Grüß Dich, Nueve,
ich bin ein alter Reitersmann und Anwalt, also sehen wir mal:
Unterscheide: (A) Die Haftpflichtversicherung des Vereines für das Pferd und
(B) Die Sportunfallversicherung des Landessportverbandes.
(A) Pferdehaftpflichtversicherung:
Diese Versicherung stellt den Verein als Halter des Pferdes von allen Ansprüchen frei, die Du gegen den Verein aufgrund des Unfalles haben magst. Das macht der Verischerer dadurch, dass er (hoffentlich) zahlt. Ob er zahlen muss, richtet sich danach, ob der Verein zahlen muss und/oder die Reitlehrerin. Anders als beim Auto, ist nicht gesagt, dass ein Pferd versichert sein muss. Es wäre aber sehr, sehr dumm, wenn ein Reitverein seine Pferde nicht versichern würde. Denn dann würde der Vorstand seinen Kopf in die Schlinge stellen. Ich glaube nicht, dass ein Verein so einen Wahnsinn macht.
Muss der Verein haften? Dazu unten.
(B) Die Sportunfallversicherung:
Viele Reitvereine sind Mitglied des Landessportverbandes. Dieser hat -zumindest der in Bayern- eine private Unfallversicherung. Diese funktioniert nach den gleichen Regeln wie eine private UNfallverischerung, die Du vielleicht abgeschlossen hast. ACHTUNG: Frist für Invaliditätsbescheinigungen: 15 Monate ab Unfall.
Zurück zur Haftpflichtversicherung: Für was muss der Verein aufkommen? Nur dann, wenn der Verein haftet, spingt die Haftpflichtverischerung ein.
(a)
Das Pferd des Vereines ist, wie oben richtig erkannt wurde, ein Nutztier. Es wird dem Halter einfach unterstellt vom Gesetz, dass er den Unfall verschuldet hat und dass er deshalb haftet. Wenn es dem Verein nicht passt, dann ist er verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, dass er unschuldig ist. Gelingt ihm nicht, das Gericht davon zu überzeugen, so verliert der Verein den Prozess.
(b)
Was macht man im Prozess, wenn der Reitverein die Reitlehrerin als Zeugin aufbietet dafür, dass sie alles richtig gemacht hat? Dann verklagt man die Reitlehrerin mit, dann kann sie nicht mehr Zeugin sein.
(c)
Das, was bei (a) steht, gilt nicht, wenn der Geschädigte just der Reiter des Pferdes ist.
Er geniest nicht die eben beschriebene Beweislastumkehr. Das heißt, der normale Reiter muss dem Verein nachweisen, dass er (und seine Helferin, also die Reitlehrerin) etwas falsch gemacht hat. Ob das der Fall war, ist schwer zu sagen. Wahrscheinlich hast Du einfach nur die Balance verloren. Ein wenig fragwürdig kommt es mir schon vor, schon nach 10 Stunden Galopp zu üben, eine interessante Frage ist auch: Ich würde ein Longenpflerd mit einem solchen Sattel ausstatten, der vorn einen Lederriemen zum festhalten hat, so etwas ist durchaus gebräuchlich. Ob man es als fahrlässig bemängeln kann, einen Sattel ohne Riemen in dieser Lage einzusetzen, ist sehr die Frage. Ich würde es eher bejahen.
Bis zu diesem Punkt bin ich mir sicher. Im bin gerade nicht in der Kanzlei, ich kann nicht nachschauen, aber ich habe düster im Hinterkopf, dass diese Ausnahme(= Reiter geschädigt) zu Deinem Glück vielleicht wieder nicht gilt, wenn ein Reitschüler Anfänger ist. Das ist bei Dir der Fall. Reiten lernt man nicht so schnell wie Autofahren. Ich muss folgendem Gedanken nachgehen: Der Reitlehrer war, so ähnlich wie der Fahrlehrer, der "Reiter im Sinne des Gesetzes". Immerhin hat er vom Boden aus das Pferd gesteuert mit der Longe, ein Kommando gegeben und das ist umgesetzt worden. Da könnte es sein, dass der Reitlehrer als "beherrscher der Szene giltm Sinne der o.a. Ausnahme gewesen bist.
Das interessiert mich selbst. Das schaue ich mal nach und damit melde ich mich.
(B)
Völlig unabhängig davon ist die Sache mit der privaten Unfallversicherung. Die zahlt insbesondere, wenn Dir ein Dauerschaden verbleibt. Sie bezahlt nicht auf konkrete SChäden (Reithose zerrissen, Verdienstentgang usw), das machen nur die Schadensverischerungen. Das ist aber keine. Die private Unfallverischerung ist eine Summenversicherung. Wer einen Unfall hat und einen dauernden Körperschaden, der bekommt die Invaliditätssumme so, wie es im Versicherungsvertrag steht. Ob an dem Unfall ein anderer schuld war oder nicht, ist egal.
Ich ünsche gute Besserung!
ISLÄNDER