schoschony
Gesperrtes Mitglied
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PS: Weder Akkupunktur, noch Reiki könnten z.B. diese genannten u.a. Funktionsstörungen beheben!
Ich hab ja auch nicht von allen Funktionsstörungen gesprochen und auch nicht behauptet, dass die Behandlungsmethoden dann immer bei Funktionsstörungen eine Besserung des Wohlbefindens herbeiführen.
Zudem machen die Gutachter dann eben einen Fehler, wenn sie diese Formulierungen dafür benutzen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verharmlosen.
Trotzdem gibt es aber Erkrankungen, bei denen kein Organschaden nachweisbar ist und trotzdem eine Funktionsstörung vorliegt bzw. das reibungslose Zusammenspiel einzelner Körperfunktionen aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Wohingegen ein Organschaden auch immer mit einer Funktionsstörung einhergeht. So sehe ich das zumindest. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Bei den von dir aufgeführten Beispielen ist zudem auch gar nicht ausgeschlossen, dass doch ein objektivierbarer Schaden vorliegt, aber die verfügbaren medizinischen Diagnoseverfahren einfach noch nicht ausreichen, um ihn festzustellen.
Für mich sind das Wortklaubereien, mit denen die Patienten von den Versicherungen ausgetrickst werden sollen.
Aber danke für den Hinweis.