• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Reitunfall - Halswirbelfraktur

Saexin

Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2014
Beiträge
30
Hallo!

Ich hatte schonmal zu meinem Fall in der Wirbelsäulen- Rubrik geschrieben, aber nun stellen sich mir rechtliche Fragen und ich bin etwas verwirrt.

Zum Unfall:
Am 01.12.2013 hatte ich in einer Reitanlage einen Termin zum Probereiten meiner "zukünftigen" Reitbeteiligung. Ich hätte 3 Pferde reiten können und mich dann für eins entscheiden können. Die Pferde gehören zu einer Reitschule. Einmal sind es die Schulpferde, dann sind es Lehrgangs- und Turnierpferde, je nach Anzeige.
Ich sagte dem Besitzer und Reitlehrer vorher, dass ich etwas raus bin und ich nicht garantieren kann, dass ich alles richtig mache. Dann sahs ich drauf.
Schritt und Trab klappten ganz gut. Dann sollte ich Galoppieren und dann geschah es. Ich verlor den Steigbügel und das Pferd wurde immer schneller. In der Ecke dann verlor ich das Gleichgewicht und fiel am Ende der Ecke vom Pferd. Ich konnte ich konnte noch aufstehen und mich selbstständig bewegen. Ich musste mich erstmal setzen. Der Besitzer ritt das Pferd noch trocken, wir stattelten es ab und ich brachte es noch in den Stall. Dann fuhr ich mit höllischen Schmerzen in die Notaufnahme. Dort wurde festgestellt, dass ich mir einen Bruch des 2. Halswirbelkörpers (Effendi II und Josten II) zugezogen habe.

Nun ist es so, dass ich keine Ahnung wegen der Haftung oder ähnlichem habe. Ich weis auch nicht wie die Pferde versichert sind. Nächste Woche fahre ich aber nochmal hin um mit dem Besitzer zu sprechen.

Jetzt habe ich aber beim stöbern im Internet eine Verkaufsanzeige gefunden von dem Pferd, von welchem ich gestürzt bin. Der Besitzer erzählte mir aber vor meinem Sturz auch, dass er das Pferd er vor kurzen erst gekauft hätte und nun verkauft er es wieder. Er verkauft das aber nicht in dem Landkreis wo die Reitanlage steht sondern gute 500 km entfernt in einem anderen Bundesland. Es kommt mir schon alles etwas "spanisch" vor.

Kennt sich einer mit der Haftung aus?
In wie weit bin ich versichert gewesen?
Was kann jetzt noch passieren?
Was kann der Grund sein für den Verkauf von dem Pferd?

Ich danke schonmal!

Viele Grüße
Säxin
 
Hallo Saexin,

erstmal gute Besserung.

Das Thema ist ein wenig schwierig, da es sich um Haftungsansprüche aus Tierhaltungen geht.
Es spielt erstmal überhaupt keine Rolle, ob der Halter das Tier weiter verkauft oder ähnliches. Es war zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz, somit haftet er für eventuelle Schäden.

Jetzt wäre wichtig ersteinmal den Halter zu kontaktieren und ihn nach seiner Haftpflicht zu fragen.
Dort Haftungsansprüche zu stellen u.s.w.
Melde den Unfall deiner privaten Unfallversicherung, falls diese besteht.

Wenn Du so garnicht mit dem Thema vertraut bist und eine Rechtsschutz hast, dann gehe zum Fachanwalt.

LG Rajo
 
Hallo Säxin,

erstmal Glückwunsch zum Überleben ( ich habe deine Geschichte gelesen), weiteren Glückwunsch zum Herfinden- allein der Gedankenaustausch hilft, bzw. die Erfahrungen sind grenzenlos!

Du hattest guten einen Riecher! Pferde werden gehandelt wie Kraftfahrzeuge: negative Begleiterscheinungen? Dann möglichst weit weg verkaufen:mad:
Das Tier zählt eh nix ( sorry, bin etwas extremer TS) !
Allgemein ist ein Pferd ein "Sportgerät" :mad:, leider stand wieder der Profit im Vordergrund.

Versuch den augenblicklichen Besitzer mit ins Boot zu holen, scheinbar wurde er auch getäuscht? Die Vergangenheit des Pferdes ist nicht unwichtig- evtl. sollte es in Therapie (nicht nur Monty Roberts kann sowas), vieleicht hatte es nur einen schlechten Tag, oder Schmerzen?

Ich hoffe du bekommst noch mehr Antworten, auch für die Zunkunft des Pferdes!
LG
Aramis
 
Hallo Saexin,

jeder Pferdebesitzer sollte/muss eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd haben. Egal, ob er das Pferd einen Tag hat oder Jahre. Das ist das
A und O wenn ich jemand anderes Reiten lasse. Vorallem sind da in der Regel Verletzungen an Personen, andere Pferde bzw.
Gegenstände (Zaun ect.) versichert.

