch ein. Man haftete zwar für Pferde als Halter , kann aber bei Nutzpferden einen Entlastungsbeweis führen. Wenn einem dieses gelingt, haftet man nicht (mehr) oder nur einegschränkt.

Wenn der Reitverein seine Pferde aus wirtschaftlichen Gründen vermietet - Nutzpferde ! - dann kann er einen Entlastungsbeweis führen sprich er muss dann nachweisen, dass er die im Verkehr erforderlcihe Sorgfalt (entsprechende Ausrüstung des Pferdes, korrekter Umgang etc) hat walten lassen. Sollte dies der Fall hier sien, dann entsteht nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf Haftung gegenüber dem Verein. Meiner Meinung nach entsteht der Anspruch am ehesten gegen die Reitlehrerin, aber auch hier muss der Einzelfall genau angeschaut werden sprich das Verhalten der Reitlehrerin. Es kann da versucht werden, ein Mitverschulden des Unfallopfers herzustellen.

Man muss sich bei diesen Fällen wirklich das "Kleingedruckte" genau anschauen . Deshalb noch mal mein rat; lass Dich von einem kometenten RA beraten.

LG

Sabine
 
Hallo Nueve, hallo Kasandra, hallo Sabine,

den Isländer habe ich ne PN geschrieben, er wird sich bestimmt bald melden!

@Nueve, deiner privaten Unfallversicherung hast Du den Unfall gemeldet?

Ich hoffe du steigst wieder aufs Pferd?

LG
Aramis
 
Hallo Nueve

was Aramis schreibt ist richtig. Sofort wenn bei Dir alles ausgeheilt ist, ab auf ein Pferd. Sonst ist es vorbei und die Angst hat Dich im Griff.

Aus Deinen Bericht, meine persönliche Meinung, bitte nimm es mir nicht übel -
ich weiß jetzt nicht wie alt Du bist, aber es gibt sicherlich auch Dinge die mit dem Alter zu tun haben (sprich mehr Ängstlichkeit als ein Kind o. Jungendlicher), ist die 3. Gangart = Galopp keine besonders schwierige Gangart.

Wahrscheinlich bist Du mit der Fliehkraft an der Longe nicht so recht klar gekommen, aber ein kontrollierter Galopp ist eigentlich nicht schwierig.

An der Longe werden die Gangarten trainiert um dann später dieses ohne Longe als Basis zu können. Klar, alles muss dann ohne Longe noch ausgearbeitet werden vom Reiter. Ruhige Hand, ruhige Beine, die richtigen Hilfen etc.

Den Galopp müsstest Du ja auch später ohne Longe schaffen. Die Longe bietet Dir als Reiter ja nur die Möglichkeit sich auf Dich zu konzentieren und die Hilfen nicht geben zu müssen.

Der Zeitpunkt hätte bzw. musste irgendwann kommen, dass Du auch versuchst den Galopp zu sitzen.

Verstehe mich jetzt nicht falsch, ich will Dir nicht die Schuld zuschieben, aber ich sehe es so, beim Reiten muss man auch mit unsanften Abstieg rechnen. Immer!

Natürlich ist eine Fraktur bitter.

Mir ging es auch so, ein Pferd hatte mich mal im Galopp verloren. Es war definitiv meine Schuld. Hatte mir den Po und Steiß massiv geprellt. Bin sofort wieder auf das Pferd um überhaupt keine Ängste aufkommen zu lassen. Klar der Po ging nicht mehr in den Satttel vor Schmerzen, ich blieb im "leichten Sitz" und habe meine Lektion noch zu Ende gebracht.

Danach war leider ein paar Wochen nix mit reiten, weil ich nicht sitzen konnte.

Dir wünsche ich gute Heilung und wieder neuen Mut auf ein Pferd zu steigen.

Viele Grüße

Kasandra
 
OT: Kasandra, so und nicht anders!

Aber bitte Nueve, nur wenn du es so willst! Nur wenn du Pferde magst , nicht für irgendwen anderes!
Ansonsten gibt es harmlosere Hobbys ;-)

LG
Aramis
 
Stimmt Aramis,

es gibt sonst harmlosere Hobbies.

Leider ist es so beim Reitsport; no risk no fun.

Die Tiere sind groß und ein durchschnittliches Reitpfert liegt bei 600 kg.

