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Reisegewinn nicht antreten, wer kommt dafür auf

mucar

Nutzer
Registriert seit
2 Feb. 2007
Beiträge
4
Hallo liebe Mitglieder

Hatte vor ca. 1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall und bin seitdem krankgeschrieben. Seit dieser Zeit hatte ich schon 2 Reisen gewonnen, die ich nicht antreten konnte. Wer kommt für den Verlust auf ? Laut Rechtsanwalt kann man dies nicht geltend machen. Hat jemand von euch schon mal eine Erfahrung gemacht ? Stimmen die Angaben des Anwaltes ?
 
Hallo mucar,

herzlich Willkommen im Forum. Wenn Du die Reise vorher gebucht hättest, hätte der Unfallgegner für die Kosten aufkommen müssen, so aber meine ich, dass Dein Anwalt schon recht hat. Du hättest die Reisen weitergeben können use.

Gruß von der Seenixe
 
Da bin ich aber anderer Meinung.

Dem Verletzten ist ein Schaden entstanden, auch wenn er die Reise gewonnen hat.
 
re.

Hallo,

nein das glaube ich nicht. Vielleicht könnte man den Gewinn umwandeln in etwas anderes beim vom durch den Spender ect. , doch das liegt im ermessenspielraum, Gefälligkeit, Kulanz gegenüber dem Gewinner. Ist eine Vermutung meinerseits ! in diesem Sinne, sam :D
 
entgangene Urlaubsfreude?

Hallo Mucar,

Hmm, ich habe mal was von "entgangener Urlaubsfreude" gehört. Diese Position kann man anscheinend geltend machen, wenn wegen Fehlern des Reiseveranstalters der Urlaub gründlich misslungen ist. In deinem Fall war zwar nicht der Reiseveranstalter an den entgangenen Urlaubsfreuden schuld, aber der Unfallverursacher. Ich würde mal beim Anwalt nachfragen, ob diese Position auch für dich zutreffen könnte.

Gruß
Joker
 
Also meiner Meinung nach eine reine Schadensersatzforderung.

Patient will eine Reise antreten, kann nicht weil er Unfallverletzt ist.

Die Reise verfällt, Unfallverletzter muss sich wenn er verreisen will neue Reise kaufen. Kaufpreis = Schaden

Schaden muss Schadensverursacher ausgleichen
 
:) Also ich würde mich über andere Meinungen freuen :D

Also wenn ich das richtig verstanden habe, hängt es davon ab, ob einer die Reise kauft oder geschenkt bekommt

Also wenn jemand ein Auto von seiner Mutter geschenkt bekommt, jemand fährt hinterdrauf und das Auto ist Schrott, brauch der der drauf gefahren ist nicht bezahlen, weil ja das Auto geschenkt wurde ?

Komische Logik.:rolleyes:
 
Hallo Ulrich,
du hast nicht richtig verstanden.
Wenn Du eine Reise gebucht hast und einen Unfall erleidest, dann hat Dir die gegnerische Versicherung den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Du mußt Deine Reise stornieren und die Versicherung trägt die Stornogebühren und im Bereich des Schmerzensgeldes eventuell noch was für entgangene Urlaubsfreuden.
Wenn Du Solaranlagen verkaufst und die Sonne nicht scheint, dürfen dann Deine Kunden das Geld für die Anlage zurückverlangen, weil sie wegen fehlender Sonne keine Energie produzieren?
Dieses wäre mir sehr neu.
Wenn Mucar, weil er Krank ist, an besonders vielen Preisausschreiben teilnimmt und Reisen gewinnt, dann kann er sie gerne an andere verkaufen oder verschenken. Die Sachpreise wird er sicher behalten haben, aber warum soll jetzt eine Versicherung die Reisen auszahlen oder
Da erschließt sich für mich die Logik nicht.
Und Ulrich, der Vergleich
Also wenn jemand ein Auto von seiner Mutter geschenkt bekommt, jemand fährt hinterdrauf und das Auto ist Schrott, brauch der der drauf gefahren ist nicht bezahlen, weil ja das Auto geschenkt wurde ?
hinkt doch sehr stark. ;-)
Da passt dann doch die Forderung nach Kaufpreisrückerstattung für die Solaranlage bei fehlendem Sonnenschein zu.


Gruß von der Seenixe
 
Also ich denke auch das einer von uns ein Problem hat.

Das mit der Solaranlage ist kein Vergleich.

Also wenn mucar Arbeitnehmer ist und normalerweise arbeiten geht, bekommt er ja, wenn er jetzt krank ist, eine Entschädigung.
Man kann ja nicht sagen, er weiß ja jetzt, das er krank ist und nun mal nicht arbeiten kann, also gibt kein Krankengeld, da er es ja jetzt weiß.

Wenn er von einen entfernten Verwandten eine Reise geschenkt bekommt ( Beispiel) wobei der Verwandte natürlich davon ausgeht, das er die Reise antreten kann, oder mucar selbst die Reise vor 3 Jahren gebucht hat, aber mucar kann das nicht weil er krank ist, da jemand ihn verletzt hat, muß aus meienr Sicht, derjenige der ihm die Verletzung zugefügt hat auch für de Schaden aufkommen.

Also ich bin da anderer Meinung und würde das gerichtlich klären. Es kann ja nicht sein, das ich in den Urlaub fahren will und meinen Urlaub nicht antreten kann weil mich jemand verletzt hat - egal woher ich die Reise habe, ich habe jetzt einen Schaden und den will ich ersetzt.

Auch darf ich an Preisausschreiben teilnehmen, dies erlaubt mir mein Menschenrecht. Wenn ich das Glück habe und eine Reise gewinne - würde ich diese normalerweise antreten - logisch. Wenn ich das nicht kann, möchte ich für den Schaden -Schadensersatz. Basta
 
Hallo Ulrich,
Ich weiß nicht, wo Du Dein Rechtsverständnis her hast. Ich wünsche Dir viel Spass beim Klagen und verlieren. Schade um das Geld, da bei Dir in diesem Punkt Hopfen und Malz verloren ist :mad: :D :)
Nimm es mir nicht übel, aber ich spare mir jeden weiteren Kommentar. Basta;) :p

Gruß von der Seenixe
 
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