Also gehe zu dem Besitzer hin, der muss das bei seiner Pferdehaftpflichtversicherung angeben. Wenn Du im Krankenhaus warst und dort den
Unfall angegeben hast, bekommst von Deiner Krankenkasse einen Unfallbogen, die fragen mit Sicherheit nach und holen sich die Kosten.

Hat der Besitzer keine Pferdehaftpflichtversicherung, müsste er für die Kosten aufkommen.

Ich hatte bei einem früheren Reitunfall keine Probleme, weil der Besitzer eine Pferdehaftpflichtversicherung hatte.

Ich hoffe für Dich, das der Besitzer eine hat, ansonsten kann ich Dir auch nur das raten was Rajo1967 geschrieben hat ... viel Glück und gute Besserung

Micha1213
 
Hab jetzt mit dem Besitzer gesprochen und nach der Frage wie seine Pferde versichert sind gab es ein langes "Ähmmmmm...., keine Ahnung!" Fahre dann nochmal auf den Hof, da soll sein Bruder da sein und er hätte mehr Ahnung davon.
Die müssen den Unfall ja an die Versicherung melden oder?
Und meine Krankenkasse und die Private Unfall melden sich bei denen nochmal oder?
 
Die PUV eher nicht, denn die interessiert das nicht und die Krankenkasse wahrscheinlich.

LG Rajo
 
Rajo 1967,
interessant wäre zu wissen, hast Du "im Reitunterricht" auf Anweisung eines Reitlehrers das Pferd ausprobiert, oder hast Du Deine evtl. neue Reitbeteiligung ausprobiert.
Im 1. Fall Haftpflicht Reitschule/Reitlehrer.
Im 2. Fall, privates Risiko, private Unfallversicherung.
Es haftet keiner für jemanden der vom Pferd fällt, es sei, der Reitlehrer hätte einem Anfänger einen Vollblüter untergejubelt.
Wenn der Anfänger einen Vollblüter kaufen und ausprobieren will (auch Reitbeteiligung = halbes Pferd), kann der Verkäufer warnen, aber verhindern kann er es nicht!
Wenn Du mit dem Porsche über die Ohren gehst, ist nicht der Autoverkäufer schuld.
Denk noch mal nach...
Paro
 
Grüß Dich, Säxin!

Einen schönen verzwickten Fall lieferst Du aber!

Eine sichere, eindeutige Antwort ist derzeit leider nicht möglich:

01
Erster Schritt: Ober das Pferd versichert war oder nicht, das ist jetzt das Problem des Pferdehalters! Wenn nicht, kann es ihn ruinieren.

02
Zweiter Schritt: Hat der Halter das Pferd zu gewerblichen Zwecken oder als Luxus/Hobby?

Wahrscheinlich war das Pferd ein Tier, das dem Beruf der Reitschule diente. Dann war's ein Berufstier.

Zwischenergebnis:

Wer ein Berufstier hält, haftet für alles, was das Pferd anrichtet aufgrund vermutetem, als ihm einfach unterstellten Verschulden. Der Halter hat das Recht, sich rauszuwinden. Er muss dann beweisen, dass er NICHT an dem Debakel schuld ist.


03
Wichtig für Dich wäre herauszubringen, ob das Pferd ein Problemverhalten hat. Bitte verfolge die Spur, dass der Käufer das Pferd auch wieder verkauft. Wieso? Wirft das Pferd gerne Reiter ab? War dieses Problem bereits aufgetreten?

Wenn der Verkäufer davon nichts gesagt hat, gerät er in eine Zwickmühle.


04
Nach dem Urteil des OLG Schleswig 7 U 81/91 vom 23.5.1996 kann er sich nicht darauf berufen, dass Du Dich freiwillig zum Proberitt auf's Pferd gesetzt hast. Da fällst Du noch unter den Schutzzweck der Norm. Das ist ausdrücklich für den Fall "Ausprobierritt" entschieden.



05
Bei einem Proberitt in der Halle unter Hinweis auf "lang nicht mehr zu Pferde gesessen" ist zu diskutieren, ob Dein reiterliches Verhalten (Bügel verloren!) eine Rolle spielen muss.
Insbesondere: Ist es so, dass Du nachweisen musst, dass Du nichts falsch gemacht hast? Oder muss der Halter Dir reiterliche Fehler nachweisen sowie, dass sie sich im Sturz ausgewirkt haben? Das hängt davon ab, ob Du in diesem Augenblick "Tierhüter" gewesen bist. Der Tierhüter muss beweisen, nicht schuld gewesen zu sein. Andere müssen das nicht tun.