Sie sind definitiv stärker, auch wenn sie es bewußt nicht ausnutzen.

Beim Reiten ist es so, man kann es nie. Man lernt nie aus und ist so gesehen ewiger Schüler.

Sattelfest sein ist schon ein großes Ziel.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

na, und weil es eben immer ein Risiko beim Reiten gibt, ist die Haftungsfrage auch kompliziert. Ich habe das alles intensiv geprüft als ich wegen meines eigenen schweren Reitunfalls Regressansprüche geprüft habe. Wenn es dem Threadertseller ernst ist, sollte er wirklich einen Anwalt aufsuchen. Möglichst einen, der sich in der Rechtsprechung zu der Haftung im Reitunterricht auch ein bisschen auskennt. Es wird nämlich auf die Frage auf die Frage hinauslaufen, ob die Reitlehrerin ihrer Sorgfaltspflicht genügt hat. Wenn das Pferd ein Anfängerpferd war und nicht wild losgebockt hat sondern einfach nur galoppiert ist, dann sehr ich da keine Sorgfaltspflichtsverletzung. Es ist nämlich durchaus üblich, nach 10 Longeneinheiten ein kleines Galöppchen zu machen. Aber das muss wirklich im Einzelfall genau angeschaut werden.


Zum Reiten an sich; ich reite, seit ich 5 Jahre alt bin und ich bin - vor allem als Jugendliche - unzählige Male vom Pferd gefallen. Reiten ist in der Hinsicht ein sehr gefährlicher Sport, dass muss einem klar sein. Reiten sollte man - m.M.n. ! - nur, wenn man wirklich für Pferde "brennt". Man muss eben auch bereit sein, sehr viel Geld, Zeit und Arbeit zu investieren und mehr als einmal auch die Zähne zusammenbeissen. Ich empfehle niemandem mehr diesen Sport, weil man ihn eben nicht "halb" ausführen kann. Für mich selbst war immer klar , dass ich auch nach meinem Sturz mit den 5 gebrochenen Wirbeln wieder aufsteige. Die haben mich alle im Krankenhaus milde belächelt, aber ich sass 10 Monate später wieder im Sattel- diesmal aber mit Sicherheitsweste. Ausser meinen Reiterfreunden hält mich natürlich der Rest meiner Bekannten für völlig verrückt.

LG

Sabinr
 
Auch ich muss mich jetzt mal als Pferdeverrückte outen :D

Aber ich kann nicht behaupten, dass Reiten ein gefährlicher Sport ist.
Man muss nur die Risiken kennen und sie dann weitestgehend vermeiden. Dabei muss man nicht auf Spaß verzichten!
Ich hatte in 40 Jahren Pferde nur einen schwereren Sturz (Verdacht auf Gehirnerschütterung und Schulterprellung) und ich reite fast täglich und früher auch oft mehrere Pferde am Tag.
Ich besitze das Reitabzeichen Klasse III, und bin einige Jahre viel gesprungen. Auch habe ich zahlreiche Pferde eingeritten. Selbst da ist nichts weiter passiert außer ein paar Prellungen.

Und ich erteile auch Unterricht. Und bei mir galoppiert kein Anfänger, wenn er noch Angst hat, denn dann ist ein Sturz vorprogrammiert, weil der Reiter sich fest macht und durch den Schwung des Pferdes aus dem Sattel katapultiert wird.
Und ein erwachsener normaler Anfänger kann in der Regel nicht nach 10 Stunden galoppieren!
Bei sportlich begabten Kinder sieht das anders aus. Die haben mehr Bewegungsgefühl und denken nicht so darüber nach was sie machen, je älter man wird, desto mehr steht einem der Kopf der Losgelassenheit entgegen als Anfänger.

Daher mal eine Frage an Nueve : Was hast Du in den ersten Reitstunden schon alles gemacht? Traben ohne Bügel? Freihändiges Reiten?

Denn aus dem, was du bereits konntest, kann man dann ablesen, ob du schon reif für einen ersten Galopp warst , oder eben noch mit dir selber und deinem Gleichgewicht und dem Erfühlen der Bewegung des Pferdes und dem lockeren! Mitschwingen beschäftigt warst.
Denn wenn das im Trab ohne Bügel, freihändig nicht klappt, ist ein Galopp eigentlich regelmäßig mit einem Abgang vom Pferd verbunden.

LG
astoria
 
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