(a)
Ich vermute, dass das Pferd den immer wieder gegen die Flanke schlagenden Bügel als treibende Hilfe missverstanden hat und deshalb immer schneller geworden ist. Dein Nicht-Behalten des Steigbügels (oder Nicht-Wieder-Aufnehmen des Bügels) kann also als reiterlicher Fehler gewesen werden.

(b)
Bei einem selbständigen Ausritt wärest Du eindeutig Tierhüter (BGH NJW 87/949). Dann müsstest Du beweisen, nichts falsch gemacht zu haben. Oder, dass sich der Fehler nicht ausgewirkt hat.

(c)
Bei Hallenritt unter Aufsicht und unter Hinweis auf Defizite ("lange nicht geritten...") sehe ich eher keine Tieraufsicht durch Dich, der Halter war ja da.
Das wackelt: Denn Du bist ja nicht als Reitschüler in einer Reitstunde "nach Kommando" geritten.


06
Rechtsschutzversichert dafür? Dann kann man das Prozessrisiko schultern. Dann probiert man es auf jeden Fall.



ISLÄNDER
 
Rajo 1967,
interessant wäre zu wissen, hast Du "im Reitunterricht" auf Anweisung eines Reitlehrers das Pferd ausprobiert, oder hast Du Deine evtl. neue Reitbeteiligung ausprobiert.

Wenn Du mit dem Porsche über die Ohren gehst, ist nicht der Autoverkäufer schuld.
Denk noch mal nach...
Paro


Hallo Paro, ich bin schon ein wenig zu eingerostet für so ein Hobby, egal ob Pferd oder Porsche - ich bin nach beiden nicht verrückt :D

Das einzige Reitopfer ist bei mir zu hause :D;)
 
Hallo,

also ich war gestern nochmal im Stall. Als ich den Weg zum Eingang hochlief schaute die Stute auf ihrem Fenster und wiehrte leise. Als ich dann drin war ein lautes wiehern und wären ich mit dem anderen Chef redete ein ständiges Klopfen gegen die Boxentür. Weis nicht was ich davon halten soll... Naja auch egal.

Also:
Lieber Isländer,

zu deinen Punkten:
01 Die Pferde sind versichert

02 gewerblich versichert, sprich Schulpferd und die Trainer sind mit einen Berufshaftpflicht versichert

03 An dem Thema bin ich dran, weis nur noch nicht wie ich es anstelle. Hab jetzt eine Anzeige bei uns in der Region für das Pferd gefunden und mal schauen. Wollte nochmal mit meiner Nachbarin sprechen (hat selbst Pferde) dass die da mal anruft und vielleicht auch mal Probereitet und dann berichtet. Ich habe auch mal Kontakt zu der Exfreundin einer der Besitzer gehabt, aber das wollte ich nicht gerade machen bzw. als letzte Möglichkeit wahrnehmen oder mich nach der Vorgeschichte erkundigen.
Gibt es eine Möglichkeit die Vorbesitzer rauszufinden?

04 Hätte an dem Tag 3 Pferde Probereiten können und sie war schon fertig gesattelt, da vorher schon jemand geritten ist. Und nach dem Kommentar des Trainers ist sie auch nicht mit ihr zurecht gekommen.

05 a Ja, das denke ich auch. Sie war sehr empfindlich was Hilfen anging.
b Ausgeritten bin ich ja nicht, war ja finster wie im Bärenar***
c Naja Kommandos hat er mir schon gegeben, was ich machen soll. Also Hilfen, Sitz, Bahnfiguren, Gangart etc.

06 Eine Rechtsschutz habe ich nicht, aber einen befreundeten Anwalt der die Sache schon auf den Tisch liegen hat und mal schauen will was er machen kann.
-------------------------------------
Lieber Rajo,

auch als Autoverkäufer habe ich eine Verantwortung. Ich kann keinen Fahranfänger keinen Porsche mit 450 PS untern ********** setzen, wenn ich weis, dass er das nicht unter Kontrolle hat und wenn er das trotzdem will, lass ich mir das quittieren. Hatte mal einen jungen Spinner, der wollte ein Sportwagen mit 240 PS Probefahren. Er war 19. Nachdem er mir 2.500 € in bar als Kaution hinterlegen sollte und mir den Zettel unterschreiben sollte, dass ich aus jeglicher Verantwortung raus bin wenn er hops geht, war er nie wieder gesehen.
 
Hallo Saexin,

ich habe weder den Beitrag geschrieben auf den sich Paro bezogen hat (deshalb nur der etwas ironische Kommentar) noch habe ich den Beitrag mit dem Porsche geschrieben.

LG Rajo
 
Lieber Rajo, dann entschuldige ich mich hier für! :) Bin total fertig und platt durch diese bescheidene Erkältung!
 
Top